Bußgeldbescheid ohne Foto – ist das erlaubt?

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ist für den Betroffenen oft unschön, da er neben dem entsprechenden Bußgeld auch Punkte oder ein Fahrverbot enthalten kann. In gleichem Maße sind sich viele unsicher, was die Rechtskraft von solchen Bescheiden allgemein angeht und wann das Schreiben sogar fehlerhaft ist – vor allem dann, wenn der Bußgeldbescheid ohne Foto kommt.

FAQ: Bußgeldbescheid ohne Foto

Muss einem Bußgeldbescheid zwingend ein Blitzerfoto beigefügt werden?

Nein, das ist nicht der Fall. Liegt ein Foto vor, können Sie dies jedoch häufig bei der zuständigen Behörde anfordern. Manche Stellen haben auch ein Onlineportal, über welches Sie das Foto einsehen können.

Wird bei jeder Geschwindigkeitsmessung ein Foto angefertigt?

Bei der Messung durch Lasergeräte wird in der Regel kein Foto gemacht. Hier werden Temposünder in der Regel sofort nach der Messung aus dem Verkehr gezogen. Die Beamten nehmen dann seine Personalien auf.

Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich?

Wurde dem Bescheid kein Foto beigefügt, ist dies allein noch kein Grund für einen Einspruch. Dieser lohnt sich vor allem dann, wenn tatsächlich Fehler im Bußgeldbescheid vorliegen.

Blitzer ohne Bild oder Foto

Ein Bußgeldbescheid kann auch ohne Blitzerfoto verschickt werden -z.B. bei Lasermessgeräten
Ein Bußgeldbescheid kann auch ohne Blitzerfoto verschickt werden -z.B. bei Lasermessgeräten

Es gibt Blitzer, die grundsätzlich ohne Foto arbeiten: Sogenannte Lasermessgeräte stehen auf einem Stativ und werden von Polizisten manuell bedient. Bei diesem Verfahren werden Fahrzeugführer, welche laut Messungen zu schnell unterwegs sind, direkt aus dem Verkehr gezogen. In diesem Fall wird also auch geblitzt, auch wenn kein Foto vorliegt.

Einen Bußgeldbescheid ist in der Regel auch dann laut StVO rechtskräftig bzw. ist nicht ungültig, wenn kein Foto enthalten ist. Ein Bußgeld wird dann auch ohne Foto fällig – sofern der Beschuldigte den ihn oder ihr vorgeworfenen Tatbestand begangen hat und keinen Einspruch einlegt.

Kann ein Foto nachträglich verlangt werden?

Fühlt sich die betroffene Person jedoch zu Unrecht verurteilt oder ist sie sich ob des fehlenden Bildes unsicher, muss ein Bußgeldbescheid ohne Foto nicht widerstandslos hingenommen werden.

Geblitzt, aber kein Foto? Oft muss trotzdem gezahlt werden
Geblitzt, aber kein Foto? Oft muss trotzdem gezahlt werden

Die Tatsache, dass ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ohne Foto verschickt wird, heißt nicht, dass es grundsätzlich gar kein Bild gibt.

Die Behörde hat in der Regel immer ein Foto vorliegen – dies kann von der oder dem Beschuldigten angefordert werden. Ist die betroffene Person auf dem Foto nicht eindeutig identifizierbar, kann gegen den verhängten Bußgeldbescheid, welcher ohne Foto versandt wurde, Einspruch eingelegt werden. Dann wird das Bußgeldverfahren noch einmal von der ausstellenden Behörde geprüft. Hält diese an ihrem Urteil fest, wird die Sache einem Staatsanwalt übergeben, welcher entscheidet, ob der Bescheid rechtens ist oder eben nicht.

Haben Sie hingegen die Ihnen vorgeworfene Tat begangen, muss das entsprechende Verwarnungsgeld/ Bußgeld auch ohne Foto gezahlt werden.

Übrigens: Der Bußgeldbescheid ist nicht zu verwechseln mit einem Straftzettel, der immer ohne Foto ausgegeben wird. Dieser wird dem Delinquenten unmittelbar am Ort des Geschehens ausgehändigt und in der Regel auch direkt gezahlt.
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Bußgeldbescheid ohne Foto – ist das erlaubt?
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

Ein Gedanke zu „Bußgeldbescheid ohne Foto – ist das erlaubt?

  1. Werner

    .Parken auf öffentlichen Parkplatz Zulässig mit Parkscheibe 90 Min.. Meine tatsächliche Parkdauer von 9.30 bis10.50 / Parkscheibe unsauber eingestellt – jenseits der 9 aber auch nicht exakt auf 9.30, Einspruch mündlich 11.00 Uhr
    wurde missachtet. Strittiger Punkt war die Einstellung der Parkscheibe. Es folgte eine schriftliche Verwarnung / Anhörung Auf dem beigefügten Beweisfoto war die Frontscheibe von meinem Fahrzeug zu erkennen aber nicht die strittig eingestellte Parkscheibe. Die Bitte mir ein Foto der Parkscheibe nachzuliefern wird ebenfalls missachtet.

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