Ein auffällig schnell vorbeibrausendes Auto zieht häufig Blicke auf sich – weniger aus Bewunderung, sondern vielmehr aus Verwunderung. Ein überhöhtes Tempo bringt ein größeres Risiko für Unfälle mit sich, und viele Verkehrsteilnehmer fragen sich, wieso jemand so etwas freiwillig in Kauf nimmt. Temposünder sind daher vielen ein Dorn im Auge, auch den Behörden und dem Gesetzgeber, weswegen es mittlerweile einige spezielle Sanktionen für diese Art von Verkehrssündern gibt.
Bußgeldtabelle für überhöhte Geschwindigkeit innerorts (Pkw)
Bußgeldtabelle für überhöhte Geschwindigkeit außerorts (Pkw)
Diesen Bußgeldtabellen können Sie die neuen Sanktionen entnehmen, die seit der StVO-Novelle vom 28. April 2020 gelten. Informationen zu den Bußgeldern, die bis zum 27. April 2020 fällig waren, finden Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Bußgeldrechner für überhöhte Geschwindigkeit
FAQ: Temposünder
Temposünder erwarten Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Das können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sein. Hier finden Sie alle Bußgelder.
Überschreiten Sie zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr, kann die Bußgeldstelle ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aussprechen. Ob diese Regelung mit der StVO-Novelle vom April 2020 noch Bestand hat, ist bis dato nicht geklärt.
Sie können binnen 14 Tagen nach Erhalt schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Mit welchen Sanktionen müssen Temposünder rechnen?
Inhalt
Welche Sanktionen Temposünder gemäß Bußgeldkatalog erwarten, das können sie zunächst der oben stehenden Bußgeldtabelle entnehmen. Logischerweise steigen die Bußgelder, die Anzahl der Punkte und der Monate des Fahrverbots, je gröber gegen das Tempolimit verstoßen wird. Wie Temposünder ebenfalls der Tabelle entnehmen können, werden darüber hinaus Geschwindigkeitsverstöße härter geahndet, wenn sie innerorts stattfinden. Dies resultiert aus dem dort höheren Unfallrisiko aufgrund des oftmals dichteren Stadtverkehrs und dem vermehrten Auftreten von „schwächeren“ Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger und Radfahrer.
Darüber hinaus gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung den Fall des Wiederholungstäters, der ebenfalls gesondert sanktioniert wird. Als Wiederholungstäter gilt derjenige, der innerhalb eines Jahres das zweite Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h ertappt wurde. In diesem Fall drohen härtere Sanktionen, die Sie ebenfalls den oben angeführten Tabellen entnehmen können.
Wichtig: Durch die StVO-Novelle vom 28. April 2020 kann nun früher ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Ob dies Auswirkungen auf die Wiederholungstäterregelung hat, ist bisher nicht bekannt.
Grundsätzlich ist der Bußgeldkatalog dazu da, die Sanktionen für solche Taten bundesweit zu vereinheitlichen, welche von den allermeisten Verkehrssündern aus den gleichen bzw. ähnlichen fahrlässigen Gründen begangen werden. Dennoch hat die Polizei bzw. die Bußgeldstelle noch einen Ermessensspielraum, welcher insbesondere dann bedeutend sein kann, wenn der betroffene Temposünder bereits andere Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) hat.
Wenn der Temposünder zum Raser wird: Spezielle Maßnahmen
Temposünder – insbesondere jene, die immer wieder auffällig werden – stellen eine große Gefahr für den Straßenverkehr dar. Weil dieses Thema auch in der Politik wiederholt aufkam bzw. aufkommt (bspw. durch Unfallstatistiken, die belegen, dass unangepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit noch immer zu den häufigsten Ursachen gehört), wurden in der Vergangenheit neue Maßnahmen eingeführt:
- Bundesweite bzw. landesweite Blitzermarathons: Seit 2012 gibt es Blitzermarathons, die teilweise bundesweit, teilweise nur landesweit durchgeführt werden. Solche Aktionen fördern immer wieder erschreckende Ergebnisse über Temposünder zutage, die mit dem Auto Geschwindigkeiten in schwindelerregender Höhe fahren. Oberstes Ziel eines solchen Marathons ist es nicht, Bußgelder einzutreiben, sondern auf die Gefahren einer Tempoüberschreitung aufmerksam zu machen und entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten.
- Härte Konsequenzen für die Teilnahme an illegalen Autorennen: Für manche ist die Geschwindigkeit ein regelrechter Sport. Weil aber in den letzten Jahren die Zahlen der Todesopfer aufgrund von solchen Autorennen stiegen – vor allem die der Unbeteiligten – , gab es 2017 eine Gesetzesänderung zu diesem Thema. Seitdem müssen derartige Temposünder mit richtigen Strafen rechnen – sie werden also gemäß Strafrecht geahndet. Ihre Tat stellt keine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht mehr dar. Darauf steht nun eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder gar bis zu zehn Jahren, falls jemand schwer verletzt oder getötet wurde.
Kann ich selbst einen Temposünder anzeigen?
Werden Sie wiederholt auf Temposünder aufmerksam, können Sie zudem erwägen, die zuständige Verwaltungsbehörde auf die potentielle Ordnungswidrigkeit bzw. auf die Straftat (bei Gefährdung des Straßenverkehrs) aufmerksam zu machen.
Sollten Sie bspw. einen Raser in Ihrem Wohngebiet beobachten, wäre es möglich, der Polizei einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. denjenigen anzuzeigen. Es besteht allerdings keine Garantie, dass tatsächlich ein Verfahren eingeleitet wird, aber evtl. sehen die Beamten den Hinweis als Anlass, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen in dem betreffenden Gebiet durchzuführen.
- Angaben zum Tatfahrzeug wie Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugart, Farbe
- Ort und Zeit der Tat
- evtl. Zeugen (z. B. Nachbarn, die den Temposünder ebenfalls beobachtet haben)
- Ihre eigenen Personalien