Vor allem in deutschen Großstädten sprießen sie in letzter Zeit aus dem Boden wie Pilze: E-Scooter. Die praktischen Elektro-Tretroller können, dank ihres elektrischen Antriebs, komplett ohne den Einsatz der Muskeln bewegt werden. Doch welche Vorschriften sind zum E-Scooter im Gesetz verankert? Benötigen die Roller eine Zulassung für den Straßenverkehr? Und muss ein Führerschein vorhanden sein, wenn Sie E-Scooter fahren möchten? Hier erfahren Sie es.
Bußgeldtabelle: Regelmissachtungen mit dem E-Scooter
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Richtungsänderung mit dem E-Scooter nicht angezeigt | 10 € |
… mit Gefährdung | 20 € |
… mit Sachbeschädigung | 25 € |
Zu zweit auf einem E-Scooter gefahren | 10 € |
Anhänger oder anderes Fahrzeug mit dem E-Scooter gezogen | 10 € |
Freihändig E-Scooter gefahren | 10 € |
E-Scooter ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer gefahren | 10 € |
mit dem E-Scooter innerorts nicht zulässige Verkehrsfläche befahren | 15 € |
… mit Behinderung | 20 € |
… mit Gefährdung | 25 € |
… mit Unfall | 30 € |
Nebeneinander E-Scooter gefahren | 15 € |
… mit Behinderung | 20 € |
… mit Gefährdung | 25 € |
… mit Unfall | 30 € |
E-Scooter gefahren, obwohl keine oder nur eine kaputte Klingel vorhanden war | 15 € |
E-Scooter gefahren, obwohl die vorgeschriebene Beleuchtung fehlte oder kaputt war | 20 € |
E-Scooter gefahren, obwohl der Roller die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllte | 25 € |
E-Scooter ohne Bremsen gefahren | 25 € |
E-Scooter mit abgelaufener Betriebserlaubnis gefahren | 30 € |
E-Scooter ohne Versicherungsschutz gefahren | 40 € |
E-Scooter ohne Betriebserlaubnis gefahren | 70 € |
mit dem E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg gefahren | 20 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… mit Gefährdung | 30 € |
… mit Unfall | 35 € |
Betrunken E-Scooter gefahren?
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Unter 21 Jahren oder in der Probezeit die Promillegrenze von 0,0 mit dem E-Scooter überschritten | 250 € | 1 | |
Promillegrenze von 0,5 mit dem E-Scooter überschritten | |||
1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
3. Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Betrunken E-Scooter gefahren und den Verkehr gefährdet (0,3 Promille oder mehr) | 3 | - Geld- oder Freiheitsstrafe - Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Mit mehr als 1,09 Promille E-Scooter gefahren | 3 | - Geld- oder Freiheitsstrafe - Entziehung der Fahrerlaubnis |
Rote Ampel mit dem E-Scooter überfahren?
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter (Ampel weniger als 1 Sekunde rot) | 60 € | 1 |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter (Ampel länger als 1 Sekunde rot) | 100 € | 1 |
… mit Gefährdung | 160 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 |
Bußgeldrechner zum E-Scooter
Weitere Informationen zum E-Scooter
FAQ: E-Scooter im Straßenverkehr
Elektro-Tretroller dürfen maximal 20 km/h fahren. Ein E-Scooter, der 25 km/h oder noch mehr schafft, wird in der Regel gar nicht erst im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Weitere Infos zur Zulassung von E-Scootern finden Sie hier.
Ja. Es bedarf keiner Fahrerlaubnis, um einen E-Scooter zu nutzen. Sie müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein.
Wer sich als Fahrer von einem E-Scooter nicht an geltendes Verkehrsrecht hält, muss logischerweise mit Konsequenzen rechnen. Wie diese aussehen, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Fahren mit dem E-Scooter: Wichtige Regeln im Video erklärt
Benötigen E-Scooter in Deutschland eine Zulassung?

Inhalt
Die Verkehrssicherheit steht auf deutschen Straßen stets an erster Stelle. Um zu gewährleisten, dass sie diese Sicherheit nicht gefährden, müssen E-Scooter über eine Zulassung verfügen, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen. Die folgenden Voraussetzungen müssen die Roller erfüllen, um zugelassen zu werden:
- Zunächst einmal benötigen E-Scooter eine Versicherung.
- Weiterhin ist eine Maximalleistung von 500 Watt vorgeschrieben.
- Die Höchstgeschwindigkeit muss auf 20 km/h begrenzt sein.
- Die Roller brauchen zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen.
- Eine Glocke bzw. eine Klingel ist ebenfalls vonnöten.
- Außerdem müssen E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aufweisen.
- Die Beleuchtung muss ordnungsgemäß sein.
Bei der erwähnten Versicherung reicht in der Regel eine Haftpflicht aus, es steht E-Scooter-Besitzern jedoch auch frei, eine Teilkasko abzuschließen. Sobald ein E-Scooter beispielsweise 45 km/h schnell fahren kann, hat es sich mit der Zulassung erledigt, da maximal 20 km/h zulässig sind. Beschließen Sie, einen E-Scooter zu mieten, können Sie normalerweise sicher sein, dass dieser den beschriebenen Voraussetzungen gerecht wird. Schließlich dürfen nur E-Scooter mit einer Straßenzulassung zur Miete angeboten werden.
E-Scooter: Diese Vorschriften sieht der Gesetzgeber vor

Sind Sie mit einem E-Scooter auf der Straße unterwegs, müssen Sie sich – genauso wie andere Verkehrsteilnehmer auch – an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) halten. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht der Verkehrsregeln zusammengestellt, die bei Fahrten mit einem E-Scooter von Bedeutung sind:
- Die Fahrbahn ist an und für sich tabu für E-Scooter. Dort dürfen Sie mit einem solchen Roller nur fahren, wenn es weder Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen gibt. Ansonsten sind diese zu nutzen.
- Für Fahrer von einem E-Scooter gelten laut StVO die Fahrradampeln. Sollte es keine geben, müssen Sie sich an das halten, was die Ampeln für Kraftfahrer anzeigen.
- Bei der Nutzung von einem E-Scooter besteht keine Helmpflicht. Zwar können Sie demzufolge nicht belangt werden, wenn Sie ohne Kopfschutz damit unterwegs sind, allerdings ist es dennoch ratsam, einen Helm zu tragen.
- Sie brauchen für Fahrten mit dem E-Scooter keine Fahrerlaubnis. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt jedoch 14 Jahre.
- Fahren Sie zu zweit auf einem E-Scooter, droht eine Strafe von 10 Euro. Wer mit zwei Elektro-Tretrollern nebeneinander fährt, muss mit 15 Euro rechnen. Wird bei diesem Manöver jemand gefährdet oder es kommt sogar zu einem Unfall mit einem der E-Scooter, liegt das Bußgeld bei 25 bzw. 30 Euro.
- Es ist verboten, betrunken E-Scooter zu fahren. Halten Sie sich nicht an dieses Verbot, erwarten Sie die gleichen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall für Autofahrer vorsieht.
Daher sollten Sie bedenken: In Deutschland liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist allerdings eine Null-Promille-Grenze maßgeblich.