Elektrokleinstfahrzeuge: Mit E-Scootern und Segways durch den Straßenverkehr

Schon seit einigen Jahren wird die Elektromobilität in Deutschland gefördert. Das gilt allerdings nicht nur für Autos. Seit 2019 erobern auch Elektrokleinstfahrzeuge die Straßen. Sie sind vor allem für kurze Distanzen beliebt. Doch gibt es für Elektrokleinstfahrzeuge eigentlich eine Verordnung? Welche Verkehrsregeln gelten? Wann drohen Sanktionen? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Elektrokleinstfahrzeuge

Was ist ein eKF?

Elektrokleinstfahrzeuge haben, wie es der Name schon verrät, einen elektrischen Antrieb. Es handelt sich dabei laut Definition um Kraftfahrzeuge. Allerdings verfügen diese nicht über einen Sitz und sie sind selbstbalancierend. Ein prominenter Vertreter dieser Fahrzeugkategorie ist zum Beispiel der E-Scooter.

Auf welchen Strecken ist die Nutzung für Elektrokleinstfahrzeuge frei?

Elektrokleinstfahrzeuge dürfen gemäß StVO auf der Fahrbahn genutzt werden. Auch Radwege und Radfahrstreifen sind für diese Kfz zur Nutzung freigegeben. Der Gehweg ist hingegen tabu.

Müssen Elektrokleinstfahrzeuge über eine Versicherung verfügen?

Ja. Da es sich dabei um Kraftfahrzeuge handelt, muss für jedes Elektrokleinstfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, damit dieses zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wird. Dadurch wird sichergestellt, dass Dritte Schäden ersetzt bekommen, die der Elektrokleinstfahrzeug-Fahrer bei einem Unfall verursacht hat.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen mit einem Elektrokleinstfahrzeug?

Halten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge und begehen eine Ordnungswidrigkeit, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. So zahlen Sie zum Beispiel mindestens 15 Euro, wenn Sie mit zwei E-Scootern nebeneinander fahren. Weitere mögliche Sanktionen für Verstöße mit Elektrokleinstfahrzeugen können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?

Welche Regeln gelten für Elektrokleinstfahrzeuge? Eine Übersicht bietet unser Ratgeber.
Welche Regeln gelten für Elektrokleinstfahrzeuge? Eine Übersicht bietet unser Ratgeber.

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie Menschen sich fortbewegen können: Autos, Fahrräder, zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder sogar per Flugzeug. Seit 2019 gibt es noch eine weitere Fahrzeugkategorie, nämlich die Elektrokleinstfahrzeuge.

Doch was sind das eigentlich genau für Kfz? Eine Antwort auf diese Frage liefert § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV):

Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:

1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,

2. eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz,

3. eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden. […],

4. eine Gesamtbreite von nicht mehr als 700 mm, eine Gesamthöhe von nicht mehr als 1400 mm und eine Gesamtlänge von nicht mehr als 2000 mm und

5. eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von nicht mehr als 55 kg.

Bekannte Beispiele für solche Elektrokleinstfahrzeuge sind zum Beispiel E-Scooter oder Segways. Damit diese für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden, müssen sie zusätzlich über die folgenden Bestandteile verfügen:

  • Ausreichende Beleuchtung (weißer Scheinwerfer vorne, weißer Rückstrahler vorne, roter Rückstrahler hinten, rote Schlussleuchte hinten sowie gelbe Rückstrahler seitlich oder weiße retroreflektierende Streifen an den Rädern)
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Glocke

Wichtig: Nur wenn die eben genannten Bedingungen erfüllt sind, erhalten Elektrokleinstfahrzeuge eine Zulassung für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Welche Regeln gelten für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen?

Die Verkehrsregeln gelten auch für elektrische Kleinstfahrzeuge.
Die Verkehrsregeln gelten auch für elektrische Kleinstfahrzeuge.

Wie bereits angedeutet, sind auch E-Kleistfahrzeuge nicht von den Verkehrsregeln ausgenommen. So gibt es allerhand Bestimmungen, die Sie beachten müssen, wenn Sie mit diesen Kfz im Straßenverkehr unterwegs sind.

So dürfen Sie beispielsweise auf Elektrokleinstfahrzeugen nicht zu zweit oder nebeneinander fahren. Zudem müssen Sie die Hände stets an der Lenkstange lassen. Der Bürgersteig ist tabu, Sie dürfen auf der Fahrbahn oder einem Radweg fahren.

Ein Versicherungsschutz ist genauso verpflichtend wie eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis. Wenn Sie auf einem E-Scooter unterwegs sind, müssen Sie eine Richtungsänderung, zum Beispiel beim Abbiegen, durch ein Handzeichen deutlich machen.

Allgemeine Regelungen zu den Verkehrszeichen gelten auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Zudem sind Sie verpflichtet, an einer roten Ampel zu warten. Begehen Sie einen Rotlichtverstoß, kostet Sie das mindestens 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird vermerkt.

Nutzen Sie Elektrokleinstfahrzeuge für die Teilnahme am Straßenverkehr, gilt auch in diesem Fall die Promillegrenze von 0,5. Verstoßen Sie dagegen, müssen Sie mit harten Sanktionen inklusive eines Fahrverbots von einem Monat rechnen.

Wichtig: Damit Sie Elektrokleinstfahrzeuge fahren dürfen, ist keine Fahrerlaubnis notwendig. Allerdings müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein.

Was Sie beispielsweise beim Fahren mit einem E-Scooter beachten müssen, zeigen Ihnen die nachfolgenden Videos:

Was gilt auf dem E-Scooter. Erfahren Sie es im Video.
Was gilt auf dem E-Scooter. Erfahren Sie es im Video.
Alkohol am E-Scooter-Steuer: Wie viel Promille sind erlaubt?

Bußgeldkatalog für Elektrokleinstfahrzeuge

Leisten Sie sich Ordnungswidrigkeiten mit einem Elektrokleinstfahrzeug, erwarten Sie Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. In welcher Höhe eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot ausgesprochen werden, können Sie unserer Tabelle entnehmen:

VerstoßBußgeld
Glocke fehlt / funktioniert nicht15 €
Beleuch­tung fehlt / funktioniert nicht20 €
Mit Elektro­kleinst­fahr­zeugen neben­einander­fahren15 €
... mit Behin­derung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall­folge30 €
Mit dem Elektro­kleinst­fahr­zeug eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren15 €
... mit Behin­derung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall­folge30 €
Fahren ohne Versicherungs­schutz40 €
Ver­zögerungs­ein­richtung des Elektro­kleinst­fahr­zeugs fehlt25 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug mit An­hänger fahren10 €
Sich auf einem Elektro­kleinst­fahr­zeug an ein anderes Kfz anhängen10 €
Richtungs­änderung nicht angezeigt10 €
... mit Gefähr­dung20 €
... mit Unfall­folge25 €
Frei­händig fahren10 €
Mit einem Elektro­kleinst­fahr­zeug ohne ABE am Straßen­verkehr teil­nehmen70 €
Mit einem Elektro­kleinst­fahr­zeug mit abge­laufener ABE am Straßen­verkehr teil­nehmen30 €
Ein Elektro­kleinst­fahr­zeug ohne Fahr­zeug-Iden­tifikations­nummer auf öffent­licher Straße in Betrieb nehmen10 €
Zu zweit auf einem eKfz fahren10 €

Wichtig: Verstoßen Sie mit einem Elektrokleinstfahrzeug gegen die Promillegrenze, erwarten Sie dieselben Sanktionen wie für die Ordnungswidrigkeit Alkohol am Steuer mit einem anderen Kfz. Dasselbe gilt auch für einen Rotlichtverstoß durch Elektrokleinstfahrzeuge.

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Elektrokleinstfahrzeuge: Mit E-Scootern und Segways durch den Straßenverkehr
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

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