Bußgeld wegen Xenon-Scheinwerfern erhalten

Viele Fahrzeugbesitzer stecken viel Geld und Zeit in ihr Kraftfahrzeug, um es sowohl optisch als auch technisch zu optimieren. Jedes Detail soll stimmen. Beim Scheinwerfertuning erfreuen sich besonders die Xenon-Scheinwerfer großer Beliebtheit. Allerdings kann Ihnen wegen der Umrüstung rasch ein Bußgeld wegen Xenon ins Haus flattern, da der Umbau nicht immer gestattet ist.

Bußgeldtabelle Xenon-Scheinwerfer

OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroPunkte
Beleuchtungs­einreichtungen sind unzulässig20
Beleuchtungs­einrichtungen sind verschmutzt20
Gefährdung durch Beleuchtungs­einrichtung25
Unfall durch Beleuchtungs­einrichtung35
Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis gefahren50
Ohne Betriebserlaubnis mit Beeinträchtigung der Verkehrs­sicherheit901

FAQ: Bußgeld wegen Xenon-Scheinwerfern

Warum wird werden Fahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern nachgerüstet?

Xenon-Licht besitzt eine höhere Leuchtkraft und ist wesentlich heller als normales Scheinwerferlicht. Daher besteht auch eine höhere Blendungsgefahr für den entgegenkommenden und vorausfahrenden Verkehr.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Xenon-Scheinwerfer eingebaut werden?

Es muss eine automatische Leuchtweitenregulierung, eine Scheinwerferreinigungsanlage und ein System zur dauerhaften Einschaltung des Abblendlichts bei Verwendung des Fernlichts vorhanden sein. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wann droht ein Bußgeld bei einer Nachrüstung mit Xenon-Scheinwerfern?

Ein Bußgeld droht, wenn die Xenon-Scheinwerfer nicht vorschriftsmäßig eingebaut wurden, nicht für den Straßenverkehr zugelassene Leuchtmittel verwendet wurden oder die Änderungen nicht vom TÜV abgenommen wurden.

Was ist das Besondere an Xenon-Scheinwerfern?

Beim Scheinwerfertuning sind sie sehr beliebt. Riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie Xenon-Scheinwerfer einbauen?
Beim Scheinwerfertuning sind sie sehr beliebt. Riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie Xenon-Scheinwerfer einbauen?

Immer häufiger rüsten die Halter ihre Fahrzeuge um und wollen statt der gewöhnlichen Scheinwerfer lieber die sogenannten Xenon-Brenner einbauen, weil diese entweder besser zum Fahrzeugdesign passen würden oder durch ihre Leuchtkraft überzeugen.

Oftmals wird auch angeführt, dass diese Lampen sicherer seien, weil sie innerhalb weniger Sekunden ihre volle Lichtstärke erreicht hätten, während andere Scheinwerfer dafür in der Regel mehrere Minuten benötigen.

Fest steht, dass die Xenon-Lichter, die ein bläuliches Licht ausstrahlen, deutlicher heller sind als Vergleichsprodukte. Dadurch hat der Fahrer sicherlich eine bessere Sicht, allerdings geht von der grellen Beleuchtung auch gleichzeitig eine Gefahr aus.

Andere Verkehrsteilnehmer könnten von einem solchen Fahrzeug – ob auf der Gegenfahrbahn oder wenn sie vor diesem fahren – geblendet werden und im schlimmsten Fall dabei einen Unfall verursachen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Xenon-Brenner nicht richtig eingestellt wäre und der Lichtkegel etwa zu hoch strahlt.

Um dies zu vermeiden, müssen die Xenon-Brenner richtig montiert werden und den Vorgaben von § 50 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Andernfalls droht ein hohes Bußgeld wegen der Xenon-Scheinwerfer.

Voraussetzungen für den Einbau von Xenon-Licht

Grundsätzlich sind Scheinwerfer mit Xenon nicht illegal. Aber Sie müssen beim Umrüsten einiges beachten.
Grundsätzlich sind Scheinwerfer mit Xenon nicht illegal. Aber Sie müssen beim Umrüsten einiges beachten.

Wollen Sie Ihr Fahrzeug mit Xenon ausrüsten, müssen Sie beachten, dass dies nicht so unkompliziert werden dürfte, wie viele Halter vermuten. Mit einem bloßen Austausch des Leuchtmittels bzw. Scheinwerfers ist es hier nämlich nicht getan. Stattdessen müssen eigens Veränderungen am Kfz selbst vorgenommen werden.

Für Xenon-Scheinwerfer ist es nach § 50 der StVZO nötig, dass das Kraftfahrzeug über…

  • eine automatische Leuchtweitenregulierung (korrekte Ausrichtung der Xenon-Lampen),
  • eine Scheinwerferreinigungsanlage und
  • ein System verfügt, durch welches das Abblendlicht dauerhaft eingeschaltet sein kann – trotz Verwendung des Fernlichts
Um ein Bußgeld wegen Xenon-Lampen zu vermeiden, klären Sie am besten vorab, ob eine solche Änderung an Ihrem Wagen problemlos möglich ist. Bei Fahrzeugen neueren Datums ist die Nachrüstung auf Xenon-Licht in der Regel leicht durchzuführen.

Bedenken Sie: In den Scheinwerfern dürfen nur die für ihre Bauart zugelassenen Lichtquellen verwendet werden. In eine Halogenfassung dürfen demnach auch nur Halogenlampen eingesetzt werden. Lassen Sie deshalb besser die Finger von Angeboten, die mit dem einfachen Austausch von Glühbirne und Brennelement werben.

Montieren Sie hier die Leuchten mit Xenon, wird ein Bußgeld fällig. Der Grund ist schlicht der, dass bei einem solchen Wechsel die Betriebserlaubnis automatisch erlischt, da das Leuchtmittel nicht für den Scheinwerfer zugelassen ist. Davon abgesehen, ist es auch eine Frage der Sicherheit, denn schon kleine Abweichungen beim Einbau können die Höhe des Lichtkegels und die Streuung des Lichts verändern und zu einem Risiko werden.

Xenon illegal nachrüsten: Welche Strafe droht Ihnen?

Wie hoch ist das Bußgeld für illegale Xenon-Brenner?
Wie hoch ist das Bußgeld für illegale Xenon-Brenner?

Haben Sie Ihr Auto mit Xenon ausgerüstet und sich dabei nicht an alle Vorschriften gehalten, kann dies bei einer Verkehrskontrolle zum Problem werden. Besitzen Sie bspw. keine Scheinwerferreinigungsanlage oder haben einen normalen Scheinwerfer mit dem Leuchtmittel Xenon getunt, wird ein Bußgeld wegen Xenon fällig.

Jede Änderung an der Beleuchtungsanlage lässt automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, da die Zulassung lediglich für den vorherigen Zustand gilt. Neben der Betriebserlaubnis geht zudem noch der Versicherungsschutz durch das Tuning verloren. D. h. bauen Sie einen Unfall, haften Sie allein für die dadurch entstehenden Kosten.

Möchten Sie den Bußgeldbescheid und das Bußgeld wegen unsachgemäßer Xenon-Nachrüstung vermeiden, sollten Sie darauf achten, nur komplette Scheinwerfersets, die eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen, zu kaufen. Dies mag auf den ersten Blick teuer erscheinen, dafür haben Sie von einem solchen Xenon-Scheinwerfer aber lange etwas und vermeiden den Ärger mit der Polizei.

Nehmen Sie Änderungen vor, müssen diese vom TÜV abgenommen und eingetragen werden. Außerdem dürfen nur Scheinwerfer in Deutschland verbaut werden, die zugelassen und im Straßenverkehr erlaubt sind.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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