Viele Fahrzeugbesitzer stecken viel Geld und Zeit in ihr Kraftfahrzeug, um es sowohl optisch als auch technisch zu optimieren. Jedes Detail soll stimmen. Beim Scheinwerfertuning erfreuen sich besonders die Xenon-Scheinwerfer großer Beliebtheit. Allerdings kann Ihnen wegen der Umrüstung rasch ein Bußgeld wegen Xenon ins Haus flattern, da der Umbau nicht immer gestattet ist.
Bußgeldtabelle Xenon-Scheinwerfer
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Beleuchtungseinreichtungen sind unzulässig | 20 | |
Beleuchtungseinrichtungen sind verschmutzt | 20 | |
Gefährdung durch Beleuchtungseinrichtung | 25 | |
Unfall durch Beleuchtungseinrichtung | 35 | |
Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis gefahren | 50 | |
Ohne Betriebserlaubnis mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 90 | 1 |
FAQ: Bußgeld wegen Xenon-Scheinwerfern
Xenon-Licht besitzt eine höhere Leuchtkraft und ist wesentlich heller als normales Scheinwerferlicht. Daher besteht auch eine höhere Blendungsgefahr für den entgegenkommenden und vorausfahrenden Verkehr.
Es muss eine automatische Leuchtweitenregulierung, eine Scheinwerferreinigungsanlage und ein System zur dauerhaften Einschaltung des Abblendlichts bei Verwendung des Fernlichts vorhanden sein. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ein Bußgeld droht, wenn die Xenon-Scheinwerfer nicht vorschriftsmäßig eingebaut wurden, nicht für den Straßenverkehr zugelassene Leuchtmittel verwendet wurden oder die Änderungen nicht vom TÜV abgenommen wurden.
Was ist das Besondere an Xenon-Scheinwerfern?
Inhalt
Immer häufiger rüsten die Halter ihre Fahrzeuge um und wollen statt der gewöhnlichen Scheinwerfer lieber die sogenannten Xenon-Brenner einbauen, weil diese entweder besser zum Fahrzeugdesign passen würden oder durch ihre Leuchtkraft überzeugen.
Oftmals wird auch angeführt, dass diese Lampen sicherer seien, weil sie innerhalb weniger Sekunden ihre volle Lichtstärke erreicht hätten, während andere Scheinwerfer dafür in der Regel mehrere Minuten benötigen.
Andere Verkehrsteilnehmer könnten von einem solchen Fahrzeug – ob auf der Gegenfahrbahn oder wenn sie vor diesem fahren – geblendet werden und im schlimmsten Fall dabei einen Unfall verursachen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Xenon-Brenner nicht richtig eingestellt wäre und der Lichtkegel etwa zu hoch strahlt.
Um dies zu vermeiden, müssen die Xenon-Brenner richtig montiert werden und den Vorgaben von § 50 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Andernfalls droht ein hohes Bußgeld wegen der Xenon-Scheinwerfer.
Voraussetzungen für den Einbau von Xenon-Licht
Wollen Sie Ihr Fahrzeug mit Xenon ausrüsten, müssen Sie beachten, dass dies nicht so unkompliziert werden dürfte, wie viele Halter vermuten. Mit einem bloßen Austausch des Leuchtmittels bzw. Scheinwerfers ist es hier nämlich nicht getan. Stattdessen müssen eigens Veränderungen am Kfz selbst vorgenommen werden.
Für Xenon-Scheinwerfer ist es nach § 50 der StVZO nötig, dass das Kraftfahrzeug über…
- eine automatische Leuchtweitenregulierung (korrekte Ausrichtung der Xenon-Lampen),
- eine Scheinwerferreinigungsanlage und
- ein System verfügt, durch welches das Abblendlicht dauerhaft eingeschaltet sein kann – trotz Verwendung des Fernlichts
Bedenken Sie: In den Scheinwerfern dürfen nur die für ihre Bauart zugelassenen Lichtquellen verwendet werden. In eine Halogenfassung dürfen demnach auch nur Halogenlampen eingesetzt werden. Lassen Sie deshalb besser die Finger von Angeboten, die mit dem einfachen Austausch von Glühbirne und Brennelement werben.
Montieren Sie hier die Leuchten mit Xenon, wird ein Bußgeld fällig. Der Grund ist schlicht der, dass bei einem solchen Wechsel die Betriebserlaubnis automatisch erlischt, da das Leuchtmittel nicht für den Scheinwerfer zugelassen ist. Davon abgesehen, ist es auch eine Frage der Sicherheit, denn schon kleine Abweichungen beim Einbau können die Höhe des Lichtkegels und die Streuung des Lichts verändern und zu einem Risiko werden.
Xenon illegal nachrüsten: Welche Strafe droht Ihnen?
Haben Sie Ihr Auto mit Xenon ausgerüstet und sich dabei nicht an alle Vorschriften gehalten, kann dies bei einer Verkehrskontrolle zum Problem werden. Besitzen Sie bspw. keine Scheinwerferreinigungsanlage oder haben einen normalen Scheinwerfer mit dem Leuchtmittel Xenon getunt, wird ein Bußgeld wegen Xenon fällig.
Jede Änderung an der Beleuchtungsanlage lässt automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, da die Zulassung lediglich für den vorherigen Zustand gilt. Neben der Betriebserlaubnis geht zudem noch der Versicherungsschutz durch das Tuning verloren. D. h. bauen Sie einen Unfall, haften Sie allein für die dadurch entstehenden Kosten.
Möchten Sie den Bußgeldbescheid und das Bußgeld wegen unsachgemäßer Xenon-Nachrüstung vermeiden, sollten Sie darauf achten, nur komplette Scheinwerfersets, die eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen, zu kaufen. Dies mag auf den ersten Blick teuer erscheinen, dafür haben Sie von einem solchen Xenon-Scheinwerfer aber lange etwas und vermeiden den Ärger mit der Polizei.