Strafzettel aus Spanien erhalten: Und jetzt?

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¡Viva España! Spanien ist weltweit das zweitbeliebteste Urlaubsland und zieht jährlich unzählige Touristen an. Wer sich für einen Spanienurlaub mit dem Auto entscheidet, sollte sich jedoch im Vorfeld über die spanischen Verkehrsregeln informieren. Ansonsten landet schnell ein Strafzettel aus Spanien im heimischen Briefkasten. Doch müssen Sie das darin vermerkte Bußgeld überhaupt zahlen und wenn ja, wie gehen Sie dabei vor?

FAQ: Strafzettel aus Spanien

Muss ich einen Strafzettel aus Spanien bezahlen?

Es können nur Bußgeldbescheide ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden.

Gibt es Rabatt beim Strafzettel aus Spanien?

Wer innerhalb von 20 Tagen den Strafzettel zahlt, bekommt einen Rabatt von 50 Prozent.

Wie kann ich den spanischen Strafzettel bezahlen?

Der Zahlungsempfänger ist normalerweise auf dem Strafzettel vermerkt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Bußgeldbescheid aus Spanien: Müssen Sie bezahlen?

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie einen Strafzettel aus Spanien erhalten haben?
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie einen Strafzettel aus Spanien erhalten haben?


Einige deutsche Autofahrer sind der Meinung, dass sie für Verstöße, die sie sich im Ausland geleistet haben, in ihrem Heimatland nicht belangt werden können. Dabei handelt es sich jedoch um einen großen Irrtum: Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können auch ausländische Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden.

Maßgeblich ist dabei im Regelfall eine Bagatellgrenze von 70 Euro. Selbst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ist dieser Wert allerdings in España schon überschritten. Erhalten Sie also einen Strafzettel aus Spanien, sollten Sie sich besser nicht weigern, das jeweilige Bußgeld zu begleichen. Punkte in Flensburg können Ihnen übrigens bei einer Ordnungswidrigkeit im spanischen Straßenverkehr nicht aufgebrummt werden.

Zwar findet in Spanien ebenfalls ein Punktesystem Anwendung, dieses unterscheidet sich jedoch von dem in Deutschland. Dort startet jeder Autofahrer mit zwölf Punkten (Fahranfänger mit acht) und bei Verstößen werden dann die entsprechenden Punkte abgezogen. Ein spanischer Autofahrer kann maximal 15 Punkte haben. Zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt es, wenn alle Punkte aufgebraucht sind.

Eine Besonderheit bei einem Knöllchen aus Spanien ist außerdem, dass Sie die jeweilige Summe nur zur Hälfte zahlen müssen, wenn Sie der Zahlungsaufforderung schnell nachkommen. Kommen Sie für das im Strafzettel aus Spanien aufgeführte Bußgeld innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt auf, profitieren Sie von einem 50-prozentigen Nachlass.

Wo müssen Sie das Bußgeld aus Spanien zahlen?

Das Bußgeld müssen Sie bei der Behörde zahlen, die den Strafzettel aus Spanien ausgestellt hat.
Das Bußgeld müssen Sie bei der Behörde zahlen, die den Strafzettel aus Spanien ausgestellt hat.

Je nachdem, welche Behörde den Strafzettel aus Spanien ausgestellt hat, müssen Sie dieser auch die entsprechende Zahlung zukommen lassen. Meist verhält sich das Ganze dabei folgendermaßen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung auf Landstraße und Autobahn: Zuständig ist in der Regel der Staat bzw. auf Spanisch die „Dirección General de Tráfico“ (kurz DGT)
  • Halt- sowie Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitung in der Stadt: Hier liegt die Zuständigkeit bei den Stadtverwaltungen („Ayuntamientos“)

Wo Sie die jeweilige Summe begleichen müssen, ist normalerweise auf dem Strafzettel aus Spanien aufgeführt. Das Gleiche gilt für die Zahlungsmöglichkeiten. Bei einem Bußgeldbescheid der DGT werden im Regelfall EC- und Kreditkarte akzeptiert. Die Zahlung können Sie bequem über deren Webseite vornehmen.

Direkt auf der Startseite befindet sich etwa in der Mitte ein runder Button in den Farben der deutschen Flagge, daneben der Text „Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten“. Handelt es sich hingegen um einen Strafzettel aus Spanien, bei dem die Zuständigkeit bei der jeweiligen Stadtverwaltung liegt, können Sie die Zahlung auf der Internetpräsenz der entsprechenden Verwaltung erledigen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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