Sommer, Sonne, Ballermann – diese Assoziation haben viele Menschen, wenn sie an Spanien denken. Wer herausfinden möchte, was das Land außer der beliebten Partyinsel Mallorca noch zu bieten hat, kann Spanien mit dem Auto erkunden. Welche Verkehrsregeln dabei in Spanien gelten, verrät dieser Ratgeber.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Spanien
Tatbestand | Sanktionen in Euro |
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Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h | Ab 100 |
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h | Ab 600 |
Rotlichtverstoß | Ab 200 |
Handy am Steuer | Ab 200 |
Verstoß gegen die Gurtpflicht | Ab 200 |
Parkverstoß | Bis 200 |
Alkohol am Steuer | Ab 500 |
(Stand 10/2021)
FAQ: Verkehrsregeln in Spanien
Auf der Autobahn oder autobahnähnlichen Straßen sind 120 km/h erlaubt. Auf Schnellstraßen sind es nur 100 km/h. Andere Straßen außerorts sind maximal für 90 km/h zugelassen und innerorts dürfen Sie je nach Anzahl der Fahrstreifen entweder 20, 30 oder 50 km/h nicht überschreiten.
Wer bis zu 20 km/h zu schnell fährt, muss ca. 100 Euro hinblättern. Bei 50 km/h zu schnell fallen Bußgelder ab 600 Euro an. Auszüge aus dem spanischen Bußgeldkatalog finden Sie hier.
Ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro können Verkehrsverstöße im Ausland aufgrund des EU-Rahmenbeschlusses auch in Deutschland geahndet werden.
Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Spanien
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in Spanien?
Inhalt
Möchten Sie Ihre Urlaubskasse nicht noch zusätzlich belasten, sollten Sie sich vorab über das geltende Tempolimit in Spanien informieren und dieses auch einhalten. Denn das Königreich auf der Iberischen Halbinsel verlangt höhere Bußgelder als bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland üblich sind.
Gemäß den Verkehrsregeln in Spanien hängt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw innerhalb geschlossener Ortschaften davon ab, wie viele Fahrspuren vorhanden sind: Gibt es zwei oder mehr Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung, so dürfen Sie 50 km/h schnell fahren. Bei nur einer Fahrspur je Richtung verringert sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Nur 20 km/h sind auf Straßen erlaubt, bei denen es nur eine einzige Fahrspur für beide Fahrtrichtungen gibt und sich Gehweg und Fahrspur auf einer Höhe befinden.
Außerorts gilt ein Tempolimit von 90 km/h. Schnellstraßen, die in Spanien auch einspurig sein können, werden als Kraftfahrstraßen bezeichnet. Auf diesen dürfen Sie mit maximal 100 km/h unterwegs sein. Nutzen Sie die Autobahnen in Spanien, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zu beachten. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt zudem auch für Straßen, die autobahnähnlich sind, den sogenannten „Autovías“.
Achtung! Auf einigen Teilen der Autobahn in Spanien fällt eine Maut an. Sie erkennen diese an Verkehrsschildern mit der Aufschrift „Autopista de peaje“. Möchten Sie entsprechende Streckenabschnitte befahren, müssen Sie gemäß den Verkehrsregeln in Spanien eine Gebühr für die Benutzung entrichten.
Worauf gilt es bei der Parkplatzsuche in Spanien zu achten?
Welche Bestimmungen gemäß den Verkehrsregeln in Spanien beim Parken gelten, ergibt sich aus den farbigen Markierungen am Fahrbahnrand. So signalisieren gelbe Markierungen ein absolutes Parkverbot.
Gebührenpflichtige und zeitlich begrenzte Parkzonen werden in der Regel mit Blau markiert. Um ein Bußgeld zu vermeiden, müssen Sie für diese Parkplätze an einem Automaten ein entsprechendes Ticket lösen.
Grüne Markierungen kennzeichnen Parkplätze für Anwohner. Allerdings besteht zumeist die Möglichkeit, zu bestimmten Zeiten auch dort mit einem Parkschein zu parken. Für Urlauber, die ihre Reisekasse nicht auch noch mit Parktickets belasten wollen, sind vor allem die weißen Fahrbahnränder interessant. Denn diese weisen kostenfreie Parkplätze aus.
Weitere wichtige Verkehrsregeln in Spanien
Spanien weist die weltweit größte Anbaufläche für Weinreben auf. Wer im Urlaub den einen oder anderen Tropfen genießen möchte, sollte allerdings besser sein Auto stehen lassen. Denn für Alkohol am Steuer droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro. Die Promillegrenze entspricht dabei dem Wert in Deutschland von 0,5. Für Fahranfänger mit einer Fahrpraxis von weniger als zwei Jahren gilt gemäß den Verkehrsregeln in Spanien zudem der reduzierte Wert von 0,3 Promille.
In Spanien ist es darüber hinaus untersagt, Navigationssysteme während der Fahrt zu bedienen. Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollten Sie, um Einstellungen zu verändern, auf einem Parkplatz anhalten.
Ist ein Hund bei Ihrer Reise mit an Bord, gilt für diesen eine besondere Vorschrift. Denn der spanische Gesetzgeber verlangt, dass Hunde während der Fahrt angeschnallt sind. Informieren Sie sich vorab, welche Kriterien dabei im Detail gelten. Ein entsprechendes Geschirr können Sie im Fachhandel erwerben.
Darüber hinaus ist das Abschleppen durch Privatfahrzeuge gemäß den Verkehrsregeln in Spanien untersagt. Verstoßen Sie gegen diese Vorschrift, droht ein Bußgeld von rund 100 Euro. Kommt es beim Abschleppvorgang zu einer Verkehrsgefährdung, kann dies sogar knapp 600 Euro kosten.
Weitere Verkehrsregeln in Spanien
Bußgelder in Spanien: Welche Besonderheiten gelten?
Hat die Polizei Sie vor Ort bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Spanien erwischt oder sind im Zuge einer Verkehrskontrolle mögliche Verstöße aufgefallen, können die Beamten Sie direkt zu Kasse bitten.
Auch wenn Sie das geforderte Bußgeld nicht direkt vor Ort begleichen können, lässt sich dieses durch eine Heimreise nicht einfach aus der Welt schaffen. Denn grundsätzlich bleiben in Spanien rechtskräftige Bußgeldbescheide vollstreckbar.
Existiert ein entsprechender Bescheid wegen einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Spanien, kann dieser innerhalb von vier Jahren eingetrieben werden. Reisen Sie also erneut ein, ist eine Vollstreckung zum Beispiel im Zuge einer Verkehrskontrolle möglich.
Wichtig! Schnell bezahlen kann sich in Spanien lohnen. Denn wenn Sie das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Spanien innerhalb von 20 Tagen nach der Zustellung des Bescheids oder der Ahndung vor Ort bezahlen, reduziert sich die Forderung um die Hälfte.
Geblitzt in Spanien: Droht ein Bußgeldbescheid?
Haben Sie im Urlaub gegen die Verkehrsregeln in Spanien verstoßen, kann dies auch noch zurück in der Heimat Sanktionen – vor allem in Form eines Bußgeldbescheides – nach sich ziehen. Doch sind Sie dazu verpflichtet, die Forderungen vom Bußgeldbescheid aus dem Ausland zu begleichen?
Durch den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionsvollstreckung (RBGeld) ist es grundsätzlich möglich, Geldsanktionen aus Ländern der EU in Deutschland zu vollstrecken. Allerdings müssen die Geldforderungen vom Bußgeldbescheid aus Spanien dafür die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigen.
Allerdings zeigt sich anhand des Auszugs aus dem Bußgeldkatalog zu Beginn dieses Ratgebers, dass dieser Grenzwert bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h überschritten wird. Verstoßen Sie also in Spanien gegen die Verkehrsregeln, ist es durchaus wahrscheinlich, dass sich das Bundesamt für Justiz (BfJ) bei Ihnen meldet. Denn diese Behörde übernimmt die Prüfung und Vollstreckung der ausländischen Bußgelder.
Haben Sie fälschlicherweise einen Bußgeldbescheid aus Spanien erhalten oder weist dieser Formfehler – wie das Fehlen einer Rechtsbelehrung oder Übersetzung – auf, können Sie grundsätzlich Einspruch gegen diesen einlegen. Dieser ist dabei in der jeweiligen Landessprache zu verfassen, weshalb es sinnvoll ist, sich an einen deutschsprachigen Anwalt für Verkehrsrecht mit Sitz in Spanien zu wenden. Dieser kann die Vorwürfe zum Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Spanien bewerten und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen.