Parkschein: Der Beleg über die Berechtigung zur Parkplatznutzung

Mittlerweile gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Parkschein für kostenpflichtige Parkplätze zu kaufen. Parkscheine, die am Automaten gekauft werden, müssen gut sichtbar im Auto platziert werden. Bei einem Parkschein, den Sie online kaufen, entfällt diese Notwendigkeit. Parkschein-Preise sind nicht einheitlich geregelt, doch ein nicht gekaufter oder abgelaufener Parkschein kann höhere Kosten mit sich bringen als die Parkgebühr.

Bußgeldtabelle: Parken ohne Parkschein

VerstoßVerwar­nungs­geld
Parken ohne gültigen Parkschein / auf dem Parkschein angegebene Parkzeit überschritten20 €
... mehr als 30 Minuten 25 €
... über eine Stunde 30 €
... mehr als 2 Stunden35 €
... mehr als 3 Stunden 40 €

FAQ: Parkschein

Wie teuer ist Parken ohne Parkschein?

Eine Geldbuße zwischen 20 und 40 Euro wird für diese Ordnungswidrigkeit fällig.

Wie lange kann man die Parkzeit überziehen?

Je nachdem, wie lange Sie die Parkzeit überziehen, erhöht sich die Geldbuße. Bei über drei Stunden beträgt diese 40 Euro. Konkrete Bußgelder finden Sie hier.

Darf ein Auto ohne Parkschein abgeschleppt werden?

Grundsätzlich kann ein Auto ohne Parkschein auch abgeschleppt werden, allerdings muss dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Weiterführende Informationen zum Parkschein

Wozu dient ein Parkschein?

Mit einem Parkschein erwerben Sie für eine bestimmte Zeit die Berechtigung zur Nutzung eines Parkplatzes.
Mit einem Parkschein erwerben Sie für eine bestimmte Zeit die Berechtigung zur Nutzung eines Parkplatzes.

Insbesondere in Ballungsräumen und Innenstädten kann sich die Parkplatzsuche als langwieriges Unterfangen herausstellen. Haben Sie dann endlich einen freien Platz gefunden, folgt nicht selten die böse Überraschung: Das Parken ist nur mit Parkschein erlaubt. Dieser ist ein Beleg dafür, dass Sie über eine bestimmte Zeit dazu berechtigt sind, den Parkplatz zu nutzen.

Ist der Parkschein abgelaufen, kann das Kosten verursachen, die deutlich höher als die Parkgebühr sind.
Ist der Parkschein abgelaufen, kann das Kosten verursachen, die deutlich höher als die Parkgebühr sind.

Im Zuge der Parkraumbewirtschaftung in Städten werden häufig kostenpflichtige Parkplätze angeboten. Andere Möglichkeiten sind etwa Anwohnerparkplätze und das Parken mit einer Parkscheibe. In diesen Fällen ist das Parken nur als Anwohner in einem bestimmten Gebiet bzw. kostenlos, aber nur über kurze Zeit möglich.

Parken Sie ohne Parkschein auf einem durch ein „Parken nur mit Parkschein“-Schild ausgezeichneten Parkplatz, stellt das eine geringfügige Ordnungswidrigkeit dar. Das Parken mit abgelaufenem Parkschein wird ebenso behandelt.

Es gibt jedoch kein Bußgeld, wenn der Parkschein abgelaufen ist oder Sie keinen Schein gekauft haben. Dieses Vergehen wird mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert, das sich in der Regel auf höchstens 40 Euro beläuft.

Ein Bußgeld müssen Sie hingegen etwa zahlen, wenn Sie sich des Parkens im Parkverbot schuldig gemacht und dadurch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr behindert haben.

Von einem Bußgeld spricht man häufig erst ab Beträgen von 60 Euro. Zur Zahlung werden Sie in diesem Fall durch einen Bußgeldbescheid aufgefordert. Ob bei geringeren Beträgen aber tatsächlich ein Verwarnungsgeld statt eines Bußgeldes verlangt wird, liegt im Ermessen der Behörde.

Wie können Sie Parkscheine kaufen?

In der Regel erwerben Sie einen Parkschein an einem Parkscheinautomaten. Hierfür benötigen Sie Kleingeld. Am Automaten können Sie Ihre gewünschte Parkdauer wählen und so entweder Tagesparkscheine oder Kurzparkscheine kaufen. Die Mindest- und Höchstparkdauer sowie die Gebühren, die dafür anfallen, sind nicht einheitlich geregelt.

Haben Sie kein oder nicht genügend Geld dabei, gibt es keine andere Möglichkeit der Zahlung am Automaten. In einigen Städten gibt es jedoch die Möglichkeit, bargeldlos einen Parkschein per SMS, App oder Anruf bei einem entsprechenden Anbieter zu kaufen.

In manchen Städten ist es möglich, einen Parkschein über das Handy zu kaufen.
In manchen Städten ist es möglich, einen Parkschein über das Handy zu kaufen.

Abhängig vom Anbieter gibt es Systeme, bei denen eine Registrierung notwendig ist, um einen Handy-Parkschein kaufen zu können, und Systeme, die ohne vorherige Anmeldung funktionieren.

Beim Handyparken gibt es keinen physischen Beleg mehr. Daher können Sie einen Online-Parkschein auch nicht weitergeben. Die Parkberechtigung wird stattdessen auf einem Server des Providers hinterlegt.

Auf die entsprechende Datenbank können Polizei und Ordnungsamt zugreifen. So ist die Kontrolle darüber, ob Ihr Fahrzeug eine Parkberechtigung hat, möglich.

Die Weitergabe eines Parkscheins ist nicht strafbar, entfaltet beim Empfänger aber keine rechtliche Wirkung. Berechtigungen, wie sie durch den Kauf eines Parkscheins erworben werden, sind nicht übertragbar.

Strafzettel trotz Parkschein: Was nun?

Grundsätzlich haben Sie das Recht, gegen einen Strafzettel Einspruch zu erheben, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt Ihren Parkschein übersehen haben. Allerdings sind dabei einige Besonderheiten zu beachten. Dem Strafzettel können Sie zunächst nur widersprechen.

Das ist etwa möglich, indem Sie die Frist von einer Woche zur Bezahlung nicht wahren. Sie können auch gegenüber der Behörde erklären, warum Sie den Strafzettel nicht bezahlen werden. Der Fall wird daraufhin erneut geprüft. Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass der Vorwurf gegen Sie rechtens ist, wird Sie einen Bußgeldbescheid ausstellen. Gegen diesen können Sie Einspruch einlegen.

Ist der Parkschein abgelaufen, kann das Kosten verursachen, die deutlich höher als die Parkgebühr sind.
Ist der Parkschein abgelaufen, kann das Kosten verursachen, die deutlich höher als die Parkgebühr sind.

In den meisten Fällen lohnt sich ein Einspruch wegen eines (vermeintlichen) Parkschein-Verstoßes jedoch nicht. Wird der Vorwurf fallen gelassen, müssen Sie wegen des Verwaltungsaufwandes eine Gebühr von 20 Euro zahlen.

Wird Ihr Einspruch abgewiesen, müssen Sie nicht nur die Kosten für den Strafzettel bezahlen, sondern auch die Gebühren des Bußgeldbescheides, die sich in der Regel auf 25 Euro belaufen.

Die Behörde akzeptiert nur stichhaltige Beweise, etwa Ihren Parkschein, der übersehen wurde.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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