Parkschein: Der Beleg über die Berechtigung zur Parkplatznutzung

Mittlerweile gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Parkschein für kostenpflichtige Parkplätze zu kaufen. Parkscheine, die am Automaten gekauft werden, müssen gut sichtbar im Auto platziert werden. Bei einem Parkschein, den Sie online kaufen, entfällt diese Notwendigkeit. Parkschein-Preise sind nicht einheitlich geregelt, doch ein nicht gekaufter oder abgelaufener Parkschein kann höhere Kosten mit sich bringen als die Parkgebühr.

Bußgeldtabelle: Parken ohne Parkschein

VerstoßVerwar­nungs­geld
Parken ohne gültigen Parkschein / auf dem Parkschein angegebene Parkzeit überschritten20 €
... mehr als 30 Minuten 25 €
... über eine Stunde 30 €
... mehr als 2 Stunden35 €
... mehr als 3 Stunden 40 €

FAQ: Parkschein

Wie teuer ist Parken ohne Parkschein?

Eine Geldbuße zwischen 20 und 40 Euro wird für diese Ordnungswidrigkeit fällig.

Wie lange kann man die Parkzeit überziehen?

Je nachdem, wie lange Sie die Parkzeit überziehen, erhöht sich die Geldbuße. Bei über drei Stunden beträgt diese 40 Euro. Konkrete Bußgelder finden Sie hier.

Darf ein Auto ohne Parkschein abgeschleppt werden?

Grundsätzlich kann ein Auto ohne Parkschein auch abgeschleppt werden, allerdings muss dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Weiterführende Informationen zum Parkschein

Wozu dient ein Parkschein?

Mit einem Parkschein erwerben Sie für eine bestimmte Zeit die Berechtigung zur Nutzung eines Parkplatzes.
Mit einem Parkschein erwerben Sie für eine bestimmte Zeit die Berechtigung zur Nutzung eines Parkplatzes.

Insbesondere in Ballungsräumen und Innenstädten kann sich die Parkplatzsuche als langwieriges Unterfangen herausstellen. Haben Sie dann endlich einen freien Platz gefunden, folgt nicht selten die böse Überraschung: Das Parken ist nur mit Parkschein erlaubt. Dieser ist ein Beleg dafür, dass Sie über eine bestimmte Zeit dazu berechtigt sind, den Parkplatz zu nutzen.

Ist der Parkschein abgelaufen, kann das Kosten verursachen, die deutlich höher als die Parkgebühr sind.
Ist der Parkschein abgelaufen, kann das Kosten verursachen, die deutlich höher als die Parkgebühr sind.

Im Zuge der Parkraumbewirtschaftung in Städten werden häufig kostenpflichtige Parkplätze angeboten. Andere Möglichkeiten sind etwa Anwohnerparkplätze und das Parken mit einer Parkscheibe. In diesen Fällen ist das Parken nur als Anwohner in einem bestimmten Gebiet bzw. kostenlos, aber nur über kurze Zeit möglich.

Parken Sie ohne Parkschein auf einem durch ein „Parken nur mit Parkschein“-Schild ausgezeichneten Parkplatz, stellt das eine geringfügige Ordnungswidrigkeit dar. Das Parken mit abgelaufenem Parkschein wird ebenso behandelt.

Es gibt jedoch kein Bußgeld, wenn der Parkschein abgelaufen ist oder Sie keinen Schein gekauft haben. Dieses Vergehen wird mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert, das sich in der Regel auf höchstens 40 Euro beläuft.

Ein Bußgeld müssen Sie hingegen etwa zahlen, wenn Sie sich des Parkens im Parkverbot schuldig gemacht und dadurch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr behindert haben.

Von einem Bußgeld spricht man häufig erst ab Beträgen von 60 Euro. Zur Zahlung werden Sie in diesem Fall durch einen Bußgeldbescheid aufgefordert. Ob bei geringeren Beträgen aber tatsächlich ein Verwarnungsgeld statt eines Bußgeldes verlangt wird, liegt im Ermessen der Behörde.

Wie können Sie Parkscheine kaufen?

In der Regel erwerben Sie einen Parkschein an einem Parkscheinautomaten. Hierfür benötigen Sie Kleingeld. Am Automaten können Sie Ihre gewünschte Parkdauer wählen und so entweder Tagesparkscheine oder Kurzparkscheine kaufen. Die Mindest- und Höchstparkdauer sowie die Gebühren, die dafür anfallen, sind nicht einheitlich geregelt.

Haben Sie kein oder nicht genügend Geld dabei, gibt es keine andere Möglichkeit der Zahlung am Automaten. In einigen Städten gibt es jedoch die Möglichkeit, bargeldlos einen Parkschein per SMS, App oder Anruf bei einem entsprechenden Anbieter zu kaufen.

In manchen Städten ist es möglich, einen Parkschein über das Handy zu kaufen.
In manchen Städten ist es möglich, einen Parkschein über das Handy zu kaufen.

Abhängig vom Anbieter gibt es Systeme, bei denen eine Registrierung notwendig ist, um einen Handy-Parkschein kaufen zu können, und Systeme, die ohne vorherige Anmeldung funktionieren.

Beim Handyparken gibt es keinen physischen Beleg mehr. Daher können Sie einen Online-Parkschein auch nicht weitergeben. Die Parkberechtigung wird stattdessen auf einem Server des Providers hinterlegt.

Auf die entsprechende Datenbank können Polizei und Ordnungsamt zugreifen. So ist die Kontrolle darüber, ob Ihr Fahrzeug eine Parkberechtigung hat, möglich.

Die Weitergabe eines Parkscheins ist nicht strafbar, entfaltet beim Empfänger aber keine rechtliche Wirkung. Berechtigungen, wie sie durch den Kauf eines Parkscheins erworben werden, sind nicht übertragbar.

Strafzettel trotz Parkschein: Was nun?

Grundsätzlich haben Sie das Recht, gegen einen Strafzettel Einspruch zu erheben, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt Ihren Parkschein übersehen haben. Allerdings sind dabei einige Besonderheiten zu beachten. Dem Strafzettel können Sie zunächst nur widersprechen.

Das ist etwa möglich, indem Sie die Frist von einer Woche zur Bezahlung nicht wahren. Sie können auch gegenüber der Behörde erklären, warum Sie den Strafzettel nicht bezahlen werden. Der Fall wird daraufhin erneut geprüft. Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass der Vorwurf gegen Sie rechtens ist, wird Sie einen Bußgeldbescheid ausstellen. Gegen diesen können Sie Einspruch einlegen.

Ist der Parkschein abgelaufen, kann das Kosten verursachen, die deutlich höher als die Parkgebühr sind.
Ist der Parkschein abgelaufen, kann das Kosten verursachen, die deutlich höher als die Parkgebühr sind.

In den meisten Fällen lohnt sich ein Einspruch wegen eines (vermeintlichen) Parkschein-Verstoßes jedoch nicht. Wird der Vorwurf fallen gelassen, müssen Sie wegen des Verwaltungsaufwandes eine Gebühr von 20 Euro zahlen.

Wird Ihr Einspruch abgewiesen, müssen Sie nicht nur die Kosten für den Strafzettel bezahlen, sondern auch die Gebühren des Bußgeldbescheides, die sich in der Regel auf 25 Euro belaufen.

Die Behörde akzeptiert nur stichhaltige Beweise, etwa Ihren Parkschein, der übersehen wurde.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

Bildnachweise

11 Gedanken zu „Parkschein: Der Beleg über die Berechtigung zur Parkplatznutzung

  1. Petra F.

    in Bad Nauheim sind die Parkgebühren hoch, 50Cent/15Minuten. Ich hatte nicht genug Kleingeld, konnte deshalb nur für 1 Std bezahlen.
    da ich beim Einkaufen zu lange gebraucht hatte, war ein Zettelchen an meiner Scheibe.
    Möchten die Stadt Bad Nauheim eigentlich alle Geschäfte kaputt machen. Wer möchte mit hohen Parkfebühren und schnellen Knöllchen noch dort einkaufen.
    Ich nicht mehr.
    Immer mehr Läden gehen kaputt. Da muss man doch was machen können. z Bsp. beim Einkaufen Parkgebührersparnis usw..
    Es wird immer mehr gegen die Bürger gemacht. Dafür bezahlt man so hohe Steuer. Man versteht es nicht. In diesem Land gibt es nix Soziales mehr, nur noch Verwaltung und Abkassieren.

  2. Norbert G.

    habe heute bis 16:14 Uhr ein Ticket reingelegt. meine sehbehinderte Frau musste allein laufen damit ich um 16:16 Uhr am Auto sein konnte. Da lag der bescheid schon unter der Windschutzscheibe. ausgestellt auf 16:18 UHR. Ich habe niemanden gesehen der das geschrieben hat…..
    Abzocker

  3. Lina

    Ich habe um 7 :30 Uhr per App eine Tageskarte/Parkschein gekauft, aber als Endzeit 16:00 gewellt. Ich bin doch länger bei der Arbeit geblieben und habe mir keine Gedanken bezüglich Parkdauer gemacht, weil ich bin von Tageskarte (11,50€)ausgegangen. Trotzdem habe ich ein Brief nachhause bekommen, mit Verwarnungsgeld (20€) wegen parken im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein. Ich habe mich schriftlich dazu geäußert und trotzdem muss ich 20€ zahlen. Ist das gerecht? Ich habe doch auf einem Parkplatz eine maximale Tagesbetrag bezahlt und nur digital 16 Uhr angestellt, muss ich noch Strafe zahlen???

  4. AdAstra84

    Heute auch beim Arzt einen Termin wahrgenommen und ich kaufe immer vorsorglich das größte Ticket. Diesmal spielte jedoch das Wetter nicht mit und hat meinen Parkschein etwas verwirbelt, nachdem ich meine Maske aus der Beifahrerseite entnommen hatte. Natürlich hab ich davon nix gemerkt und als ich wiedergekommen bin, war ein frisches Knöllchen an der Scheibe. Da es gerade amerst ausgestellt wurde, suchte ich mir den Verantwortlichen um ihm diesen doofen Zwischenfall mit den Beweisen zu erläutern aber hat nicht interessiert. Er meinte sogar, das Ticket gesehen zu haben aber es war eben nicht leicht leserlich. Ehrlich jetzt? Direkt am Beginn der zahlenden Zeit am Platz, vor einem Ticket Automaten parkend und mit Ticket sichtbar von außen ist also ein offensichtlich strafenswertes Verhalten? Na gut, ich werde mir das merken und entsprechende Konsequenzen ziehen… für solche Wegelagerei habe ich null Verständnis und wünsche den beteiligten am Telefon und vor Ort eine entsprechend mieße Zeit durch das negative Karma! Viel zu viele bösartige Menschen unterwegs mittlerweile 🙄

  5. Barbara

    Ich habe auf einem städtischen Parkplatz geparkt, die höchstparkzeit gezahlt und wollte kurz vor Ablauf der parkzeit erneut einen Parkschein lösen
    Ein Ordnungshüter behauptet, dass das nicht zulässig ist und er mir einen Strafzettel ausstellen würde
    Ist das richtig?

    1. Michael

      Das ist richtig
      Die Höchstparkdauer darf nicht überschritten werden.
      Einmal ausparken und erneut einparken, dann ist das ein neuer Parkvorgang 😉

    2. Geschke

      Heute ordnungsgemäß ein Ticket zum Parken gekauft,war beim Arzt!
      als ich zurück kam war ein Knöllchen an der Scheibe, Text lautet Parken bei Z. 314ohne Parkschein,Bild 318 gut lesbar angebracht,zu haben?????
      Der Parkschein lag sehr gut lesbar hinter der Frontscheibe!!!
      Habe Fotos gemacht!!!!!!!
      Was soll das?????
      In was für ein Land bin ich??????

  6. Mechthild

    Termin in der Radiologie einer Klinik für eine Max. 15 dauernde Untersuchung.
    Parkschein auf dem Parkplatz der Klinik für 2,5 Stunden gekauft, im ( falschen) Denken, dass das wohl auf jeden Fall ausreicht.
    Die Untersuchung fand 2 Std. nach dem eigentlichen Termin statt! ( man geht zwischendurch nicht weg, weil man ja aufgerufen werden könnte! )
    Sofort zum Parkplatz gegangen, da die Parkzeit gerade abgelaufen war.
    Der Weg dorthin beträgt etwa 500m.
    Hinter der Scheibe prangte der 9 Minuten nach Ablauf der Parkzeit ausgestellte Schein mit einer Vertragsstrafe von 15 €.
    Toll????
    Da kann man ja nur wütend werden.

  7. Evelin

    Da hast du vollkommen recht das ist mir auch passiert dabei hatte ich nur sieben Minuten die parkzeit überzogenaber was soll man sich dagegen wehren es trifft immer die falschen bei mir war es auch so ein Fall dass ich beim Arzt drinne war.

  8. Jürgen

    Ich hatte heute einen Arzttermin und bin da ich Herz und Lungenkrank bin mit dem Auto gefahren Da ich nicht genau wußte wie lange die Behandlung dauert hatte ich mit einer Parkzeit von ca 1Std gerechnet ! Ich hatte die Parkuhr deshalb für eine Parkdauer von ca 70minuten bezahlt ! Zu Zeiten des Coronas hatte sich aber meine Behandlung etwas hinaus gezögert so das ich die Praxis zum nachzahlen nicht mehr verlassen konnte da ich in der Lungenfunktion geprüft wurde ! Traurige Geschichte war das ich nach ca 20 Minuten der Ablaufzeit einen Strafzettel am Fahrzeug vorfand . Da könnte ich echt ausflippen . Da wo alles durcheinander parkt wird nicht abgestraft und vor einem Ärztehaus da laufen die Politessen Streife . Trauriges Deutschland !

    1. Bogo

      Man darf schon nach 1.Minute verw.Werden wenn der Parkschein abgelaufen ist.

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