Parken ohne Parkschein: Ist das ein gutes Geschäft?

Im deutschen Recht wird zwischen Ordnungswidrigkeit und geringfügiger Ordnungswidrigkeit unterschieden. Das Parken ohne Parkschein zählt zur zweiten Kategorie. Das Halten ohne Parkschein stellt hingegen keinen Verstoß dar. Erst wenn Sie länger als drei Minuten im Auto sitzen, ohne einen Parkschein zu lösen, begehen Sie einen Parkverstoß. Die „Strafe“ bei Parken ohne Parkschein ist ein Verwarnungsgeld.

Bußgeldtabelle: Parken ohne Parkschein und Überschreitung der Parkdauer

VerstoßVerwar­nungs­geld
Parken ohne gültigen Parkschein / auf dem Parkschein angegebene Parkzeit überschritten20 €
... mehr als 30 Minuten 25 €
... über eine Stunde 30 €
... mehr als 2 Stunden35 €
... mehr als 3 Stunden 40 €

FAQ: Parken ohne Parkschein

Wie wird Parken ohne Parkschein sanktioniert?

Parken ohne Parkschein stellt eine geringe Ordnungswidrigkeit dar, für welche in aller Regel ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 30 Euro fällig wird.

Kann sich die Geldbuße erhöhen, je länger ich ohne Parkschein parke?

Ja. Steht das Fahrzeug bei einer erneuten Kontrolle wieder ohne Parkschein auf der Parkfläche, erhöht sich die Geldbuße. Hier finden Sie alle dazugehörigen Bußgelder.

Können Sie Einspruch gegen den Strafzettel fürs Parken ohne Parkschein einlegen?

Gegen einen Strafzettel ist kein Einspruch möglich, dieser kann nur gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden. Um also gegen ein Knöllchen Einspruch einzulegen, müssen Sie warten, bis Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Anschließend haben Sie 14 Tage für den Einspruch Zeit.

Kein Parkschein – keine Kosten?

Dass Sie für das Parken ohne Parkschein zahlen müssen, erfahren Sie in der Regel durch einen Strafzettel am Auto.
Dass Sie für das Parken ohne Parkschein zahlen müssen, erfahren Sie in der Regel durch einen Strafzettel am Auto.

Insbesondere in Großstädten gestaltet sich die Parkplatzsuche oft schwierig. Im Zuge der Parkraumbewirtschaftung werden jedoch häufig gebührenpflichtige Parkplätze angeboten. Stellen Sie Ihr Auto auf einem solchen ab, müssen Sie einen Parkschein lösen. Dieser berechtigt Sie dazu, den Parkplatz über eine bestimmte Zeit zu nutzen.

Als „Strafe“ für Parken ohne Parkschein müssen Sie ein Verwarnungsgeld zahlen – Sie erhalten keinen Bußgeldbescheid.
Als „Strafe“ für Parken ohne Parkschein müssen Sie ein Verwarnungsgeld zahlen – Sie erhalten keinen Bußgeldbescheid.

In der Regel zahlen Sie an einem Parkscheinautomaten einen bestimmten Betrag je 30 Minuten oder Stunde. Welche genauen Kosten anfallen, ist nicht einheitlich geregelt. Beträge bis zu drei Euro pro Stunde sind möglich, aber Parkgebühren in solcher Höhe sind hauptsächlich in Großstädten zu zahlen.

Entscheiden Sie sich gegen den Kauf eines Parkscheins und ein Parküberwacher bemerkt Ihren Verstoß, können die Kosten für das Parken ohne Parkschein die ursprünglichen Parkgebühren schnell übersteigen.

In vielen Städten ist mittlerweile der Kauf eines Parkscheins über App, SMS oder Anruf möglich. Kaufen Sie den Parkschein bei einem entsprechenden Anbieter, müssen Sie kein Bargeld mehr aufwenden.

Was kostet das Parken ohne Parkschein?

Das Verwarnungsgeld als „Strafe“, wenn kein Parkschein gelöst wurde, beläuft sich auf höchstens 30 Euro.
Das Verwarnungsgeld als „Strafe“, wenn kein Parkschein gelöst wurde, beläuft sich auf höchstens 30 Euro.

Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, ist die Sanktion gemäß Bußgeldkatalog zumeist ein Bußgeld. Für Parken ohne Parkschein hingegen wird ein Verwarnungsgeld gefordert, da es sich hierbei um eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit handelt.

Aufmerksam gemacht werden Sie dadurch in der Regel durch einen unter den Scheibenwischer geklemmten Strafzettel. Das Parken ohne gültigen Parkschein bringt Kosten bis zu 30 Euro mit sich. Ungültig ist ein Parkschein auch, wenn er abgelaufen ist, denn er berechtigt nur für die auf ihm angegebene Zeitspanne zur Nutzung des Parkplatzes.

Haben Sie den Parkschein ganz vergessen, werden Sie zunächst mit 10 Euro verwarnt. Das Verwarnungsgeld für das Parken ohne Parkschein erhöht sich jedoch abhängig davon, wie viele Stunden Sie den Parkplatz unrechtmäßig benutzen.

Nicht nur, wenn Sie ohne Parkschein parken, folgt eine „Strafe“: Wenn Sie eine geforderte Parkscheibe vergessen oder die Parkzeit auf einem solchen Parkplatz überschreiten, werden die gleichen Verwarnungsgelder fällig.

Parken ohne Parkschein: Welche Strafe ist außerdem möglich?

Die Frage „Wie viel kostet das Parken ohne Parkschein?“ wurde nun beantwortet. Doch ist ein Knöllchen die einzige Konsequenz, die Sie befürchten müssen, wenn Sie keinen Parkschein lösen? Eine weitere Folge beim Parken ohne Parkschein kann das Abschleppen sein.

Nach einer gewissen Zeit kann das Parken ohne Parkschein auch zum Abschleppen führen.
Nach einer gewissen Zeit kann das Parken ohne Parkschein auch zum Abschleppen führen.

Das Abschleppen stellt keine Sanktion dar, anders als etwa ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Überschreiten Sie die zulässige Parkzeit aber um mehr als eine Stunde bzw. stehen länger als eine Stunde ohne Parkschein auf dem Parkplatz, ist diese Maßnahme möglich.

Wird Ihr Fahrzeug abgeschleppt, kommen meist Kosten in Höhe von 200 bis 300 Euro auf Sie zu. Kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Auto zurück und können das Abschleppen verhindern, müssen Sie dennoch die Anfahrtskosten des Unternehmens bezahlen.

Abgeschleppt werden darf nur, wenn die Situation es unbedingt erfordert. Das ist etwa der Fall, wenn Sie im absoluten Halteverbot parken. Sind aber auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz genügend freie Parkplätze vorhanden, darf Ihr Fahrzeug nicht abgeschleppt werden.
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Parken ohne Parkschein: Ist das ein gutes Geschäft?
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

Ein Gedanke zu „Parken ohne Parkschein: Ist das ein gutes Geschäft?

  1. Nicole K.

    Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den informativen Artikel. Ich suche die entsprechende Rechtsgrundlage zu dem Kommentar I’m grauen Kasten „unverhältnismäßiges Abschleppen“. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage oder einen Urteilsspruch? Vielen Dank für eine Rückmeldung.

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