Einbahnstraße: Vorschriften zum Parken

Wie der Name schon erahnen lässt, dürfen Kraftfahrer eine Einbahnstraße ausschließlich in eine Richtung befahren. Damit stellt diese Straßenart einen Spezialfall im deutschen Verkehrsrecht dar. Doch erstrecken sich die besonderen Vorschriften in einer Einbahnstraße auch aufs Parken? Dürfen Sie Ihr Fahrzeug ebenfalls nur in eine Richtung abstellen? Wie die Regelungen zum Parken in Einbahnstraßen aussehen, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Parken in einer Einbahnstraße

Darf ich in einer Einbahnstraße parken?

In einer Einbahnstraße dürfen Sie Ihr Kfz sowohl links als auch rechts abstellen, allerdings ausschließlich in Fahrtrichtung.

Womit muss ich rechnen, wenn ich falsch in einer Einbahnstraße parke?

Haben Sie entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße geparkt, kommt in der Regel ein Verwarnungsgeld von 15 Euro auf Sie zu.

Was passiert, wenn ich mich weigere, den Strafzettel zu bezahlen?

Allgemein haben Sie eine Woche lang Zeit, um das „Knöllchen“ zu bezahlen. Weigern Sie sich, wird normalerweise ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid. Dieser ist im Gegensatz zu einem Strafzettel mit Auslagen und Gebühren verbunden.

Halten und Parken: Wichtige Infos hier im Video

Alles Wissenswerte zum Halten und Parken erfahren Sie im Video.
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Parken in einer Einbahnstraße: Was ist erlaubt?

Existieren spezielle Vorschriften zum Parken in einer Einbahnstraße?
Existieren spezielle Vorschriften zum Parken in einer Einbahnstraße?

Die jeweiligen Regelungen zum Halten und Parken sind in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. In Deutschland ist grundsätzlich die rechte Straßenseite dafür vorgesehen. Weiterhin dürfen Fahrzeuge ausschließlich in Fahrtrichtung geparkt werden. Da eine Einbahnstraße häufig unter anderem dem Zweck dient, zusätzliche Parkflächen in dicht besiedelten Wohngebieten zu schaffen, findet hier eine Ausnahmeregelung Anwendung.

Diese besagt, dass Kraftfahrer sowohl rechts als auch links in einer Einbahnstraße parken dürfen, ohne Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog befürchten zu müssen. Doch Obacht: Zwar ist das Parken in der Einbahnstraße links und rechts gestattet, allerdings dürfen Sie Ihr Fahrzeug auch hier nicht entgegen der Fahrtrichtung abstellen! Das Gleiche gilt für das Halten.

Weiterhin werden die generellen Vorschriften nicht außer Kraft gesetzt, wenn Sie sich in einer Einbahnstraße befinden. Das Parken im Parkverbot, an unübersichtlichen Straßenstellen, vor Grundstücksein- oder -ausfahrten und über Schachtdeckeln ist auch in dieser speziellen Straßenart verboten. Halten Sie sich nicht daran und werden erwischt, kommen Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu.

Video: Die wichtigsten Regeln in der Einbahnstraße kompakt erklärt

Welche Regeln gelten für Einbahnstraßen? Welche Bußgelder könnten drohen?
Welche Regeln gelten für Einbahnstraßen? Welche Bußgelder könnten drohen?

Was droht, wenn Sie in einer Einbahnstraße falsch parken?

Die Konsequenz besteht meist aus einem Strafzettel, wenn Sie in einer Einbahnstraße falsch parken.
Die Konsequenz besteht meist aus einem Strafzettel, wenn Sie in einer Einbahnstraße falsch parken.

Wenn Sie in einer Einbahnstraße verkehrt herum parken, lässt dies in der Regel auf eines der folgenden drei Szenarien schließen:

Zwar sieht der Bußgeldkatalog für das Wenden bzw. das falsche Befahren ebenfalls Ahndungen vor, allerdings wird in diesem Fall lediglich das ordnungswidrige Parken in der Einbahnstraße sanktioniert. Als betroffener Fahrer werden Sie hier mit großer Wahrscheinlichkeit einen Strafzettel („Knöllchen“) unter dem Scheibenwischer Ihres Kfz vorfinden. Wenn Sie entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße parken, sollten Sie sich auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro einstellen.

Achtung! Wenn in der Einbahnstraße durch ein entsprechendes Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist und Sie parken trotzdem auf der Straße, drohen zwischen 55 und 80 Euro Bußgeld. Bei einer dadurch verursachten Behinderung oder einer Parkdauer über einer Stunde kommt außerdem ein Punkt in Flensburg zu.

Was geschieht, wenn Sie den Strafzettel nicht bezahlen?

Wenn Sie in einer Einbahnstraße falsch parken und daraufhin ein Knöllchen an Ihrem Fahrzeug vorfinden, haben Sie normalerweise eine Woche Zeit, um das jeweilige Verwarnungsgeld zu zahlen. Lassen Sie die Frist verstreichen, ohne die Zahlung zu leisten, wirkt dies für die zuständige Behörde so, als wären Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden und würden Ihr Fehlverhalten nicht einsehen.

Daher wird sie in diesem Fall ein Bußgeldverfahren einleiten und Ihnen einen Bußgeldbescheid zukommen lassen. In diesem Fall kommen weitere Gebühren und Auslagen auf Sie zu. Daher sollten Sie darauf achten, das Verwarnungsgeld innerhalb der Frist zu zahlen, wenn Sie in einer Einbahnstraße ordnungswidrig parken und sich im Anschluss mit einem Knöllchen konfrontiert sehen. Andernfalls können die Kosten durchaus noch ansteigen.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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