Der Punkteabbau über das Fahreignungsseminar

Wer gegen die StVO verstößt, kassiert in vielen Fällen Punkte im Fahreignungsregister. Diese sollen abschrecken und Fahrer kennzeichnen, die im Verkehr bereits auffällig geworden sind. Kann man einmal gesammelte Punkte eigentlich vorzeitig abzubauen? Oder muss erst eine offizielle Tilgung abgewartet werden?

FAQ: Punkteabbau

Wie kann ich Punkte in Flensburg abbauen?

Durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau.

Wie viele Punkte kann ich abbauen?

Es kann immer nur ein Punkt pro Fahreignungsseminar abgebaut werden und selbst dies ist nur alle fünf Jahre einmal möglich.

Was kostet der Punkteabbau?

Die Kosten für ein Seminar zum Punkteabbau liegen im dreistelligen Bereich. Je nach Anbieter können bis zu 400 Euro anfallen.

Gut zu wissen: ein Punkteabbau vor der offiziellen Tilgungsfrist ist möglich
Gut zu wissen: ein Punkteabbau vor der offiziellen Tilgungsfrist ist möglich

Das Fahreignungsseminar

Auch wenn sich viele Betroffene mehr Möglichkeiten wünschen, die einen Abbau ihrer Punkte in Flensburg bewirken, gibt es – neben den regulären Tilgungsfristen – rechtlich nur einen einzigen Weg: die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES).

Das Absolvieren ist dabei freiwillig, auch wenn bereits ab vier Punkten auf eine Teilnahme seitens der Fahrerlaubnisbehörde hingewiesen wird. Zudem muss dieser Punkteabbau von den Teilnehmenden selbst finanziert werden. Die Kosten für ein Punkteabbauseminar liegen zwischen 300 Euro und 600 Euro, die Preise variieren je nach Gebiet und Anbieter. Befugt dazu sind Fahrschulen oder der regionale TÜV, bei welchen Sie sich über entsprechende Angebote informieren können.

Ein solches Fahreignungsseminar erstreckt sich über mehrere Termine und teilt sich in zwei Einheiten:

Ein Fahreignungsseminar soll in erster Linie den Teilnehmer zu einem umsichtigeren Fahrer machen
Ein Fahreignungsseminar soll in erster Linie den Teilnehmer zu einem umsichtigeren Fahrer machen

1. verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Hier arbeiten speziell geschulte Fahrlehrer daran, das Gefahrenbewusstsein der Teilnehmer aufzubauen und sie für ihre Verstöße zu sensibilisieren.

2. verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Dabei versucht ein Verkehrspsychologe, den Betroffenen Wege zur Änderung Ihres Fahrstils aufzuzeigen und diese mit Ihnen zu erproben.

Damit verbindet das Fahreignungsseminar, welches in dieser Form seit dem 1.Mai 2014 angeboten wird, das ehemalige „Aufbauseminar zum Punkteabbau“ und die verkehrspsychologische Beratung miteinander.

Die Zahl fünf ist in diesem Zusammenhang zweimal wichtig: Die Teilnahme an solch einem Punkteabbauseminar ist nur bei einem Kontostand von maximal fünf Punkten möglich. Außerdem kann nur einmal alle fünf Jahre ein Punkteabbau für höchstens einen Punkt erfolgen.

Zusätzlich gilt es zu beachten, dass natürlich auch Personen mit sechs oder sieben Punkten an solch einer Maßnahme teilnehmen können, wenn sie ihre Fähigkeiten im Verkehr verbessern möchten – allerdings ist dann kein Punkteabbau mehr möglich. Sie zeigen aufgrund dessen dennoch Ihren guten Willen.

Ab acht angesammelten Punkten erfolgt automatisch die Entziehung der Fahrerlaubnis und die damit verbundene Ungültigkeit des Führerscheins.

Das heißt: Eine Person kann ihre vermerkten Punkte in Flensburg nicht einfach abbauen, indem sie die gleiche Anzahl an Seminaren hintereinander besucht. Ein derartiges, schnelles „Ausradieren“ gibt es nicht. Ganz gleich, wie viel persönliche Einsicht oder Reue jemand empfinden mag, an dem individuellen Punktestand im Fahreignungsregister ändert dies leider nichts.

Wann werden Punkte gelöscht?

Punkte sind nicht dauerhaft in der jeweiligen Akte vermerkt, sondern werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt – insofern vorher kein Punkteabbau erfolgt. Diese Tilgungsfrist bemisst sich an der Schwere der ihnen zu Grunde liegenden Tat. Laut Verkehrsrecht sind dabei folgende Zeiträume festgelegt:

Ohne einen Punkteabbau werden Punkte nach einer bestimmten First gelöscht
Ohne einen Punkteabbau werden Punkte nach einer bestimmten First gelöscht
  • für verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (z.B. Handy am Steuer): zweieinhalb Jahre
  • für besonders verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (oft belegt mit Fahrverbot): fünf Jahre
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (Fahren unter starkem Alkohol– oder Drogeneinfluss mit Sachbeschädigung und/oder Personengefährdung oder schlimmstenfalls Verletzung, oft mit dazugehöriger MPU): zehn Jahre

Diese Löschungen passieren automatisch und müssen nicht extra beantragt werden. Zu diesen Fristen kommt zusätzlich noch die sogenannte „Überliegefrist“ von einem Jahr hinzu – in dieser Zeit sind die Punkte zwar bereits nicht mehr vermerkt, sind aber als Daten noch zwölf weitere Monate aufrufbar. Die endgültige Löschung erfolgt allerspätestens nach Verstreichen der Überliegefrist.

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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