Wann verfallen die Punkte in Flensburg?

Seit der Einführung des neuen Punktesystems im Zuge der Reform im Mai 2014 droht bei acht Punkten in Flensburg die Entziehung der Fahrerlaubnis. Um dem zu entgehen, bauen einige Kraftfahrer auf die Verjährung der Punkte. Aber wann verfallen die Punkte in Flensburg eigentlich?

FAQ: Punkteverfall

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Das richtet sich nach der Anzahl der für eine Tat erhaltenen Punkte (1, 2 oder 3). Eine Übersicht zu den Löschfristen finden Sie hier.

Sind die Punkte nach der Tilgung endgültig gelöscht?

Ja, allerdings wird die Löschung für ein weiteres Jahr gespeichert (Überliegefrist).

Ich habe neue Punkte erhalten: Beginnt die Verjährung der anderen Punkte wieder von vorn?

Nein, seit der Punktereform 2014 ist die hemmende Wirkung neuer Eintragungen abgeschafft. Die Punkteeinträge verjähren seither jeder für sich.

Video: Verjährung von Punkten schnell erklärt

Altes vs. neues System: Wann verjähren welche Punkte in Flensburg?
Altes vs. neues System: Wann verjähren welche Punkte in Flensburg?
Punkte in Flensburg: Der Verfall richtet sich unter anderem danach, wann Sie die Punkte erhalten haben.
Punkte in Flensburg: Der Verfall richtet sich unter anderem danach, wann Sie die Punkte erhalten haben.


Zwar gilt seit Mai 2014 ein neues Punktesystem, allerdings muss in Bezug auf den Punkteverfall immer noch differenziert werden, ob es sich um Punkte vor oder nach der Reform handelt. Dies ist darin begründet, dass unterschiedliche Tilgungsfristen für die Punkte gelten.

Es ist also nicht gerade verwunderlich, dass viele Autofahrer verunsichert sind und sich fragen: „Wann verfallen welche Punkte in Flensburg nun genau?“ Im Folgenden widmen wir uns der Beantwortung dieser Frage.

Punkte in Flensburg: Verjährung vor dem 1. Mai 2014

Vor der Reform beeinflussten sich die Punkte gegenseitig. Dies bedeutet im Klartext: Befanden sich bereits vier Punkte auf Ihrem Konto und es kam ein Punkt dazu, wurde dadurch der gesamte Prozess der Verjährung gestoppt und die Fristen begannen von vorne zu laufen.

Der Verfall der Punkte in Flensburg gestaltete sich vor der Reform im Mai 2014 folgendermaßen:

  • Punkte für Ordnungswidrigkeiten verjährten nach zwei Jahren.
  • Die Tilgungsfrist für Punkte, welche aufgrund von Straftaten verteilt wurden, betrug fünf Jahre.
  • Bei Punkten für Straftaten mit Fahrverbot fand die Verjährung nach zehn Jahren statt.
Aber wann verfallen die alten Punkte in Flensburg heutzutage? Zwar wird die Verjährung durch neu hinzukommende Punkte nicht mehr unterbrochen, alte Punkte verjähren jedoch auch noch nach dem alten System. Hier finden die alten Tilgungsfristen also immer noch Anwendung. Sind Sie sich unsicher, wann Ihre Punkte in Flensburg verfallen, sollten Sie zunächst herausfinden, ob Sie diese vor oder nach der Reform 2014 erhalten haben.

Der Punkteverfall in Flensburg nach dem neuen System

Neues System: Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht?
Neues System: Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht?

Seit der Einführung des neuen Punktesystems ist die Verjährung der Punkte in Flensburg um einiges leichter nachzuvollziehen.

Schließlich wird der Löschvorgang nicht davon beeinflusst, dass neue Punkte hinzukommen. Wann also verfallen Punkte in Flensburg in der heutigen Zeit?

Die neuen Tilgungsfristen sehen wie folgt aus:

Anzahl PunkteTatVerfall nach ...
1 Punktschwer­wie­gen­de Ord­nungs­widrig­keit2,5 Jah­ren
2 Punkteschwer­wie­gen­de Ord­nungs­widrig­keit mit Fahrverbot oder Straf­tat ohne Führer­schein­entzug5 Jah­ren
3 PunkteStraf­tat mit Führer­schein­entzug10 Jah­ren
Ihren aktuellen Punktestand können Sie durch eine Punkteabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Erfahrung bringen. Jeder Kraftfahrer hat das Recht auf eine kostenlose Abfrage seines Punktekontos. Eine solche kann persönlich vor Ort, über den Postweg oder über das Online-Formular auf der Webpräsenz des KBA vorgenommen werden.

Überliegefrist: Wann werden die Punkte in Flensburg endgültig gelöscht?

Auch wenn Sie meinen, die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen meine Punkte in Flensburg?“ zu kennen, sollten Sie einen wichtigen Faktor nicht außer Acht lassen: die sogenannte Überliegefrist. Sie beschreibt eine Speicherung des Löschvorgangs der Punkte im Fahreignungsregister (FAER) um ein weiteres Jahr.

Für den Fall, dass sich das Verfallsdatum der Punkte mit einem weiteren Verstoß gegen das Verkehrsrecht überschneidet, der ebenfalls mit Punkten in Flensburg geahndet wird, kann so der Punktestand zum Tatzeitpunkt rekonstruiert werden.

Zur Verdeutlichung ein kurzes Beispiel:

In Flensburg eingetragene Punkte: Der Verfall ist auch abhängig von der sogenannten „Überliegefrist“.
In Flensburg eingetragene Punkte: Der Verfall ist auch abhängig von der sogenannten „Überliegefrist“.
  • Ihr Punktestand beträgt sieben Punkte.
  • Einer der in Flensburg eingetragenen Punkte soll demnächst verfallen.
  • Sie leisten sich nun einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der laut Bußgeldkatalog mit einem Punkt sanktioniert wird (z. B. die Nutzung vom Handy am Steuer).
  • Die Verjährung des Punktes findet statt und Sie haben nur noch sechs Punkte in Flensburg.
  • Aufgrund der Überliegefrist kann jedoch nachvollzogen werden, dass Sie zum Zeitpunkt der Tat noch sieben Punkte hatten.
  • In diesem Fall ist der eigentlich bereits gelöschte Punkt doch noch relevant und Ihr Punktestand beträgt nicht sieben, sondern acht Punkte und Sie müssen sich von Ihrem Führerschein verabschieden.
Die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen Punkte in Flensburg?“ setzt sich also aus den jeweiligen Tilgungsfristen der alten bzw. neuen Punkte sowie dem Ablauf der Überliegefrist zusammen.

Mehr Infos zur Überliegefrist gibt es auch in unserem Video:

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!

Ist es möglich, die Punkte in Flensburg selbst zu löschen?

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Punkte durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar abzubauen und sie auf diese Weise selbst zu löschen. Die Bedingungen dabei lauten wie folgt:

  • Ihr Punktekonto weist nicht mehr als fünf Punkte auf.
  • Sie haben in den letzten fünf Jahren nicht an einem solchen Seminar teilgenommen.
Befinden sich mehr als fünf Punkte auf Ihrem Konto, können Sie zwar trotzdem ein freiwilliges Fahreignungsseminar besuchen, dabei kommt es jedoch nicht zu einem Punkteabbau. Sie sollten sich die Frage: „Wann verfallen meine Punkte in Flensburg?“ demnach so früh wie möglich stellen, um ggf. noch handeln zu können. Alle fünf Jahre können Sie durch ein solches Seminar einen Punkt abbauen, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Kosten liegen bei ca. 400 Euro.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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