Wer zu viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis. Manche Betroffene suchen deshalb nach Möglichkeiten, die Folgen eines Verkehrsverstoßes zu umgehen – etwa durch den sogenannten Punktehandel. Doch darf man Punkte in Flensburg verkaufen oder von einer anderen Person übernehmen lassen? Seit dem 1. Juli 2026 ist die Täuschung über die beteiligte Person an bestimmten Verkehrsverstößen ausdrücklich im Straßenverkehrsgesetz geregelt. Hier erfahren Sie, was verboten ist, welche Bußgelder drohen und welche legalen Möglichkeiten zum Punkteabbau bestehen.
FAQ: Punkte verkaufen
Das Punktekonto im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt ist personengebunden. Bereits eingetragene Punkte lassen sich nachträglich weder übertragen noch löschen oder verkaufen.
Nein. Punkte im Fahreignungsregister (FAER) können nicht legal an eine andere Person verkauft oder übertragen werden. Die Punkte werden der Person zugeordnet, die für den jeweiligen Verkehrsverstoß verantwortlich ist. Wer versucht, durch falsche Angaben eine andere Person als Fahrer auszugeben, kann rechtliche Konsequenzen riskieren.
Seit dem 1. Juli 2026 können Verstöße gegen die neuen Regelungen zum Punktehandel mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Das betrifft insbesondere die Täuschung einer Behörde über die tatsächlich an einer Verkehrsordnungswidrigkeit beteiligte Person sowie das Anbieten entsprechender Dienstleistungen. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird, hängt vom konkreten Verstoß ab. Weitere Straftatbestände können zusätzlich in Betracht kommen, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch als Video: Warum Punkte zu verkaufen eine Straftat ist
Punktehandel – eine zwielichtige Sache
Inhalt
Im Internet werben verschiedene Dienstleister damit, gegen Bezahlung Punkte oder Fahrverbote für andere Verkehrsteilnehmer zu übernehmen. Solche Angebote werden häufig als diskrete oder unkomplizierte Lösung dargestellt. Seit dem 1. Juli 2026 gelten jedoch ausdrücklich verschärfte gesetzliche Regelungen gegen den Punktehandel: Wer eine Behörde durch falsche Angaben über die tatsächlich verantwortliche Person täuscht oder entsprechende Dienstleistungen anbietet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Wer solche Angebote nutzt, sollte sich daher nicht auf vermeintliche Garantien oder Versprechen der Anbieter.
Ist eine Person nun von Beruf her Fahrer oder braucht aus anderen existenziellen Gründen ständig Auto und Führerschein, lockt dieses Punkte-Verkaufen natürlich stark. Fallen Sie jedoch nicht auf die vermeintliche Vertrauenswürdigkeit solcher Seiten rein – ganz egal, wie seriös diese sich inszenieren!
So läuft das Punkte-Verkaufen ab
1. Ein Mittelsmann/Strohmann willigte ein, den entsprechenden Punkt oder die entsprechenden Punkte auf sich übertragen zu lassen bzw. diese zu übernehmen.
2. Der sogenannte Strohmann gibt gegenüber der Bußgeldbehörde wahrheitswidrig an, den Verkehrsverstoß begangen zu haben. Tatsächlich war jedoch eine andere Person am Steuer. Eine solche Täuschung kann rechtliche Konsequenzen haben.
3. Geht dies bei der zuständigen Stelle durch, dann wird die Strafe, inklusive der Punkte, auf den Mittelsmann verbucht. Das Bußgeldverfahren ist mit dem Bezahlen des Bußgeldes abgeschlossen.
Der richtige Verkehrssünder zahlt in solch einem Fall nicht nur das entsprechende Bußgeld – auch wenn dieses nicht gegen ihn verhangen wurde – sondern auch den Mittelsmann bzw. denjenigen, der ihn vermittelt hat. Diese verlangen unterschiedliche Gagen: von 100 Euro – 1000 Euro gibt es enorme Preisspannen. Dabei werden neben den Honoraren sowohl die einzelnen Punkte als auch „Bearbeitungsgebühren“ vom jeweiligen Anbieter berechnet.
Das bedeutet: seine eigenen Punkte zu verkaufen und übernehmen zu lassen, ist mit dieser Methode nur dann machbar, wenn diese noch nicht verbucht wurden. Bereits gespeicherte Punkte in Flensburg zu verkaufen ist also nicht möglich. Was einmal in der Akte steht, kann nicht über irgendwelche Hintertüren entfernt werden.
Risikogeschäft mit Folgen
Eine beschuldigte Person kann zwar bei Gelingen des Betrugs ihre Punkte abgeben – die Beschreibungen zeigen jedoch, wie dubios die ganze Sache ist.
Die Frage, ob es vom Recht her erlaubt ist, beantwortet sich quasi von selbst: Seine Punkte zu verkaufen ist natürlich gesetzlich verboten.
Derjenige, welcher Flensburg-Punkte kauft oder verkauft, muss sich auf harte Sanktionen einstellen. Dabei ist sowohl Punkte zu übernehmen strafbar als auch das falsche Ausfüllen eines Anhörungsbogens und generell der Handel von Punkten gegen Geld.
Fliegt der Schwindel auf, drohen sowohl dem Mittelsmann als auch dem Täter für den Punktehandel weitere Bußgelder oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Trotz vieler Bemühen seitens des KBA und der Polizei ist das Flenbsurg-Punkte-Verkaufen nach wie vor ein großer Markt – bei der Menge an Bußgeldbescheiden und der oft knappen Bearbeitungszeit ist es nicht verwunderlich, dass solche Flunkereien den zuständigen Behörden entgehen können.
Die für einen selbst vorgesehenen Punkte in Flensburg zu verkaufen ist nicht legal! Die einzig legale Möglichkeit, einen Punkt abzubauen, ist über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.