Modernste Technik ist heutzutage daran beteiligt, den Straßenverkehr sicherer zu machen. So verwendet die Polizei auch ein fortschrittliches Lasermessgerät, um auf deutschen Straßen Raser erkennen zu können. Auf Grundlage der vorgenommenen Messungen werden Bußgeldbescheide erstellt, mit denen Verkehrssünder gemaßregelt werden sollen, Fahrverbote ausgesprochen oder ein Führerscheinentzug angeordnet.
FAQ: TRAFFIPatrol
Beim TRAFFIPatrol handelt es sich um ein mobiles Messgerät, welches zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr eingesetzt wird.
Die verwendete Messtechnik beim TRAFFIPatrol ist die Lasertechnik. Wie die Geschwindigkeitsmessung mittels Laser funktioniert, erfahren Sie hier.
Fehler bei der Messung mit dem Blitzer TRAFFIPatrol können entstehen, wenn das Messgerät nicht vorschriftsmäßig geeicht, bedient oder justiert wurde.
Wie funktioniert ein Lasergeschwindigkeitsmessgerät?
Inhalt
Aus physikalischer Sicht gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Geschwindigkeit eines vorüberfahrenden Autos festzustellen. Die Methoden, die einen Laser verwenden, haben sich dabei als robust und präzise herausgestellt.
Das Prinzip der Messung hat sich trotz des technischen Fortschritts nicht verändert. Mit einer Laserdiode werden mehrere gebündelte Strahlen elektromagnetischer Wellen (infrarotes Licht) gepulst ausgesendet.
Dann wird die Dauer zwischen dem Senden und dem Empfang der einzelnen Impulse gemessen. Aus den unterschiedlichen Zeitabständen kann dann die Geschwindigkeit errechnet werden. In der Praxis richtet der Polizist die Laserpistole des TRAFFIPatrol auf eine bestimmte Stelle des Autos und drückt ab. In dem Moment werden die Impulse versendet, vom gemessenen Fahrzeug reflektiert und vom Sensor des Geräts wieder empfangen. Danach berechnet das Gerät die Geschwindigkeit.
Die Menge der Impulse ermöglicht es, mehrmals zu messen. Damit wird ein möglicher Messfehler minimiert. Weichen die Ergebnisse zu stark voneinander ab oder erkennt das Blitzgerät andere bekannte Fehlerursachen, wird kein Ergebnis ausgegeben und die Messung verworfen.
Wann dürfen Laser zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden?
Wie die meisten Messgeräte, die von staatlichen Stellen eingesetzt werden, muss auch das TRAFFIPatrol von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft und regelmäßig geeicht werden. Nur wenn die Maschine korrekt eingestellt und überprüft ist, sind die Messungen zulässig, um damit Sanktionen zu begründen.
Mögliche Fehler bei einer Messung mit TRAFFIPatrol
Trotz seiner Fähigkeit, einige der bekannten Fehlerursachen zu erkennen und anzuzeigen, gibt es doch Fehler, die weiterhin ein scheinbar gültiges Ergebnis produzieren. Ein gültiges Ergebnis ist zu erwarten, wenn:
- Der Beamte technisch am Gerät eingewiesen ist.
- Der Nachweis über die Eichung vorliegt.
- Das Gerät vorschriftsgemäß justiert ist.
Sind diese Bedingungen gegeben, sollte das Protokoll der Messung genauer betrachtet werden. Wurden alle Daten korrekt übertragen? Zahlendreher und Flüchtigkeitsfehler können den Unterschied zwischen einem kleinen Bußgeld und dem Führerscheinentzug bedeuten. Sind alle Daten so eingetragen, wie sie auf dem Display des TRAFFIPatrol angezeigt werden, ist das Protokoll höchstwahrscheinlich fehlerfrei und es liegt wirklich eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor.
Ungewöhnliche Störquellen
Laserstörer sind kleine Maschinen für den Einbau ins Auto. Wie bei der Laserdiode am Lasermessgerät werden elektromagnetische Wellen im infraroten Spektrum ausgesendet. Jedoch passiert das nicht gerichtet wie beim Laser am Blitzer, sondern ungerichtet wie bei einer Glühlampe. Die elektromagnetischen Wellen stören den Empfänger von Lasermessgeräten, indem falsche Signale unter die Messsignale gemischt werden.
Der TRAFFIPatrol ist in der Lage, solche Störungen zu identifizieren. In einer solchen Situation wird ein bestimmter Fehlercode ausgegeben, der die Beamten über die Anwesenheit eines Störsenders informiert. Wird der enttarnte Störsender dann bei einer Untersuchung entdeckt, droht eine Strafanzeige. Laut § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Gebrauch von Radarwarn- und Laserstörgeräten illegal.