Betriebsuntersagung von Diesel ohne Update rechtmäßig

News veröffentlicht am 4. Dezember 2018 von bussgeldkataloge.de

Das Verwaltungsgericht in München hat nun geurteilt, dass die Betriebsuntersagung für Diesel, die kein Update gegen die Schummelsoftware aufspielen ließen, rechtmäßig ist. Damit müssen die Halter der Fahrzeuge diese außer Betrieb nehmen. Das Gericht erkannte ihre Einwände nicht an.

Wer muss sein Fahrzeug abstellen?

Eine Betriebsuntersagung bei Diesel ist wegen der falschen Abgaswerte rechtens.

Eine Betriebsuntersagung bei Diesel ist wegen der falschen Abgaswerte rechtens.

In Folge des Dieselskandals wurde festgestellt, dass einige Modelle mit sogenannten Abschalteinrichtungen versehen sind, die auf dem Prüfstand dafür sorgen, dass vorbildliche aber falsche Abgaswerte erreicht wurden. Um die Betriebsuntersagung für ihren Diesel zu verhindern, hatten Halter die Möglichkeit, bei Händler oder Hersteller des Fahrzeugs  ein Update zu erhalten.

Dieses wurde auch weitgehend wahrgenommen und viele Fahrzeuge wurden mittels neuer Software angepasst. Doch nicht alle Halter eines betroffenen Fahrzeuges haben diese Möglichkeit in Anspruch genommen. Manche waren nicht bereit, für ihr teures Auto ein Update in Kauf zu nehmen, das möglicherweise Leistung oder Lebensdauer negativ beeinflussen könnte.

Vom Dieselskandal betroffen sind ausgewählte Typen der Marken:

  • VW
  • Volvo
  • Skoda
  • Audi
  • Und andere

Nun klagten sechs Personen, dass die Betriebsuntersagung für ihr Diesel-Fahrzeug unverhältnismäßig gewesen sei. Doch wie regierte das Gericht?

Urteil zur Betriebsuntersagung bei Diesel mit Schummelsoftware

Die Betriebsuntersagung für Diesel ohne Update wurde vom Gericht bestätigt.

Die Betriebsuntersagung für Diesel ohne Update wurde vom Gericht bestätigt.

Das Verwaltungsgericht München stellte fest, dass bei einer Abwägung das öffentliche Interesse an weniger Stickgasen in der Umwelt das individuelle Recht der Halter überwiegt. Außerdem gilt die Typengenehmigung nicht für Fahrzeuge mit solch einer Software, da die Abgaswerte nicht nachvollziehbar sind.

Da auch die Haftung beim Hersteller liegt, konnten die Kläger ihren Punkt nicht geltend machen und das Gericht bestätigte, dass die Betriebsuntersagung für den Diesel in diesem Fall gerechtfertigt ist und die Zulassungsstellen die Fahrzeuge in diesem Zustand nicht wieder zulassen müssen.

Eine Betriebserlaubnis oder Typengenehmigung erlischt automatisch, wenn die Emissionswerte von Abgas oder Lärm verschlechtert werden.

Da mit diesem Urteil (M 23 K 18.2332) nicht einmal die Möglichkeit beschnitten ist, das Fahrzeug als Beweis gegen den entsprechenden Hersteller zu verwenden, wies das Gericht die Klage gegen die Betriebsuntersagung für die Diesel ab. Sollten die Halter die Fahrzeuge trotzdem in Betrieb nehmen und ohne Zulassung fahren, wird ein Bußgeld fällig.

Bildnachweis: Fotolia.com – © Maren Winter / istockphoto.com – Vladstudioraw

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (21 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)
Betriebsuntersagung von Diesel ohne Update rechtmäßig
Loading...

Das könnte Sie auch interessieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert