Das Verwaltungsgericht in München hat nun geurteilt, dass die Betriebsuntersagung für Diesel, die kein Update gegen die Schummelsoftware aufspielen ließen, rechtmäßig ist. Damit müssen die Halter der Fahrzeuge diese außer Betrieb nehmen. Das Gericht erkannte ihre Einwände nicht an.
Wer muss sein Fahrzeug abstellen?

Eine Betriebsuntersagung bei Diesel ist wegen der falschen Abgaswerte rechtens.
Dieses wurde auch weitgehend wahrgenommen und viele Fahrzeuge wurden mittels neuer Software angepasst. Doch nicht alle Halter eines betroffenen Fahrzeuges haben diese Möglichkeit in Anspruch genommen. Manche waren nicht bereit, für ihr teures Auto ein Update in Kauf zu nehmen, das möglicherweise Leistung oder Lebensdauer negativ beeinflussen könnte.
Vom Dieselskandal betroffen sind ausgewählte Typen der Marken:
- VW
- Volvo
- Skoda
- Audi
- Und andere
Nun klagten sechs Personen, dass die Betriebsuntersagung für ihr Diesel-Fahrzeug unverhältnismäßig gewesen sei. Doch wie regierte das Gericht?
Urteil zur Betriebsuntersagung bei Diesel mit Schummelsoftware

Die Betriebsuntersagung für Diesel ohne Update wurde vom Gericht bestätigt.
Da auch die Haftung beim Hersteller liegt, konnten die Kläger ihren Punkt nicht geltend machen und das Gericht bestätigte, dass die Betriebsuntersagung für den Diesel in diesem Fall gerechtfertigt ist und die Zulassungsstellen die Fahrzeuge in diesem Zustand nicht wieder zulassen müssen.
Da mit diesem Urteil (M 23 K 18.2332) nicht einmal die Möglichkeit beschnitten ist, das Fahrzeug als Beweis gegen den entsprechenden Hersteller zu verwenden, wies das Gericht die Klage gegen die Betriebsuntersagung für die Diesel ab. Sollten die Halter die Fahrzeuge trotzdem in Betrieb nehmen und ohne Zulassung fahren, wird ein Bußgeld fällig.
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