Der Fahrzeugbrief – was drin steht und wann Sie ihn brauchen

Hierzulande kann nicht jedes beliebige Gefährt auf der Straße geführt werden. Vor der Inbetriebnahme eines Wagens muss dieser offiziell zugelassen worden sein – bescheinigt wird dies durch den Fahrzeugbrief. Der nachfolgende Ratgeber beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zu diesem Dokument.

FAQ: Fahrzeugbrief

Den Fahrzeugbrief gibt es doch gar nicht mehr – oder?

Das ist im Prinzip korrekt. Im Jahr 2015 wurde er durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Der alte Begriff wird umgangssprachlich allerdings weiterhin benutzt.

Wie unterscheidet sich der Fahrzeugbrief vom Fahrzeugschein?

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) werden die technischen Daten des Fahrzeugs aufgeführt. Der Fahrzeugbrief weist hingegen den Besitzer und den Vorbesitzer des Fahrzeugs aus. Auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer und relevante Fahrzeugdaten sind hier zu finden. Mehr zur Unterscheidung erfahren Sie hier.

Müssen Sie den Fahrzeugbrief mitführen?

Nein. Als Fahrer müssen Sie nur den Fahrzeugschein mitführen.

Was ist ein Fahrzeugbrief überhaupt?

Was ist der Fahrzeugbrief genau? Eine Erklärung gibt es hier
Was ist der Fahrzeugbrief genau? Eine Erklärung gibt es hier



Um diese Frage leichter zu verstehen, sollten vorab einige allgemeine Erläuterungen erfolgen: Seit dem Jahr 2005 gelten EU-einheitliche Vorgaben, was die amtlichen Dokumente für eine Autozulassung betrifft. Durch verschiedene Vorkehrungen, wie

  • Mikroschrift,
  • Wasserzeichen,
  • fluoreszierende Farben und
  • (Schrift-)Zeichen, welche nur unter UV-Licht zu erkennen sind,
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bilden zusammen die Zulassungsdokumente für ein Kfz
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bilden zusammen die Zulassungsdokumente für ein Kfz

sollen Fälschungen und Missbrauch möglichst umfassend verhindert werden. Die vormals geltenden, nationalen Formulare und Bezeichnungen werden damit eigentlich abgelöst – gleichwohl umgangssprachlich häufig noch die alten Begriffe verwendet werden.

Dies gilt auch für den Fahrzeugbrief. Auch wenn diese Bezeichnung nach wie vor genutzt wird, existiert dieser eigentlich nicht mehr. Eine Zulassung besteht heute aus

  • der Zulassungsbescheinigung I (früher : Fahrzeugschein) und
  • der Zulassungsbescheinigung II (früher: Fahrzeugbrief)
Der Einfachheit halber werden im weiteren Verlauf also die veralteten Begriffe verwendet, auch wenn diese de facto nicht korrekt sind. Noch etwas älter ist der Name „Kraftfahrzeugbrief“ für den Fahrzeugbrief – dieser ist jedoch eher ungebräuchlich.

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein – wo liegt der Unterschied?

Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungbescheinigung Teil I listet relevante technische Informationen auf, welche für eine Zulassung innerhalb der EU vorgeschrieben sind. Um einen Standard zu gewährleisten und eine internationale Identifizierung möglich zu machen, sind diese in der Regel durch alphanumerische Codes dargestellt – und nicht etwa in der jeweiligen Landessprache verfasst. Es wird empfohlen, den Fahrzeugschein zu falten.

Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II hingegen enthält nur einen Bruchteil der technischen Daten – so wird in einem Fahrzeugbrief das Baujahr etwa nicht erwähnt.

Was steht alles im Fahrzeugbrief?
Was steht alles im Fahrzeugbrief?

Wichtiger ist hingegen der Halter mit Personalien: Vor der Angleichung wurden im Fahrzeugbrief alle (ehemaligen) Eigentümer eines Wagens aufgeführt. Aktuelle, datenschutzrechtliche Auflagen verbieten dies jedoch, weshalb nur noch die Anzahl der ehemaligen Halter als Nummer verzeichnet ist.

Heutzutage werden in einem Fahrzeugbrief nur noch Besitzer und der letzte Vorbesitzer namentlich vermerkt – dies ist mitunter dahingehend problematisch, als dass eine konkrete Ermittlung des Fahrzeugwertes dadurch erschwert wird.

In der Regel werden hierzulande bei einer Erstzulassung sowohl Fahrzeugbrief als auch Fahrzeugschein ausgehändigt. Bei einer Ummeldung werden Daten entsprechend angepasst. Wird ein Wagen abgemeldet, dann wird der Fahrzeugbrief nicht etwa hinfällig, sondern mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Sollten Sie noch „alte“ Dokumente von vor 2005 besitzen, müssen Sie sich keine Sorge machen: Diese behalten weiterhin ihre Gültigkeit, werden jedoch bei Gelegenheit durch die neuen Unterlagen ersetzt.

Der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief führen also beide Informationen über ein Fahrzeug und bilden zusammen die Zulassungsbescheinigung eines Wagens.

Abgesehen davon sind Sie nicht dazu verpflichtet, den zweiten Teil Ihrer Zulassungsbescheinigung mitzuführen. Im Gegenteil: In jedem Fahrzeug-Brief Muster findet sich in der Regel der Hinweis, diesen nicht im Wagen aufzubewahren. Auch für eine Hauptuntersuchung (TÜV) muss der Fahrzeugbrief meist nicht mitgeführt werden, der Fahrzeugschein hingegen schon!

Was steht noch im Fahrzeugbrief und wie sieht ein Fahrzeugbrief aus?

Der Fahrzeugbrief weist den Eigentümer aus und sollte nicht im Wagen selbst aufbewahrt werden
Der Fahrzeugbrief weist den Eigentümer aus und sollte nicht im Wagen selbst aufbewahrt werden

Der Fahrzeugbrief ist ein einseitiges Dokument, welches durch die erläuterten, drucktechnischen Sicherheitsvorkehrungen eine grünlich-rote Farbgebung aufweist. Er ist in zwei tabellarische Felder unterteilt und wird teils maschinell und teils handschriftlich ausgefüllt.

Neben den bereits erwähnten Daten führt der Fahrzeugbrief verschiedene Informationen über Halter und Fahrzeug auf, welche durch einheitliche Auflistungspunkte gegliedert sind. Der nachfolgenden Fahrzeugbrief-Legende können Sie deren Bedeutung entnehmen:

BuchstabeBedeutungZahlBedeutung
AAmtliches Kennzeichen1Anzahl der Vorhalter
BErstzulassung2.1Code zu (2)
C.3.1, C.6.1(Firmen)Name2.2Code zu D.2 mit Prüfziffer
C.3.2, C.6.2Vorname(n)3Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
C.3.3, C.6.3Anschrift4Art des Aufbaus
D.1Marke5Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
D.2Typ, Variante, Version6Datum zu K
D.3 Handelsbezeichnung(n)10Code zu P.3
EFahrzeug-Identifizierungsnummer11Code zu R
IDatum17Merkmal zur Betriebserlaubnis
JFahrzeugklasse23Raum für interne Vermerke des Herstellers
KNummer der EG-Typ-Genehmigung oder ABE24 Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber)
RFahrzeugfarbe25Zusatzvermerke der Zulassungsbehörde
P.1Hubraum in cm³
P.2Nennleistung in kW
P.3Kraftstoffart oder Energiequelle
P.4Nenndrehzahl

Für die eindeutige Identifikation ist vor allem die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, auch FIN oder Fahrgestellnummer, wichtig. Im Fahrzeugbrief ist diese unter dem Buchstaben „E“ zu finden. Mithilfe dieser 17-stelligen Zahlenfolge ist ein ganz bestimmter Wagen eindeutig identifizierbar. Die FIN setzt sich zusammen aus Zahlencodes über den Hersteller, einem herstellerspezifischem Zahlenschlüssel und einer vom Baujahr abhängigen, fortlaufenden Nummer.

Das Fahrzeugbrief-Muster findet sich in Anlage 7 zu § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Besagter Paragraph hält zudem die konkrete Handhabe für die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief fest. Wird der Fahrzeugbrief in irgendeiner Art verändert, ohne dass dies vorgesehen wäre, hat diese in der Regel eine Ungültigkeit des Dokuments zur Folge!

Wo steht die Fahrzeugbriefnummer?

Die Nummer der Zulassungsbescheinigung – oder Fahrzeugbriefnummer – wird unter anderem dann wichtig, wenn ein Gebrauchtwagen verkauft werden soll. In den Dokumenten ab 2005 finden Sie diese in der Regel mittig des Vordruckes.

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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