Fristverlängerung beim Führerscheinumtausch: Keine Bußgelder bis 19. Juli 2022

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Schon vor längerer Zeit wurde beschlossen, dass Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 in einem EU-Land ausgestellt wurden, in den kommenden Jahren in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden müssen. In Deutschland sollte die Umtauschfrist für die erste Gruppe von Führerscheininhabern eigentlich am 19. Januar 2022 ablaufen. Doch die Innenministerkonferenz hat ganz plötzlich eine Fristverlängerung beim Führerscheinumtausch beschlossen.

Hier sehen sie alle in Deutschland geltenden Umtauschfristen für den Führerscheinumtausch:

Bei Führerscheinen im Papierformat (z. B. rosa Führerschein):

  • Geburtsjahr vor 1953: 19.01.2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19.07.2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19.01.2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19.01.2024
  • Geburtsjahr ab 1971: 19.01.2025

Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat:

  • ausgestellt von 1999 bis 2001: 19.01.2026
  • ausgestellt von 2002 bis 2004: 19.01.2027
  • ausgestellt von 2005 bis 2007: 19.01.2028
  • ausgestellt ab 2008: 19.01.2029
  • ausgestellt ab 2009: 19.01.2030
  • ausgestellt ab 2010: 19.01.2031
  • ausgestellt ab 2011: 19.01.2032
  • ausgestellt ab 2012: 19.01.2033

Führerscheinumtausch: Erste Umtauschfrist wird um ein halbes Jahr verlängert

Die Innenministerkonferenz hat eine Fristverlängerung für den Führerscheinumtausch beschlossen.
Die Innenministerkonferenz hat eine Fristverlängerung für den Führerscheinumtausch beschlossen.

Allein in Deutschland müssen Millionen von Menschen ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Führerschein umtauschen lassen. Damit die zuständigen Behörden nicht überlastet werden, wurde schon vor Jahren eine Staffelung des Umtauschs geplant. Laut dieser gelten für verschiedene Führerscheininhaber unterschiedliche Umtauschfristen.

Die erste Gruppe, die abgefertigt werden soll, umfasst alle Bürger, die noch einen Führerschein aus Papier besitzen und im Zeitraum 1953 bis 1958 geboren wurden. Eigentlich hätte für diese Führerscheininhaber die Frist bereits letzte Woche, am 19. Januar, ablaufen sollen. Doch nur zwei Tage vorher verkündete die Innenministerkonferenz für diese Menschen eine Fristverlängerung beim Führerscheinumtausch, welche mit der aktuellen Belastung durch die Corona-Pandemie begründet wurde.

Die neue Frist läuft nun ein halbes Jahr länger, also bis zum 19. Juli 2022. So lange sollen Inhaber von Papier-Führerscheinen der Jahrgänge 1953 bis 1958 Zeit haben, ihren Führerschein umzutauschen.

Bis 19. Juli droht kein Verwarngeld

Fristverlängerung: Betroffene müssen den Führerscheinumtausch nun bis zum 19.07.2022 durchführen.
Fristverlängerung: Betroffene müssen den Führerscheinumtausch nun bis zum 19.07.2022 durchführen.

Um die Fristverlängerung beim Führerscheinumtausch zu legitimieren, ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung notwendig. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verkündete bereits am 17. Januar, dass unverzüglich ein entsprechender Antrag beim Bundesrat gestellt werden würde.

Durch die Verlängerung erhalten betroffene Bürger, die es bislang versäumt haben, ihren Führerschein umtauschen zu lassen, eine Gnadenfrist: Ihr Führerschein ist noch bis zum 19. Juli 2022 gültig. Das bedeutet, dass sie bei einer Verkehrskontrolle kein Verwarngeld für das Fahren ohne gültigen Führerschein fürchten müssen. Dieses würde andernfalls 10 Euro betragen.

Trotz der Fristverlängerung betonte Herrmann, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach wie vor ausgelastet und Termine rar sind. Unter diesen Umständen kann es mehrere Wochen dauern, bis die Betroffenen ihren neuen Führerschein in den Händen halten können. Daher sei es wichtig, dass sie sich frühzeitig um den Umtausch kümmern.

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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte studierte an der Universität Rostock Germanistik und Kommunikationswissenschaften und unterstützt seit 2017 das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Die über die Jahre gewonnene Expertise nutzt sie seither bei der verständlichen Aufbereitung komplexer verkehrsrechtlicher Fragestellungen.

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