Auch vier Jahre nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals fühlen sich viele Autobesitzer immer noch betrogen. So manch einer versucht, den Autokredit für seinen Diesel nachträglich zu widerrufen, in dem er angebliche Formfehler in den Verträgen aufdeckt. Doch dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun einen Riegel vorgeschoben und in zwei Fällen entschieden: Diesen Widerrufsjoker können betroffene Diesel-Verkäufer nicht nutzen, um aus ihren Kreditverträgen herauszukommen.
BGH entscheidet: Banken haben ihre Vertragspflicht nicht verletzt

Kreditverträge, wie sie z. B. bei der Autofinanzierung abgeschlossen werden, können üblicherweise nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden. Ein nachträglicher Widerruf ist nur möglich, wenn der Kreditgeber bestimmte Informationspflichten verletzt hat.
Solche Pflichtverletzungen oder andere Formfehler aufzuzeigen und auf diese Weise nachträglich aus dem Kreditvertrag herauszukommen, wird als „Widerrufsjoker“ bezeichnet. Zwei Diesel-Käufer wollten eben diesen nutzen, um Jahre später ihre Autokreditverträge zu widerrufen. Doch wie die FAZ berichtet, scheiterten sie mit ihrer Klage vor dem BGH. Dieser entschied, dass die kritisierten Angaben in den Verträgen ordnungsgemäß seien und keinen Widerruf begründen (Az. XI ZR 11/19 und XI ZR 650/18).
Die Klagen beider Diesel-Käufer, die u. a. eine Rückzahlung der Zins- und Tilgungsleistungen forderten, waren im Vorfeld bereits von den Landgerichten Köln und Bonn sowie dem Oberlandgericht Köln abgewiesen worden
Wie bedeutsam ist das Urteil für Autobesitzer?

Die Tatsache, dass der Widerrufsjoker bei den Diesel-Käufern aus den beiden verhandelten Fällen scheiterte, scheint ein Schlag in das Gesicht von Verbrauchern zu sein. Denn wäre der nachträgliche Widerruf der Kreditverträge als zulässig erklärt worden, wäre das für viele Autobesitzer in vergleichbaren Situationen ein Signal gewesen, den Autokauf auch Jahre später noch rückgängig machen zu können.
Doch nur weil dieses Signal nun nicht erfolgte, heißt das nicht, dass diese Möglichkeit grundsätzlich nicht mehr besteht. Denn obwohl es sich um ein Urteil des BGH handelt, wurde letztlich nur entschieden, dass die Angaben in zwei konkreten Kreditverträgen keinen Widerruf begründen würden.
Es ist somit nicht auszuschließen, dass andere Verträge sehr wohl unzureichend formuliert sind und die Option besteht, den Widerrufsjoker auszuspielen. Für Diesel-Besitzer ist dies angesichts des Abgasskandals natürlich besonders interessant, aber generell besteht für jeden, der einen Autokredit aufnimmt, diese Möglichkeit.
Bei Erfolg können die Betroffenen
- das Auto an die Bank zurückgeben und
- erhalten alle bisher geleisteten Zahlungen fast vollständig zurück.
Einen Vertrag auf Formfehler zu prüfen, erfordert einiges an Fachwissen. Es ist deshalb ratsam, sich hier die Unterstützung eines Anwalts zu holen.