Im Jahr 2018 wurden in zahlreichen deutschen Städten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge eingeführt oder angekündigt. Doch diese könnten sich in Zukunft als unverhältnismäßig erweisen. Denn am gestrigen Donnerstag beschloss der Bundestag eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – und damit einen neuen Stickoxid-Grenzwert für Diesel-Fahrzeuge.
Neuer Grenzwert könnte Diesel-Fahrverbote kippen

Neuer Grenzwert: Diesel-Fahrverbote sind fortan erst ab höherer Stickoxid-Belastung verpflichtend.
Bislang musste in allen deutschen Städten der EU-Grenzwert für die Belastung durch Stickoxide eingehalten werden. Dieser beträgt im Jahresmittel 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Wurde dieser Wert überschritten, waren die Kommunen verpflichtet, umgehend Maßnahmen einzuleiten, um die Stickoxid-Belastung zu senken. Vielerorts bedeutete das, ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Euro-Normen 1-4 oder sogar höher einzuführen.
Dieser EU-Grenzwert bleibt bestehen, doch das nationale Recht in Deutschland erfuhr gestern eine Veränderung in Form einer Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes: Fortan sollen die Städte nur noch ab einem Stickoxid-Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel zur Einführung von Fahrverboten verpflichtet sein. Werden bei einer geringeren Stickoxid-Belastung als diesem neuen Grenzwert Diesel-Fahrzeuge aus den Städten verbannt, so gelten diese Verbote als unverhältnismäßig.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass selbst verhältnismäßige Diesel-Fahrverbote nicht für Euro-6-Diesel bestehen. Gleiches gilt für ältere Diesel-Fahrzeuge, die aufgrund einer Verbesserung der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm an Stickoxiden pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. Auch nachgerüstete Kommunal-, Liefer- und Handwerkerfahrzeuge sowie nachgerüstete Busse sind fortan von Diesel-Fahrverboten ausgeschlossen.
Bundestag regelt Überprüfung von Diesel-Fahrverboten

Neben einem neuen Grenzwert beim Diesel-Fahrverbot wurde auch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen.
Nicht nur der neue Grenzwert beeinflusst zukünftig Diesel-Fahrverbote. Nachdem der Bundestag über die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes abgestimmt hatte, stand als Nächstes eine Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes auf der Tagesordnung.
Trotz Gegenstimmen der Opposition wurde beschlossen, dass die Einhaltung der Diesel-Fahrverbote mittels Kennzeichen-Scan durchgeführt werden könne.
Die Koalition betonte dabei, dass es sich hierbei lediglich um eine Maßnahme zur Überprüfung, nicht zur Überwachung handele. Deshalb wurde die Kontrollmethode an verschiedene Bedingungen geknüpft:
- nur stichprobenartige Erfassung
- Alleiniger Einsatz mobiler Geräte, nicht stationärer
- Löschung der Daten nach spätestens zwei Wochen
- Nutzung der Daten ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der Fahrverbote