Neues EU-Gesetz: Diese Auto-Kontrollsysteme werden bald Pflicht

Allein in Europa kommen jährlich rund 25.000 Menschen im Straßenverkehr ums Leben und auch Deutschland hatte im Jahr 2018 einen leichten Anstieg an Verkehrstoten zu verzeichnen. Doch solche Entwicklungen könnten bald der Vergangenheit angehören, denn das Europa-Parlament beschloss am Dienstag, den 2. April, ein umfassendes Paket mit neuen Sicherheitsvorschriften: Diverse Auto-Kontrollsysteme werden damit ab 2022 Pflicht für neue Fahrzeuge.

Diese Auto-Kontrollsysteme müssen in neue Fahrzeuge verbaut werden

Ein neues EU-Gesetz macht Auto-Kontrollsysteme ab 2022 zur Pflicht.

Ein neues EU-Gesetz macht Auto-Kontrollsysteme ab 2022 zur Pflicht.

Die EU-Kommission verfolgt ein ehrgeiziges Ziel: Ab dem Jahr 2050 soll es in Europa keine Unfalltoten mehr im Straßenverkehr geben. Um dies zu erreichen, wird auf Technik gesetzt. Bereits jetzt gibt es diverse elektronische Auto-Kontrollsysteme, die in Fahrzeugen verbaut werden können, um die Sicherheit zu erhöhen.

Mit dem neuen EU-Gesetz sind diese jedoch nicht mehr optional, sondern werden zur Pflicht: Ab 2022 sollen die Assistenten in allen neu entwickelten Fahrzeugen der EU zu finden sein, ab 2024 dann auch in jedem Neuwagen.

Dies betrifft folgende Auto-Kontrollsysteme:

  • Abbiegeassistent für Lkw und Busse: macht Fahrer auf Hindernisse im toten Winkel (z. B. Radfahrer) aufmerksam.
  • Alcolock: verhindert Anlassen des Motors, sollte der Atemalkoholgehalt des Fahrers über dem Grenzwert liegen. (Hier soll bislang nur die Schnittstelle zur Installation des Systems im Fahrzeug Pflicht werden, die Vorrichtung selbst ist nach dem Gesetz noch freiwillig.)
  • Geschwindigkeitsassistent: warnt Fahrer bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und reduziert Motorleistung. (Das System darf laut Gesetz jedoch vom Fahrer abgeschaltet werden und soll von diesem über das Gaspedal korrigiert werden können, z. B. beim Überholen.)
  • Müdigkeitserkennung und Ablenkungswarner: erkennen, wenn Fahrer müde oder abgelenkt ist (z. B. durch das Handy), und schlagen dann Alarm.
  • Notbremssystem: führt automatisch eine Vollbremsung vor Hindernissen durch.
  • Rückwärts-Erkennung: macht Fahrer auf Hindernisse beim Rückwärtsfahren aufmerksam.
  • Spurhalteassistent: greift ein, wenn das Fahrzeug versehentlich von der Spur oder der Fahrbahn abkommt.
  • Unfallbox: speichert Daten vor und während eines Unfalls, vergleichbar mit der Blackbox bei Flugzeugen.

Leichterer Übergang zum autonomen Fahren

Die Auto-Kontrollsysteme sollen laut EU-Kommission aber noch einen weiteren Zweck erfüllen, nämlich die Akzeptanz für das autonome Fahren stärken. Viele Menschen sind der Vorstellung, sich in einem vollautomatisierten Fahrzeug fortzubewegen, nach wie vor skeptisch gegenüber eingestellt. Mit der Verpflichtung für die Fahrassistenten hofft die EU-Kommission, mehr Vertrauen in automatisierte Fahrzeuge in der Öffentlichkeit zu schaffen.

Endgültig beschlossen ist das neue EU-Gesetz noch nicht, denn noch fehlt die Abstimmung im Europäischen Parlament. Auch der Europa-Rat muss die neuen Vorschriften noch absegnen. Dies wird aber mehr als Formsache betrachtet.

Im folgenden Video erhalten Sie weitere Informationen zum Abbiegeassistenten:

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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte studierte an der Universität Rostock Germanistik und Kommunikationswissenschaften und unterstützt seit 2017 das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Die über die Jahre gewonnene Expertise nutzt sie seither bei der verständlichen Aufbereitung komplexer verkehrsrechtlicher Fragestellungen.

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