Muss ein ungenutztes Auto zur HU?

Fahrzeughalter sind dazu verpflichtet, ihr Kfz in regelmäßigen Abständen der Hauptuntersuchung – kurz „HU“ oder einfach nur „TÜV“ genannt – zu unterziehen. Doch gilt die Untersuchungspflicht auch, wenn das Fahrzeug gar nicht am Straßenverkehr teilnimmt? Das Amtsgericht Zeitz beschäftigte sich mit der Frage, ob auch ein ungenutztes Auto zur HU muss.

Das Überziehen des HU-Termins ist ordnungswidrig

Benötigt auch ein ungenutztes Auto eine gültige HU-Plakette?
Benötigt auch ein ungenutztes Auto eine gültige HU-Plakette?

Pkw müssen in Deutschland alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Ausnahmen bilden hier neu zugelassene Wagen, die erstmalig nach drei Jahren zum TÜV müssen. Als Nachweis, wann das Auto zuletzt untersucht wurde, dient eine HU-Plakette, die Jahr und Monat des nächsten wahrzunehmenden Termins anzeigt. Autobesitzer, die die Frist für die Hauptuntersuchung überziehen, müssen mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro sowie ggf. einem Punkt in Flensburg rechnen. Dies ist davon abhängig, um wie viele Monate der Termin überschritten wurde.

Eine Fahrzeughalterin hatte ihren fälligen Prüftermin um mehr als 4 Monate überzogen und wurde dafür mit einer Geldbuße von 25 Euro belangt. Doch die Frau legte bei der zuständigen Verwaltungsbehörde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein mit der Begründung, das entsprechende Auto sei zwar zugelassen, wäre aber nicht aktiv im Straßenverkehr bewegt worden und parkte nur auf einem Privatgrundstück. Sie war der Ansicht, dass für ein ungenutztes Auto die HU-Pflicht nicht gelten würde.

Der Pkw sollte nach Polen gebracht werden, um dort vor der fälligen Untersuchung überholt zu werden.

Urteil: Auch ungenutztes Auto benötigt HU-Plakette

Auch ein ungenutztes Auto muss regelmäßig zur HU.
Auch ein ungenutztes Auto muss regelmäßig zur HU.

Das Amtsgericht Zeits prüfte den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, ließ die Einwände der Fahrzeughalterin letztendlich jedoch nicht gelten: Auch ein ungenutztes Auto müsse zur HU vorgeführt werden – und das fristgerecht (Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18). Es sei unerheblich, ob die Betroffene das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gefahren habe oder nicht. Solange ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen sei, bestehe auch die Untersuchungspflicht.

Nach Ansicht des Amtsgerichts hätte die Autobesitzerin fahrlässig gegen diese Verpflichtung verstoßen. Die Geldbuße sei daher berechtigt. Letztendlich musste die Frau nicht nur die 25 Euro für die Ordnungswidrigkeit zahlen, sondern auch die Kosten des Gerichtsverfahrens.

Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Bußgelder im Zusammenhang mit einer verpassten Frist zur Hauptuntersuchung in Deutschland möglich sind:

VerstoßBußgeldPunkte
HU um 2 bis 4 Monate überzogen15 €
HU um 4 bis 8 Monate überzogen25 €
HU um mehr als 8 Monate überzogen60 €1
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (53 Bewertungen, Durchschnitt: 4,28 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte studierte an der Universität Rostock Germanistik und Kommunikationswissenschaften und unterstützt seit 2017 das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Die über die Jahre gewonnene Expertise nutzt sie seither bei der verständlichen Aufbereitung komplexer verkehrsrechtlicher Fragestellungen.

Bildnachweise