Section Control ist unzulässig – Gericht stoppt Deutschlands erstes Streckenradar

News veröffentlicht am 13. März 2019 von bussgeldkataloge.de

Bereits im Herbst 2015 sollte das erste deutsche Streckenradar – auch Abschnittskontrolle oder Section Control genannt – probeweise getestet werden. Der Start wurde wegen datenschutz­rechtlicher Diskussionen jedoch mehrmals verschoben. Am 19. Dezember 2018 war es dann so weit: Das Streckenradar wurde offiziell in Betrieb genommen. Doch nur kurze Zeit später muss der Testlauf, der eigentlich bis zum 30. Juni 2020 laufen sollte, schon wieder gestoppt werden: Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass die Section Control unzulässig sei.

Gericht sieht fehlende Rechtsgrundlage

Die Kontrolle mit Section Control ist unzulässig. Die Überwachung muss eingestellt werden.

Die Kontrolle mit Section Control ist unzulässig. Die Überwachung muss eingestellt werden.

Ein Anwalt aus Laatzen hatte gegen die besondere Art der Geschwindigkeitskontrolle geklagt. Seine Begründung: Die Section-Control-Technik greife in seine Grundrechte als Bürger ein. Des Weiteren bestehe keine gültige Rechtsgrundlage, welche die Technik erlaube.

Große Bedenken bestehen vor allem, weil die Nummernschilder sämtlicher Fahrzeuge, die in den Kontrollbereich einfahren, zwischengespeichert und die Informationen automatisch mit Fahnungsdaten der Polizei abgeglichen werden. Auch die Daten von Fahrzeugen, die vorschriftsmäßig unterwegs sind, werden dabei erfasst – und das völlig ohne Anlass.

Das Verwaltungsgericht Hannover gab dem Kläger Recht. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für den Betrieb der Abschnittskontrolle. Daher sei die Section-Control-Technik unzulässig. Die Überwachung müsse deshalb unverzüglich gestoppt werden.

Zwar ist die Geschwindigkeitsüberwachung durch Section Control unzulässig. Das bedeutet jedoch nicht, dass bislang erwischte Fahrer aufatmen können. Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Strecke erhalten und das Bußgeld bereits bezahlt, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Summe.

Wie funktioniert das Streckenradar eigentlich?

Section Control ist noch unzulässig, muss es aber nicht bleiben. Dafür können Gesetzesänderungen sorgen.

Section Control ist noch unzulässig, muss es aber nicht bleiben. Dafür können Gesetzesänderungen sorgen.

Die Section-Control-Technik wird bereits in einigen Ländern erfolgreich eingesetzt. Dazu gehören unter anderem:

  • Österreich
  • Belgien,
  • die Niederlande und
  • die Schweiz.

Doch wodurch zeichnet sich diese Form der Geschwindigkeitskontrolle eigentlich aus? Herkömmliche Blitzer messen die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Fahrzeugs an einer einzigen Stelle.

Beim Streckenradar ist das anders. Hier wird die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer längeren Strecke gemessen. Ein- und Ausfahrtzeit eines jeden Fahrzeugs werden erfasst. Aus diesen Daten kann dann die durchschnittliche Geschwindigkeit errechnet werden. Liegt diese über dem erlaubten Wert, bekommt der Fahrer einen Bußgeldbescheid.

Momentan ist der Einsatz in Deutschland von Section Control noch unzulässig. Doch das neue niedersächsische Landespolizeigesetz soll die bislang fehlende Rechtsgrundlage für einen Neustart schaffen. Dieses könnte noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Das könnte dann zur Folge haben, dass der aktuelle Gerichtsbeschluss abgeändert und das Streckenradar wieder in Betrieb genommen werden darf.

Bildnachweise: fotolia.com/kelifamily

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