Augenblicksversagen: Dank einfacher Fahrlässigkeit das Fahrverbot umgehen
Vom sogenannten Augenblicksversagen wird im Verkehrsrecht gesprochen, wenn eine Person im Straßenverkehr kurzfristig unaufmerksam war und deshalb einen Verstoß begangen hat. So kann etwa von Augenblicksversagen ausgegangen werden, wenn ein Autofahrer innerorts zu schnell war, weil er das Ortseingangsschild übersehen hat und für ihn auch sonst nicht zu erkennen war, dass er sich in einer geschlossener Ortschaft befand.
Wird dies nachgewiesen, kann die zuständige Behörde davon absehen, ein Fahrverbot zu erteilen.
Diese Chance witterte auch ein Mann, der geblitzt wurde, als er zu schnell auf der Autobahn unterwegs war. Auf der Strecke galt eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die jedoch nur bei Nässe eingehalten werden musste. Der Mann gab an, dass er das entscheidende Zusatzschild zwar gesehen, jedoch angenommen habe, dass es bei den herrschenden Straßenverhältnissen nicht gültig war.
Welche Sanktionen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Missachten Sie das Zusatzschild „Bei Nässe“ und begehen deshalb eine Geschwindigkeitsüberschreitung, müssen Sie damit rechnen, bald einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Welche Sanktionen anfallen, hängt davon ab, um wie viel km/h Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben und ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft stattfand.
Bußgeldtabelle: Außerorts zu schnell gefahren
Bußgeldtabelle: Innerorts die Höchstgeschwindigkeit überschritten
Bußgeldrechner: Einfach herausfinden, welches Bußgeld droht