Blitzer TraffiStar S350: Messung laut Urteil anfechtbar

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Geschwindigkeitsüberschreitungen können auf den Straßen für gefährliche Situationen und Unfälle sorgen. Aus diesem Grund werden unter anderem Blitzer zur Verkehrsüberwachung eingesetzt. Die Behörden in Deutschland nutzen dabei viele unterschiedliche Geräte. Einer davon ist der Traffistar S350. Warum seine Messung anfechtbar ist, erklärte nun der Saarländische Verfassungsgerichtshof (Az.: Lv 7/17).

Saarländischer Verfassungsgerichtshof gibt Kläger recht

Wichtiges Urteil im Saarland: Eine vom TraffiStar S350 durchgeführte Messung ist anfechtbar.
Wichtiges Urteil im Saarland: Eine vom TraffiStar S350 durchgeführte Messung ist anfechtbar.

Ein Autofahrer hatte vor dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er wurde vom Blitzer TraffiStar S350 geblitzt und sollte deshalb ein Bußgeld zahlen. Er kritisierte jedoch, dass das Gerät die entscheidenden Messdaten nicht speichert. Die Messung nachträglich zu kontrollieren, sei damit unmöglich.

Das Gericht gab dem Kläger nun recht. Die vom TraffiStar S350 durchgeführte Messung sei anfechtbar, da ein Betroffener unter diesen Umständen keine Möglichkeit habe, die erfassten Werte zu überprüfen.

Bislang gilt das Urteil zum TraffiStar S350 nur im Saarland. Experten gehen jedoch davon aus, dass es bald einen bundesweiten Einfluss haben könnte. Dies würde bedeuten, dass alle Fahrer, die in Zukunft einen Bußgeldbescheid bekommen, weil sie vom TraffiStar S350 geblitzt wurden, gegen die Messung mit einem Einspruch vorgehen können. Gleiches gilt für Betroffene, die bereits einen Bescheid erhalten haben, bei diesem jedoch noch keine Rechtskraft eingetreten ist.

Was ist beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu beachten?

TraffiStar S350: Die Messung ist anfechtbar, weil wichtige Daten nicht gespeichert werden.
TraffiStar S350: Die Messung ist anfechtbar, weil wichtige Daten nicht gespeichert werden.

Der betroffene Autofahrer hat sich erfolgreich gegen seinen Bußgeldbescheid gewehrt. Dadurch, dass der Saarländische Verfassungsgerichtshof die vom TraffiStar S350 durchgeführte Messung als anfechtbar anerkannt hat, muss er weder das Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen noch erhält er einen Punkt in Flensburg.

Doch was müssen Sie beachten, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen möchten?

  • Wichtig ist, dass Ihr Schreiben pünktlich bei der zuständigen Behörde eingeht. Dafür haben Sie nach Eingang des Bescheides zwei Wochen Zeit.
  • Ein Anruf bei der zuständigen Bußgeldstelle reicht nicht aus. Sie müssen ein Schreiben aufsetzen, welchem klar zu entnehmen sein muss, dass es sich um einen Einspruch handelt. Vergessen Sie außerdem nicht, das Aktenzeichen anzugeben und das Dokument zu unterschreiben.
  • Sind Sie unsicher, ob sich ein Einspruch lohnt oder wie Sie diesen formulieren sollen, so empfiehlt sich die fachmännische Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Bildnachweise: istockphoto.com/Kuzma, fotolia.com/Wolfilser

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn. Sie verstärkt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2016. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Bereich finanzieller Fragestellungen rund um Versicherungen und die Autofinanzierung.

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