Blitzer von hinten: Ist die moderne Technik dazu in der Lage?

Sanktionen für zu schnelles Fahren werden deutschlandweit im Vergleich zu anderen Maßnahmen am häufigsten ausgesprochen. Trotz des Wissens über die Gefahren bei zu hohen Geschwindigkeiten, werden täglich Verstöße in diesem Bereich begangen. Die Verkehrssünder werden zwar durch Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote abgeschreckt, aber nicht bei allen Betroffenen tragen die erzieherischen Maßnahmen Früchte.

FAQ: Blitzer von hinten

Gibt es Blitzer, die von hinten blitzen?

Ja, es gibt Blitzer die Fahrzeuge von hinten und gleichzeitig von vorn erfassen können.

Gibt es auch mobile Blitzer, die von hinten blitzen?

Ja, es gibt sowohl stationäre als auch mobile Blitzer, die von hinten blitzen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Ist der Bußgeldbescheid gültig, wenn ich von hinten geblitzt wurde?

Wird ein Blitzerfoto von hinten angefertigt, ist der Fahrer auf diesem in der Regel nicht zu erkennen. Der Bußgeldbescheid ist rechtlich trotzdem zulässig.

Gibt es überhaupt Blitzer die von hinten und vorne blitzen?

Manche Blitzer können sich drehen und blitzen von hinten und von vorne.
Manche Blitzer können sich drehen und blitzen von hinten und von vorne.
Blitzer von hinten: Technisch gesehen ist das bei einigen Geräten möglich.
Blitzer von hinten: Technisch gesehen ist das bei einigen Geräten möglich.

Überhaupt gilt es, die Raser zunächst ausfindig zu machen. Hier kommt eine ganz bestimmte Technik ins Spiel: die Blitzer. Mit Hilfe dieser Geräte kann die Nichteinhaltung eines bestimmten Tempolimits erfasst und nach Auswertung der Beweise geahndet werden. Zur Identifizierung dient ein Foto, das die Blitzerkamera im Falle eines Geschwindigkeitsverstoßes schießt.

Was passiert aber, wenn der Blitzer von vorne und hinten blitzt? Diese Frage stellen sich viele Autofahrer, wenn die Kamera aus ungewohnter Richtung auslöst. Ist dieses Blitzerverfahren zulässig oder widerspricht es den geltenden Gesetzen? Und ist ein daraus hervorgehendes Foto vor Gericht als Beweis ausreichend?

Wie funktioniert das Blitzen aus beiden Richtungen?

Tatsächlich kommt es dazu in der Praxis eher selten. Dennoch gibt es Geräte, welche die technischen Voraussetzungen hierfür mitbringen und auch in Deutschland zum Einsatz kommen können. Von manchen Radaranlagen können Sie also von hinten geblitzt werden und gleichzeitig von vorne. Ferner gibt es auch Radargeräte, die sich um 180 Grad drehen können und dadurch in der Lage sind auch aus der anderen Richtung Fotos zu machen.

Was allerdings in diesen Fällen Probleme bereiten kann, ist die Tatsache, dass das Gesicht des Fahrzeugführers bei Aufnahmen von hinten oft schlecht oder gar nicht erkennbar ist. Geblitzt werden von hinten, dass ist im Hinblick auf einen möglichen Bußgeldbescheid daher nicht unumstritten, da in Deutschland das Täterprinzip gilt. Das heißt, es muss eine eindeutige Identifizierung vorliegen, damit der Betroffene rechtlich gesehen den Sanktionen nachkommen muss.

Blitzen auch mobile Blitzer von hinten und vorne?

Auch mobile Blitzer können von hinten blitzen, zum Beispiel die Laserpistole.
Auch mobile Blitzer können von hinten blitzen, zum Beispiel die Laserpistole.

Es blitzen auch mobile Blitzer von vorne und hinten. Die technischen Voraussetzungen erfüllen nicht nur stationäre Radarfallen. Im Gegensatz zu Deutschland gehört es auf Österreichs Straßen schon länger zum Alltag im Straßenverkehr, dass ein Auto oder Motorrad unter Umständen von einem Blitzer von vorne und hinten abgelichtet werden kann.

Hintergrund ist, dass im Nachbarland nicht die Fahrerhaftung, sondern die Halterhaftung gilt. Dementsprechend kann im Zweifelsfall auch der Halter zur Zahlung des Bußgeldes aufgefordert werden, wenn der Verkehrssünder selbst nicht ermittelt werden kann.

Von hinten geblitzt: Ist das aus rechtlicher Sicht zulässig?

Erwischt eine Radaranlage einen Pkw von hinten, ist der Fahrer auf der fotografischen Aufnahme in der Regel nicht zu erkennen. Dennoch ist das Blitzerfoto grundsätzlich ein Beweis dafür, dass mit diesem Fahrzeug eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde. Die zuständigen Behörden sind daher berechtigt, einen Bußgeldbescheid für dieses Vergehen auszustellen.

Häufig stehen die Verkehrsbehörden aber vor der Frage: An wen soll der Bußgeldbescheid überhaupt verschickt werden? Kann die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht mit Hilfe des Fotos identifizieren, geht der Fall in der Regel an die Polizei, die dann für die weiteren Ermittlungen zuständig ist. Beispielsweise Zeugenbefragungen können durchgeführt werden.

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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