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Allein in Brandenburg wurden laut Angaben des Innenministeriums im Jahr 2016 Bußgelder in Höhe von 48,7 Millionen Euro einkassiert. In den meisten Fällen machten sich Fahrer einer Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig. In diesem Zusammenhang kommt häufig die Frage auf, wer in Deutschland eigentlich Tempokontrollen durchführen darf. Hat nur die Polizei hierzu das Recht oder können auch private Unternehmen Blitzer betreiben?
Private Radarkontrollen im Auftrag von Kommunen – Ist das Blitzen erlaubt?

Private Blitzer: Eine Firma kann unter gewissen Umständen die Aufgaben der Polizei übernehmen.
Inhalt
Mancherorts gilt bezüglich der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen die folgende Regelung: Da es sich hierbei um eine hoheitsrechtliche Aufgabe handelt, darf das Blitzen eigentlich nur von der Polizei durchgeführt werden. Dies ist etwa in Berlin und Hamburg der Fall.
Doch in manchen Bundesländern haben die jeweiligen Kommunen das Recht, eine private Verkehrsüberwachung von Firmen durchführen zu lassen. So ist es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Hessen möglich, dass private Unternehmen Blitzer aufstellen und betreiben.
Streitpunkt private Geschwindigkeitsmessung – Wichtiges Urteil

Dagegen, dass private Unternehmen Blitzer betreiben, gehen einige Betroffene vor.
In vielen Bundesländern in Deutschland dürfen also private Blitzer von Unternehmen aufgestellt und betrieben werden. Doch die Kommunen müssen die Firmen ausreichend beaufsichtigen und kontrollieren. Die gültigen gesetzliche Regelungen müssen eingehalten werden.
Vor Gericht haben sich schon viele Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid mit einem Einspruch zur Wehr gesetzt. Damit gehen sie auch gegen das damit einhergehende Bußgeld sowie womöglich anfallende Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vor. Und in manchen Fällen wurde ihnen Recht gegeben.
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Private Blitzer auf dem eigenen Grundstück: Abschreckung von Rasern

Private Blitzer-Attrappen gegen Raser: Das ist nicht grundsätzlich verboten.
Viele Anwohner stören sich am Lärm, der durch zu schnell vorbeifahrende Autos entsteht. Andere haben Angst um die Sicherheit ihrer spielenden Kinder.
So manch ein Betroffener hat vielleicht schon überlegt, ob es nicht möglich wäre, private Blitzer-Attrappen aufzustellen, um Raser zum Tritt auf die Bremse zu verleiten.
Doch haben Privatleute hierzu überhaupt ein Recht? In Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Familie genau dies geplant und einen Blitzer nachgebaut. Laut Angaben des dortigen Polizeisprechers sei dieses Vorgehen nicht strafbar. Die Begründung: Es liege keine Verkehrsgefährdung vor.
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Wie sieht es im Baden-Württemberg aus? Dürfen Kommunen da auch private Unternehmen beauftragen?
Hallo Sven,
nach unserem Wissen dürfen private Firmen in Baden-Württemberg keine Tempo- oder Abstandsmessungen vornehmen. Die Kommunen können die nötigen Geräte allerdings von Privatfirmen mieten. Die wiochtigste Voraussetzung dabei ist jedoch, dass die Behörde die Aufsicht über das Verfahren behält. D. h. sie führt die Messungen selbst durch und entscheidet auch, wo und wann die Überwachung des Verkehrs stattfindet.
– Die Redaktion