Drohnenführerschein A2: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten im Überblick

Drohnen sind erschwinglich geworden und werden auch von immer mehr Privatpersonen eingesetzt. Allerdings dürfen Modelle mit Kamera, die mehr als 249 Gramm wiegen, in der gesamten Europäischen Union nur mit einem entsprechenden Führerschein betrieben werden. Drohnenpiloten können entweder den EU-Kompetenznachweis A1/A3 erwerben oder sich für den großen Drohnenführerschein entscheiden. Dieser trägt nach UAS.OPEN.030 der EU-Verordnung 2019/947 offiziell den Namen EU-Fernpilotenzeugnis A2.  

Drohnenführerschein
Drohnenführerschein

Wann wird der Drohnenführerschein A2 benötigt?

Der große Drohnenführerschein beziehungsweise das EU-Fernpilotenzeugnis A2 berechtigt Sie, Drohnen der Klasse C2 zu steuern. Dabei handelt es sich um Modelle mit einem Abfluggewicht von bis zu 4 kg. Darüber hinaus können Sie mit diesem Führerschein Ihre Drohne näher an Menschen heranfliegen.

Hinzu kommt, dass der Sicherheitsabstand von 150 Metern zu Wohngebäuden und Industriegebieten nicht eingehalten werden muss. Vorsicht ist jedoch bei sogenannten geografischen Gebieten angesagt. Dabei handelt es sich um Flugverbotszonen für Drohnen. Die Verbote gelten auch für Drohnenpiloten, die den großen A2-Führerschein besitzen.

Wer das Fernpilotenzeugnis A2 vorlegen kann, hat aber die Möglichkeit, eine Ausnahme für den Betrieb der Drohne in einem geografischen Gebiet zu beantragen. Ob dem stattgegeben wird, hängt immer vom Einzelfall ab.

Für welche Drohnenflüge ist das Fernpilotenzeugnis A2 geeignet?

Genau wie beim EU-Kompetenznachweis handelt es sich auch beim Fernpilotenzeugnis A2 um eine Erlaubnis für den Drohnenbetrieb der offenen Kategorie. Damit sind Drohnenflüge gemeint, von denen ein so geringes Risiko ausgeht, dass dafür keine zusätzliche Genehmigung notwendig ist.  

Solche risikoarmen Flüge werden vorzugsweise im privaten Bereich sowie zu kommerziellen Zwecken durchgeführt. Die offene Kategorie unterteilt sich wiederum in drei Unterkategorien. Für A1 und A3 genügt der Kompetenznachweis. Für A2 ist hingegen das Fernpilotenzeugnis notwendig.

Was sind die Voraussetzungen für das Fernpilotenzeugnis A2?

Damit Sie das Fernpilotenzeugnis A2 ausgestellt bekommen, müssen Sie diese Bedingungen erfüllen: 

  • Sie sind bereits Inhaber des EU-Kompetenznachweises A1/A3.
  • Sie müssen sich im Selbststudium mit den Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A2 vertraut machen. Darüber müssen Sie eine schriftliche Erklärung abgeben.
  • Sie müssen eine theoretische Prüfung bestehen. Diese wird an einer vom Luftfahrtbundesamt benannten Prüfstelle durchgeführt.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Minderjährige brauchen außerdem die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

Den EU-Kompetenznachweis A1/A3 können Sie beim Luftfahrtbundesamt erwerben. Dafür müssen Sie an einer Online-Schulung und an einer anschließenden Online-Prüfung teilnehmen.

Drohnenführerschein
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Wie läuft die Prüfung ab?

In der Theorieprüfung für das Fernpilotenzeugnis A2 erwarten Sie 30 Multiple-Choice-Fragen, von denen Sie mindestens 75 Prozent richtig beantworten müssen. Damit das direkt beim ersten Mal gelingt, sollten Sie sich ausreichend vorbereiten und den prüfungsrelevanten Stoff gründlich lernen.

Anders als beim EU-Kompetenznachweis A1/A3 gibt es keine verpflichtende Online-Schulung. Sie können aber natürlich freiwillig an einem Fernseminar teilnehmen. Dann bekommen Sie den Stoff von jemandem vermittelt, der sich mit dem Thema auskennt und können sogar Fragen stellen.

In der Prüfung geht es um die Themenbereiche Meteorologie, Risiko-Minderung am Boden und Flugleistung. Es können zum Beispiel Fragen vorkommen, in denen es um den Einfluss bestimmter Wetterlagen auf den Betrieb einer Drohne geht. Auch Fragen zur 1:1-Regel und zum Langsamflugmodus sind denkbar.

Wo kann die Prüfung abgelegt werden?

Sie können die Theorieprüfung an jeder Prüfstelle ablegen, die vom Luftfahrtbundesamt benannt worden ist. Das muss nicht zwingend in Präsenz geschehen. Sie können sich auch eine Prüfstelle heraussuchen, die eine Online-Prüfung anbietet. Auch die dazugehörigen freiwilligen Schulungen können häufig komplett online absolviert werden.

Die Liste aller Prüfstellen können Sie auf der offiziellen Webseite des Luftfahrtbundesamtes einsehen. Auf den Webseiten der einzelnen Anbieter erhalten Sie weitere Informationen zum Leistungspaket und zu den Preisen, die natürlich variieren können. Die Kosten für die Theorieprüfung sind relativ gering und liegen bei um die 30 Euro.

Wer aber weitere Leistungen wie eine Online-Schulung oder eine praktische Schulung in Anspruch nimmt, muss mit höheren Kosten rechnen. Dann sind es schnell 100, 200 oder sogar 300 Euro. Das hängt auch ein wenig vom Umfang der angebotenen Leistungen ab.

Was ist sonst noch zu beachten?

Ein Fernpilotenzeugnis allein genügt nicht, um eine Drohne zu privaten oder kommerziellen Zwecken betreiben zu können. Zusätzlich muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wer das versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss noch dazu selbst für alle Schäden aufkommen, die er eventuell durch einen Drohnenflug verursacht.

Außerdem sollten sich Drohnenpiloten immer darüber informieren, wo sich Flugverbotszonen befinden. Unter anderem ist es nicht gestattet, private Wohngrundstücke, Krankenhäuser oder Flughäfen zu überfliegen. Drohnen können durch Regen, Wind und andere Wetterlagen beeinflusst werden. Deswegen sollten sie möglichst nur bei gutem Wetter betrieben werden.

Was passiert, wenn man ohne Führerschein fliegt?

Vom Betrieb einer Drohne ohne entsprechenden Nachweis ist dringend abzuraten. Dabei handelt es sich nämlich um einen Verstoß gegen das Luftfahrtgesetz, der mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld belegt werden kann. In schweren Fällen wie einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich. Halten Sie sich deswegen an die geltenden Regeln und werden Sie erst zum Drohnenpiloten, wenn Sie entweder den Kompetenznachweis oder das Fernpilotenzeugnis in den Händen halten.

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