Tagfahrlicht: Pflicht in Deutschland?

Die Pflicht zum Fahren mit Tagfahrlicht ist eine EU-Vorgabe, die seit einigen Jahren auch in Deutschland umgesetzt wird. Noch werden jedoch nur Neuwagen vom Werk mit Tagfahrleuchten ausgestattet. Eine Nachrüstung für alle anderen Fahrzeuge kann freiwillig erfolgen, ist aufgrund der besseren Sichtbarkeit aber durchaus empfehlenswert.

FAQ: Tagfahrlicht

Muss ein Tagfahrlicht vorhanden sein?

Nein, eine Nachrüstung mit einem separaten Tagfahrlicht ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Auch das Abblendlicht kann als solches verwendet werden.

Kann das Standlicht als Tagfahrlicht genutzt werden?

Nein, das Standlicht ist eine Begrenzungsbeleuchtung und darf während der Fahrt nicht verwendet werden.

Ist beim Motorrad das Tagfahrlicht vorgeschrieben?

Nein, allerdings besteht für Motorräder generell die Pflicht, am Tag mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Diese Pflicht ist durch das Abblendlicht erfüllt, allerdings kann bei einem Motorrad auch das Tagfahrlicht dazu verwendet werden.

Was ist Tagfahrlicht?

Das Tagfahrlicht unterscheidet sich vom Abblendlicht sowohl in Verwendungszweck als auch in Stromverbrauch und Lichtstreuung.
Das Tagfahrlicht unterscheidet sich vom Abblendlicht sowohl in Verwendungszweck als auch in Stromverbrauch und Lichtstreuung.

Um auch bei guten Sichtverhältnissen am Tag besser im Straßenverkehr gesehen zu werden und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen, gibt es eine Fahrzeugbeleuchtung, die nur unter diesen Umständen zum Einsatz kommt. Das sogenannte Tagfahrlicht wird bereits seit Februar 2011 serienmäßig in neue Pkw und Transporter und seit August 2012 in werksneue Lkw eingebaut.

Es handelt sich hierbei um weiße Leuchtdioden (LED), die in den Hauptscheinwerfer integriert sind. Das LED-Tagfahrlicht ist besonders stromsparend und wird automatisch gemeinsam mit der Zündung eingeschaltet. Daher leuchtet bei eingeschaltetem Tagfahrlicht kein eigenes Symbol im Cockpit auf. Es kann bei den meisten Fahrzeugen nachgerüstet werden.

Tagfahrlicht: Welche Vorschriften gelten?

Ein Tagfahrlicht gibt es hinten nicht: Es ist nur in die Frontscheinwerfer integriert.
Ein Tagfahrlicht gibt es hinten nicht: Es ist nur in die Frontscheinwerfer integriert.

Generell werden beim Tagfahrlicht LED-Leuchtmittel nur in den vorderen Scheinwerfern verbaut. Sie leuchten bei eingeschalteter Zündung in der Regel immer dann, wenn Stand-, Abblend-, Fern- und Nebellicht ausgeschaltet sind. Eine Ausnahme hiervon gibt es, wenn ein adaptives Tagfahrlicht verbaut ist: Dann werden die Tagfahrleuchten lediglich gedämmt, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Das gemeinsame Leuchten ist unter diesen Umständen zulässig.

Das Tagfahrlicht darf andere Verkehrsteilnehmer wie Fahrrad- und Motorradfahrer nicht überstrahlen. Auch ist sein Zweck nicht, die Fahrbahn auszuleuchten, sondern andere Verkehrsteilnehmer früher darauf aufmerksam zu machen, dass sich ein Fahrzeug nähert. Aus diesem Grund strahlen Tagfahrleuchten oberhalb der Blendgrenze.

Wie sein Name sagt, darf das Tagfahrlicht nur am Tag benutzt werden. Hierzu zählt die Dämmerung bereits nicht mehr. Viele Fahrzeuge verfügen über einen Dämmerungssensor, der das Abblendlicht automatisch anschaltet. Hat Ihr Kfz keinen solchen Sensor, sollten Sie das Abblendlicht zur besseren Sichtbarkeit auch tagsüber einschalten, wenn Sie beispielsweise Alleen oder dunkle Häuserschluchten durchfahren.

Der ADAC empfiehlt, das Abblendlicht auch am Tag einzuschalten, falls Sie ein Auto fahren, das noch nicht mit Tagfahrlicht ausgestattet ist.

Regelungen hinsichtlich Nebelscheinwerfern

Im Gegensatz zum Tagfahrlicht, hat der Nebelscheinwerfer die Aufgabe bei Regen die Sicht zu verbessern.
Im Gegensatz zum Tagfahrlicht, hat der Nebelscheinwerfer die Aufgabe bei Regen die Sicht zu verbessern.

Anders als das Tagfahrlicht besitzt ein Nebelscheinwerfer eine besonders hohe Leuchtkraft, durch die die Straße ausgeleuchtet werden soll – seine Funktion ist also eine völlig andere.

Zudem ist in § 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig geregelt, dass das Einschalten eines Nebelscheinwerfers nur dann zulässig ist, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Zuwiderhandlungen werden in der Regel mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro geahndet.

Eine Ausnahme bilden Nebelscheinwerfer mit integriertem Tagfahrlicht. Der Schaltplan für das Tagfahrlicht in Bezug auf das Abblendlicht muss hierbei jedoch beachtet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur gemeinsam mit diesem leuchten. Daher ist es nötig, dass dimmbare Scheinwerfer verbaut werden, deren Leuchtkraft weit genug herabgesetzt werden kann.

Wollen Sie Tagfahrlicht nachträglich einbauen, sollten Sie von eigenmächtigen Manipulationen der Leuchten dringend absehen, da deren Bauartgenehmigung andernfalls erlischt.

Standlicht als Tagfahrlicht?

Wie auch der Nebelscheinwerfer ist Standlicht als Tagfahrlicht nicht erlaubt. Das Standlicht allein darf gemäß StVO nicht während der Fahrt genutzt werden. Seine Funktion ist lediglich das Sichtbarmachen eines stehenden Fahrzeugs in der Dunkelheit. Es muss daher eine wesentlich geringere Leuchtkraft als das Tagfahrlicht aufweisen.

Da das Standlicht lediglich als Begrenzungslicht dient, ist es kein adäquater Ersatz für das Tagfahrlicht. Wegen seiner geringen Helligkeit ist eine Warnwirkung durch dieses Licht nicht vorhanden.

Welcher Kfz-Scheinwerfer ist zu nutzen? – Erklärung im Video

Video: Wann müssen Sie Abblendlicht, Fernlicht und Co. einschalten?
Video: Wann müssen Sie Abblendlicht, Fernlicht und Co. einschalten?

Muss man Tagfahrlicht nachrüsten?

Ist es noch nicht von Werk aus eingebaut, können Sie das Tagfahrlicht am Fahrzeug nachrüsten.
Ist es noch nicht von Werk aus eingebaut, können Sie das Tagfahrlicht am Fahrzeug nachrüsten.

Da das Tagfahrlicht im Gegensatz zum Abblendlicht keinen nennenswert erhöhten Kraftstoffverbrauch mit sich bringt, ist eine Nachrüstung durchaus überlegenswert. Wurde Ihr Auto bereits zugelassen und verfügt nicht über Tagfahrleuchten, sind Sie hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Entscheiden Sie sich für eine Nachrüstung, müssen Sie eines beachten: Tagfahrleuchten gehören zu den genehmigungspflichtigen Kfz-Bauteilen. Sie müssen daher eine ECE-Bauartgenehmigung haben, die nachweist, dass sie den vom Gesetzgeber geforderten Prüfungen standhalten. Wollen Sie ein LED-Tagfahrlicht nachrüsten, das den Vorschriften nicht genügt, also keine entsprechende Zulassung hat, gilt das beim TÜV als erheblicher Mangel. Gleiches werden Beamte im Rahmen einer Polizeikontrolle feststellen können. In der Folge wird die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs möglicherweise erlöschen.

Hinsichtlich der Bauform existieren verschiedene Varianten: Das Tagfahrlicht kann rund oder eckig sein, als Einzelleuchte oder als LED-Modul konzipiert. Es gibt auch LED-Tagfahrlicht, das sich flexibel an die Form des Fahrzeugs anpassen kann. Der Leuchtenhersteller Hella bietet etwa Tagfahrlicht in jeder dieser Variationen an. Zu beachten ist lediglich, dass nicht jede Leuchte an jedem Fahrzeug montiert werden kann.

Besitzen Sie die nötigen technischen Kenntnisse, können Sie ein eigens gekauftes Tagfahrlicht(-Modul) selbst anschließen. Andernfalls sollten Sie den Einbau einer Werkstatt überlassen. Beachten Sie, wenn Sie das Tagfahrlicht selbst nachrüsten, unbedingt die Anleitung, die dem Bauteil in der Regel beigelegt ist. Eine solche finden Sie jedoch auch online.


Nachgerüstete Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter vom Boden und dürfen höchstens 40 Zentimeter vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sein. Der Abstand zwischen den Leuchten muss bei Fahrzeugen mit einer Breite von mehr als 1,30 Meter mindestens 60 Zentimeter betragen.

Braucht auch ein Motorrad Tagfahrlicht?

Das Tagfahrlicht ist beim Motorrad nicht vorgeschrieben, aber möglich.
Das Tagfahrlicht ist beim Motorrad nicht vorgeschrieben, aber möglich.

Generell schrieb die StVO bereits vor Einführung der Taglichtpflicht vor, dass von Kraftradführern auch am Tag das Abblendlicht einzuschalten ist. Mittlerweile wurde der entsprechende Paragraph im Gesetz um die Möglichkeit erweitert, stattdessen mit Tagfahrlicht zu fahren.

Vorgeschrieben ist dessen Einsatz also nicht, aber Sie können LED-Tagfahrlicht bei Ihrem Motorrad durchaus nachrüsten. Hierfür müssen die Leuchten lediglich eine ECE-Bauartgenehmigung und ein entsprechendes Prüfzeichen haben.

Möglich ist der Einbau von Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion. In diesem Fall müssen die Tagfahrleuchten automatisch gedimmt werden, um bei Einschalten des Standlichts dessen Funktion zu übernehmen. Hierfür sind gesonderte ECE-Normen zu beachten.

Weiterhin dürfen höchstens zwei Begrenzungsleuchten am Motorrad angebracht sein. Übernehmen die Tagfahrleuchten diese Funktion, sind weitere bereits vorhandene Begrenzungsleuchten daher zu entfernen oder abzuklemmen.

Das Abblendlicht zu dimmen, um es als Tagfahrlicht zu nutzen, ist nicht zulässig.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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