Unfall mit einem Leasingfahrzeug gehabt: Was tun?

Da die Anschaffung eines Neuwagens häufig mit hohen Kosten verbunden ist, greifen nicht wenige Kfz-Fahrer auf ein Leasing zurück. Dieses ist flexibel und bietet die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen das Fahrzeug zu wechseln. Doch was passiert, wenn sich ein Unfall mit dem Leasingfahrzeug ereignet? Wer kommt für die Kosten auf? Diese Fragen beantwortet unser Ratgeber.

FAQ: Unfall mit einem Leasingauto

Was passiert bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug?

Vereinbaren Sie ein Leasing für Ihr Auto und ein Unfall ereignet sich, ist die Schuldfrage von zentraler Bedeutung. Die Beantwortung dieser entscheidet maßgeblich, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Einen Unfall mit einem Leasingfahrzeug müssen Sie zudem immer dem Anbieter melden, mit welchem Sie den Vertrag über das Leasing geschlossen haben.

Wann wird der Unfall bei einem Leasingfahrzeug von der Versicherung übernommen?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers für Schäden an Ihrem Kfz aufkommen. Handelt es sich hingegen um einen selbstverschuldeten Unfall mit dem Leasingfahrzeug, ist die Vollkasko dafür zuständig, sofern Sie eine abgeschlossen haben.

Wer zahlt die Wertminderung nach einem Unfall mit Leasing?

In aller Regel muss die Versicherung des Unfallverursachers für die entstandene Wertminderung am Leasingfahrzeug aufkommen.

Mit dem Leasingfahrzeug in einen Unfall verwickelt

Unfall mit Leasingfahrzeug: Was passiert nun?
Unfall mit Leasingfahrzeug: Was passiert nun?

Es gibt verschiedene Leasingmodelle, die Interessierte abschließen können. In aller Regel mieten Sie allerdings immer ein Kfz auf Zeit. Ist der Nutzungszeitraum ausgelaufen, müssen Sie den Wagen zurückgeben. Dafür sollte dieser natürlich in einem guten Zustand sein.

Umso ärgerlicher ist es dann, wenn Sie in einen Unfall mit dem Leasingfahrzeug verwickelt werden. Dann stellen sich gleich mehrere Fragen, wie zum Beispiel: „Muss ich den Leasinggeber über die Kollision informieren?“. Das müssen Sie in jedem Fall tun.

Da der Leasinggeber Eigentümer des Kfz ist, kann es auch vorkommen, dass dieser die Schadensregulierung mit der jeweiligen Versicherung übernimmt. Das ist vor allem dann möglich, wenn es sich um einen Unfall mit Totalschaden handelt.

Gut zu wissen: Bei kleineren Unfällen können Sie als Leasingnehmer häufig selbst die Schadensregulierung übernehmen. Entsprechende Vereinbarungen lassen sich meist im Leasingvertrag finden. Dieser sieht in aller Regel aber eine Pflicht vor, den Leasinggeber über einen Unfall mit dem Leasingfahrzeug umgehend zu informieren.

Unverschuldeter Unfall mit dem Leasingfahrzeug

Unfall mit dem Leasingfahrzeug: Welche Versicherung zahlt?
Unfall mit dem Leasingfahrzeug: Welche Versicherung zahlt?

Haben Sie mit einem per Leasing gemieteten Fahrzeug einen Unfall, sollte schnell geklärt werden, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Stellt sich heraus, dass nicht Sie, sondern ein anderer Verkehrsteilnehmer der Unfallverursacher ist, so muss dessen Versicherung für die Schäden aufkommen.

In Deutschland muss nämlich jeder Fahrer, der mit seinem Kfz am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, eine Haftpflichtversicherung für den Wagen abschließen. Ebenjene ist dann für die Schadensregulierung zuständig, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall mit einem Leasingfahrzeug oder jedem anderen Kfz verschuldet.

Wichtig: Ereignet sich ein unverschuldeter Unfall mit dem Leasingfahrzeug wird die Wertminderung in aller Regel von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen.

Selbstverschuldeter Unfall mit dem Leasingfahrzeug

Doch wie sieht es aus, wenn es sich um einen selbstverschuldeten Unfall mit dem Leasingfahrzeug handelt? In diesem Fall wird der Schaden nur von Ihrer Versicherung übernommen, wenn Sie über eine Vollkasko verfügen.

Die Haftpflicht oder Teilkasko kommt dafür nicht auf. Haben Sie keine Versicherung, so müssen Sie die Reparaturkosten selbst tragen. Allerdings ist es bei Leasingfahrzeugen üblich, dass Sie eine Vollkasko abschließen müssen.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

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