Unfall in Polen: Was ist nun zu unternehmen?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann bereits ausreichen, um einen Verkehrsunfall zu verursachen. Ereignet sich dieser in Deutschland, wissen die meisten Autofahrer, wie sie sich zu verhalten haben. Denn schließlich wird dieses Wissen unter anderem in der Fahrschule vermittelt. Doch worauf gilt es zu achten, wenn sich ein Unfall in Polen ereignet? Die Antwort liefert dieser Ratgeber.

FAQ: Unfall in Polen

Welche Notrufnummern sollten Autofahrer für die Reise nach Polen kennen?

Um nach einem Unfall in Polen die Polizei zu benachrichtigen, müssen Sie die 997 wählen. Sind Personen verletzt, erreichen Sie unter der 999 die Rettungskräfte.

Muss ich bei einem Verkehrsunfall die Polizei benachrichtigen?

Die polnischen Verkehrsregeln schreiben vor, dass grundsätzlich alle Kollisionen bei der Polizei zu melden sind.

Was gilt es nach einem Unfall in Polen bei der Regulierung des Schadens zu beachten?

Bei der Abwicklung greift das polnische Recht. Aus diesem Grund ist es möglich, dass Sie nicht alle Ansprüche, die Sie aus Deutschland kennen, auch bei einem Unfall in Polen geltend machen können.

Wenns im Urlaub kracht: Was schreiben die polnischen Verkehrsregeln vor?

Unfall in Polen: Nur mit einer Warnweste dürfen Sie das Fahrzeug verlassen.
Unfall in Polen: Nur mit einer Warnweste dürfen Sie das Fahrzeug verlassen.

Kommt es während einer Reise durch Polen zu einem Unfall, müssen die beteiligten Personen allerhand beachten. So schreiben die polnischen Verkehrsregeln zum Beispiel vor, dass alle Insassen, die im Falle einer Kollision oder einer Panne das Fahrzeug verlassen, eine Warnweste tragen müssen. Diese soll für mehr Sichtbarkeit und somit für mehr Sicherheit sorgen, während Sie die Unfallstelle absichern.

Egal ob Auto- oder Motorradunfall: In Polen muss nach einer Kollision die Polizei gerufen werden.
Egal ob Auto- oder Motorradunfall: In Polen muss nach einer Kollision die Polizei gerufen werden.

Sind Personen zu Schaden gekommen, ist bei einem Unfall in Polen anschließend Erste Hilfe zu leisten. Zudem müssen Sie die Polizei verständigen. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich bei allen Zusammenstößen, unabhängig davon, ob nur ein Sachschaden oder ein Personenschaden vorliegt.

Sind Sie Zeuge von einem Busunfall in Polen, sollten Sie umgehend Polizei sowie Rettungskräfte verständigen und versuchen, den Verletzten zu helfen. Dabei gilt es auch auf die eigene Sicherheit zu achten. Ist ein Lkw an einem Unfall in Polen beteiligt, sollten Sie zudem prüfen, ob dieser mit Gefahrguttafeln versehen ist. Denn in diesem Fall ist die Bergung meist nur Experten gestattet.

Mögliche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall in Polen

Für Geschädigte können sich durch einen Zusammenstoß verschiedene Ansprüche ergeben. Allerdings erfolgt nach einem Unfall in Polen die Schadensregulierung nicht nach deutschem Recht. Stattdessen finden die Gesetze des Landes Anwendung, in welchem sich die Kollision ereignet hat. Welche Kosten Ihnen dabei ggf. ersetzt werden, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Reparaturkosten
  • bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes
  • Kosten für den Mietwagen
  • Ausgaben für den Abschleppdienst
Entschädigung nach einem Unfall in Polen: Was Ihnen nun zusteht, sollten Sie am besten mit einem Anwalt klären.
Entschädigung nach einem Unfall in Polen: Was Ihnen nun zusteht, sollten Sie am besten mit einem Anwalt klären.

Eine Entschädigung des Nutzungsausfalls erfolgt nach einem Unfall in Polen nur in seltenen Fällen. Damit außerdem die Möglichkeit besteht, dass die Kosten für den Gutachter erstattet werden, darf die Begutachtung des Unfallfahrzeugs nur mit dem Einverständnis der zuständigen Versicherung erfolgen. Darüber hinaus sieht das polnische Recht keine Entschädigung für die Urlaubsunterbrechung oder den Haushaltsführungsschaden vor.

Liegt ein Personenschaden vor, kann ein Anspruch auf die Erstattung von Arzt- und Pflegekosten vorliegen. Ein Ausgleich des Verdienstausfalls ist grundsätzlich bei der Vorlage entsprechender Nachweise möglich und auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann bestehen. Dabei gilt es generell den jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Beauftragen Sie nach einem Unfall in Polen einen Anwalt mit der Abwicklung, müssen Sie die Kosten dafür in der Regel selbst tragen. Allerdings können sich diese Ausgaben unter Umständen lohnen, wenn Sie dadurch weitere Ansprüche durchsetzen können.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole ist seit 2016 Mitglied bussgeldkataloge.de-Teams. Sie absolvierte zuvor ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Uni Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen u. a. Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsregeln im Ausland.

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