Wer darf mein Auto fahren und wer nicht?

Vor allem in Großstädten verzichten viele Menschen aufgrund der kaum vorhandenen Parkmöglichkeiten darauf, sich ein Auto anzuschaffen. Und sollten sie doch einmal eines benötigen, können sie es sich schließlich von Freunden oder Familie borgen. Aber auch wenn dieses Szenario gar nicht so ungewöhnlich ist, fragt sich so manch freundlicher Geber trotzdem von Zeit zu Zeit: Wer darf eigentlich mein Auto fahren und wer nicht?

FAQ: Wer darf mein Auto fahren?

Wann wird festgelegt, wer das Auto fahren darf?

Das geschieht üblicherweise, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Die hier festgelegte Berechtigung, Ihr Auto fahren zu dürfen, bezieht sich aber nur auf die regelmäßige Nutzung.

Welche Auswirkungen hat es, wenn nicht nur Sie Ihr Auto fahren dürfen?

Üblicherweise erhöht sich der Versicherungsbetrag, wenn mehr Personen zur regelmäßigen Nutzung befugt sein sollen.

Kann eine Person mit ausländischem Führerschein Ihr Auto fahren?

Haben Sie diese Person zuvor bei der Kfz-Versicherung angegeben, sollte es keine Probleme geben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Führerschein dieser Person in Deutschland gültig ist.

Die Autoversicherung gibt Aufschluss: Wer außer mir darf mein Auto fahren?

Wer darf mit meinem Auto fahren? Ihre Versicherung informiert Sie darüber.
Wer darf mit meinem Auto fahren? Ihre Versicherung informiert Sie darüber.

Bereits wenn Sie als Autofahrer eine Kfz-Versicherung abschließen, werden Sie im Regelfall danach gefragt, wer dazu berechtigt sein soll, das Fahrzeug zu nutzen. Gängig in Deutschland sind beispielsweise die folgenden Optionen:

  • Nur Sie selbst als Versicherungsnehmer
  • Sie und Ihr Ehepartner/Lebensgefährten
  • Sie und Ihr(e) Kind(er)
  • Sie und festgelegte oder beliebige andere Fahrer

Lautet die Antwort auf die Frage: „Wer darf mein Auto außer mir fahren?“ – beliebige andere Fahrer, müssen Sie normalerweise mit höheren Kosten rechnen. Versichern Sie das Fahrzeug nur auf sich selbst, ist der entsprechende Versicherungstarif in der Regel am günstigsten.

Verleihen Sie Ihr Auto nur gelegentlich an andere Personen, müssen Sie dies je nach Versicherung nicht explizit angeben. Meist ist das gelegentliche Fahren erlaubt, wenn die jeweilige Person über 23 Jahre alt ist. Möchte diese das Kfz jedoch dauerhaft nutzen, müssen Sie die Versicherung darüber in Kenntnis setzen.
Oft gestellte Fragen an die Autoversicherung: Wer darf alles mein Auto fahren und besteht auch bei einem Unfall Versicherungsschutz?
Oft gestellte Fragen an die Autoversicherung: Wer darf alles mein Auto fahren und besteht auch bei einem Unfall Versicherungsschutz?

Übrigens: Kommt es zu einem Unfall und hinterm Steuer saß eine nicht von Ihnen eingetragene Person, hat dies keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

Dies gilt in der Regel bei Vorliegen einer Kasko- sowie einer Haftpflicht­versicherung.

Allerdings kann die Versicherung nachträglich den Betrag von Ihnen verlangen, den Sie hätten zahlen müssen, hätten Sie die jeweilige Person im Vorfeld auf das Auto angemeldet.

Auch Strafzahlungen sind unter Umständen möglich, wenn der Verdacht im Raum steht, dass Sie absichtlich nur sich als Fahrer eingetragen haben, um Kosten zu sparen.

Darf ein Ausländer mit meinem Auto fahren?

Richten Sie die folgende Frage an Ihre Kfz-Versicherung: „Wer darf mein Auto fahren?“, kann sie Ihnen normalerweise auch dann weiterhelfen, wenn es sich um einen Fahrer aus dem Ausland handelt. Haben Sie ihn namentlich eintragen lassen und seine Fahrerlaubnis ist auch in Deutschland gültig (was bei EU-Mitgliedsstaaten stets der Fall ist), sollte es keine Probleme geben. Eine Überprüfung bietet sich vor allem dann an, wenn der ausländische Führerschein außerhalb Europas erworben wurde.

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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