Sind Allwetterreifen im Winter erlaubt?

Auf deutschen Straßen gilt eine situative Winterreifenpflicht, d. h. bei Schnee, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur ein Kfz führen. das mit geeigneter Bereifung ausgestattet ist. Doch erfüllen Sie die Winterreifenpflicht auch mit Ganzjahresreifen oder müssen es immer explizit Winterreifen sein? Und was geschieht im Falles eines Unfalls mit Allwetterreifen im Winter? Greift der Versicherungsschutz?

FAQ: Allwetterreifen im Winter

Erfüllen Allwetterreifen die Winterreifenpflicht?

Ja, wenn sie mit dem Alpine-Symbol (neue Reifen) oder mit M+S- (alte Reifen) gekennzeichnet sind.

Sind Allwetterreifen genauso geeignet im Winter wie Winterreifen?

Weil es eben keine Winterreifen sind, haben sie auch nicht das gleiche Profil und sind nicht so griffig wie Winterreifen. In Städten mögen sie reichen, in abgelegenen und bergigen Gegenden sind Winterreifen vorzuziehen.

Besteht Versicherungsschutz bei einem Unfall mit Allwetterreifen?

Weil Ganzjahresreifen mit der entsprechenden Kennzeichnung auch im Winter zulässig sind, schließt deren Verwendung den Versicherungsschutz nicht aus. Voraussetzung ist aber, dass diese die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe aufweisen.

Darf man mit Ganzjahresreifen im tiefsten Winter fahren?

Mit Allwetterreifen im Winter unterwegs: Ist das eigentlich erlaubt?
Mit Allwetterreifen im Winter unterwegs: Ist das eigentlich erlaubt?

Seit dem 01.01.2018 gelten bei der Kennzeichnung von wintertauglichen Reifen neue Bedingungen: War bis dato allein die M+S-Kennzeichnung (Abkürzung für mud and snow) ausschlaggebend für die Wintertauglichkeit, erfüllen seither nur solche Neureifen die Vorgaben der Winterreifenpflicht, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) ausgestattet sind.

Alte Reifen, die lediglich mit dem M+S-Symbol versehen sind und vor dem 01.01.2018 produziert wurden, dürfen jedoch noch bis zum 30.09.2024 verwendet werden.

Was bedeutet das nun aber für die Nutzung von Allwetterreifen im Winter? Grundsätzlich sind auch Ganzjahresreifen im Winter erlaubt, sofern sie mit der entsprechenden Kennzeichnung versehen sind (Altreifen mit M+S-, Neureifen mit Alpine-Symbol).

Wie gut sind Ganzjahresreifen im Winter?

Wie gut sind Allwetterreifen im Winter?
Wie gut sind Allwetterreifen im Winter?

Sofern mit dem Symbol für Wintertauglichkeit gekennzeichnet, sind also Allwetterreifen auch im Winter bei entsprechenden Straßenverhältnissen zulässig. Doch sind sie auch genauso gut wie Winterreifen?

Ganzjahresreifen stellen einen Kompromiss dar zwischen Sommer- und Winterreifen. Kompromisse bedeuten jedoch auch immer ein paar Abstriche an der einen oder anderen Stelle. Hier können sie die Fahrsicherheit durchaus beeinträchtigen.

Winter- und Sommerreifen sind optimal an die jeweiligen Witterungsbedingungen angepasst, auch was die Gummimischungen und Profiltiefen der Bereifung angeht. Zwar reichen Allwetterreifen grundsätzlich ebenso im Winter, sie können jedoch nicht in gleichem Maße optimal arbeiten – die Gummimischung ist weder für besonders niedrige Temperaturen ausgelegt noch für besonders hohe, die Profiltiefe ist geringer als bei Winterpneus, die Laufflächen sind insgesamt bei Glätte weniger griffig usf. Sie sind aber in jedem Fall besser an die Straßenverhältnisse angepasst als Sommerreifen im Winter.

In städtischen oder strukturstarken Gebieten, wo regelmäßig bei Schneefall die Straßen beräumt und präpariert werden können, genügen Allwetterreifen im Winter aber zumeist. Bei abgelegener oder gebirgiger Lage mit hohem Schneeaufkommen empfehlen Experten häufig Winterreifen, auch wenn Ganzjahresreifen grundsätzlich zulässig sind.

Bleibt der Versicherungsschutz mit Allwetterreifen im Winter bestehen?

Darf man mit Allwetterreifen im Winter fahren, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?
Darf man mit Allwetterreifen im Winter fahren, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?

Was aber geschieht nun, wenn es zu einem Unfall mit Allwetterreifen im Winter kommt? Kann die Versicherung Zahlungen verweigern oder Regressansprüche aufgrund der Ganzjahresreifen geltend machen?

Da weder Straßenverkehrsordnung (StVO) noch Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) explizit die Nutzung von Winterreifen verlangt, sondern einzig das Alpine-Symbol (bzw. bei Altreifen die M+S-Kennzeichnung) für die Wintertauglichkeit von Bereifung zur Voraussetzung machen, dürfen Wagen mit Allwetterreifen ebenso im Winter gefahren werden. Im Falle eines Unfalls mit Ganzjahresreifen ist allein auf dieser Grundlage noch keine Obliegenheitsverletzung zu erkennen, die Regressansprüche oder Leistungsverweigerung begründen könnten.

Vorsicht bei der Mindestprofiltiefe! Mit Allwetterreifen im Winter in den Skiurlaub zu fahren, kann dann zum Problem werden, wenn Sie das Bundesgebiet verlassen. In Deutschland ist auch bei Winterbereifung eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorgeschrieben, in anderen Ländern kann es da jedoch schon ganz anders aussehen. 4 mm Mindestprofiltiefe bei wintertauglichen Reifen sind zum Beispiel in Österreich oder Tschechien vorgeschrieben, 3 mm u. a. in Finnland und Norwegen. Achten Sie also darauf, dass die Profiltiefe bei Ihren Ganzjahresreifen den ausländischen Anforderungen gerecht wird.
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

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