Ausrüstung im Auto: In Frankreich sind einige Dinge vorgeschrieben

Auf Reisen zu unseren Nachbarn sollten auch Fragen wie „Was muss ich bzw. man in Frankreich im Auto mitführen?“ eine Rolle spielen. Denn ist die Ausrüstung im Auto in Frankreich nicht vollständig, kann das Bußgelder gemäß dem Bußgeldkatalog bedeuten.

Bußgeldkatalog Frankreich: Vorgeschriebene Ausrüstung

VerstoßGeldbuße (in Euro)
vorgeschrie­bene Ausrüs­tung nicht mitgeführtab 90
Warnweste nicht angelegt, Warn­dreieck nicht aufgestelltbis 375

FAQ: Vorgeschriebene Ausrüstung im Auto bei Frankreich-Fahrten

Was ist, wenn ich die in Frankreich vorgeschrieben Ausrüstung nicht im Auto habe?

Es fallen teils hohe Bußgelder ab 90 Euro an. Sehen Sie hier selbst in der Bußgeldtabelle nach.

Welche Ausrüstung ist in Frankreich im Auto Pflicht?

Sie müssen ein Warndreieck und eine Warnweste mitführen.

Muss ich einen Ersatzreifen auf meiner Frankreich-Reise dabeihaben?

Nein.

Pflicht oder Empfehlung? Welche Dinge müssen mit in den Urlaub?

Zur Ausrüstung im Auto gehören in Frankreich Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten.
Zur Ausrüstung im Auto gehören in Frankreich Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten.

In Deutschland müssen im Auto bestimmte Gegenstände bei jeder Fahrt mitgeführt werden. So sind das Warndreieck, der Verbandskasten und die Warnweste gesetzlich vorgeschrieben. Sind sie nicht vorhanden, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen. In Europa ist eine solche Ausrüstung jedoch nicht einheitlich geregelt, sodass jedes Land selbst entscheiden kann, was Pflicht ist und was empfohlen wird.

Bei einem Frankreichurlaub sollte es also zur Vorbereitung gehören, Informationen diesbezüglich einzuholen. Ein Bußgeld, weil beispielsweise die Ausrüstung im Auto in Frankreich nicht vollständig ist, möchte wohl niemand als Urlaubsmitbringsel haben.

Doch was genau ist vorgeschrieben? Was muss in Frankreich im Auto mitgeführt werden? Ebenso wie in Deutschland ist es in Frankreich vorgeschrieben, bei einem Unfall oder einer Panne die Unfallstelle bzw. das Fahrzeug abzusichern. Um dies für andere Verkehrsteilnehmer gut kenntlich zu machen, ist ein Warndreieck notwendig. Ein solches ist also auch in Frankreich gesetzlich vorgeschrieben.

Festgelegt ist zudem, dass das Warndreieck das ECE-Genehmigungszeichen R27 aufweist und mindestens 30 m vom Auto entfernt aufgestellt werden muss. Würden sich Verkehrsteilnehmer durch das Aufstellen in Gefahr bringen, ist dies nicht zwingend vorgeschrieben. Die Warnblinker müssen allerdings immer eingeschaltet sein, wenn das Fahrzeug im Notfall auf oder neben der Fahrbahn abgestellt wird.

Sanktionen in Höhe von bis zu 375 Euro sind möglich, wenn Urlauber diese Vorgaben nicht beachten oder die vorgeschriebene Ausrüstung im Auto in Frankreich nicht vorhanden ist. Ebenfalls mit Bußgeldern ist zu rechnen, wenn keine Warnweste mitgeführt wird.

Muss das Fahrzeug dann außerorts bzw. auf der Autobahn verlassen werden, muss eine Warnweste Teil der Ausrüstung im Auto sein. In Frankreich besteht neben der Mitführpflicht auch eine Tragepflicht. Wird diese ignoriert, kann das ein Bußgeld ab 90 Euro bedeuten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Radfahrer, die außerorts unterwegs sind, ebenfalls eine Warnweste tragen müssen. Ist also ein Ausflug mit dem Rad geplant, sollte die Weste aus dem Auto ebenfalls mitfahren. Hier ist ein Bußgeld ab 22 Euro möglich, wenn sie das nicht tut.

Weitere Ausrüstungsgegenstände, die vorhanden sein sollten

Einen Feuerlöscher müssen Fahrer in Frankreich im Auto nicht mitführen. Es wird jedoch empfohlen.
Einen Feuerlöscher müssen Fahrer in Frankreich im Auto nicht mitführen. Es wird jedoch empfohlen.

Bis vor einiger Zeit was es in unserem Nachbarland noch verpflichtend vorgeschrieben, dass ein Alkoholtester zur Ausrüstung im Auto gehört. Frankreich hat dieses Gesetz jedoch nun abgeändert, sodass keine Bußgelder mehr zu befürchten sind, wenn ein solcher nicht im Auto vorhanden ist.

Wollen Urlauber dennoch einen Tester mitnehmen, sollten sie darauf achten, dass dieser den Vorgaben entspricht. So sollte dieser die Kennzeichnung „NF“ (Norme Française, deutsch: französische Norm) besitzen und unbenutzt im Wagen aufbewahrt sein.

Ebenfalls keine Pflicht, aber als Empfehlung anzusehen, ist das Mitführen eines Reserverads und des für einen Reifenwechsel notwendigen Werkzeugs. Insbesondere bei längeren Fahrten sollten Urlauber nicht darauf verzichten. In diesem Zusammenhang sollten Reisende auch immer darauf achten, dass die Reifen am Fahrzeug nicht defekt oder über Gebühr abgenutzt sind. Denn dies kann bei einer Kontrolle Bußgelder von 375 Euro bedeuten und zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.

Für die Ausrüstung im Auto wird in Frankreich darüber hinaus auch empfohlen, einen Feuerlöscher und Ersatzglühbirnen dabei zu haben. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht, also muss auch kein Bußgeld befürchtet werden.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam. Sie gehört seit 2016 zum Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem bei ausländischen Verkehrsregeln sowie besonderen Vorschriften für Fahrer von Lastwagen.

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