E-Scooter: Bilanz nach einem Monat

News veröffentlicht am 18. Juli 2019 von bussgeldkataloge.de

Seit nun mehr einem Monat ist die neue Zulassungsverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft. Damit sind E-Scooter nun offiziell in Deutschland erlaubt, und tatsächlich tauchten in den vergangenen Wochen immer mehr der kleinen Flitzer im Straßenbild auf, insbesondere in den Großstädten. Aber wie gut haben sich die Roller in den Verkehr integriert? Mehrere Städte ziehen eine erste E-Scooter-Bilanz.

Unfälle, Fahrfehler und Alkoholverstöße

Auf dem Gehweg sind E-Scooter tabu. Die Bilanz nach einem Monat zeigt jedoch, dass sich viele nicht an die Regeln halten.
Auf dem Gehweg sind E-Scooter tabu. Die Bilanz nach einem Monat zeigt jedoch, dass sich viele nicht an die Regeln halten.

Am gestrigen Mittwoch veröffentlichte die Berliner Polizei ihre eigene vorläufige Bilanz zu den E-Scootern. Folgendes wurde dabei in der Hauptstadt für die ersten vier Wochen seit Zulassung der Elektroroller gemeldet:

  • 21 Unfälle mit E-Scootern, dabei wurden insgesamt 4 Personen schwer und 15 Personen leicht verletzt
  • 18 der 21 Unfälle wurden von E-Scooter-Fahrern verursacht
  • 7 der 21 Unfälle waren Alleinunfälle, es war also kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt
  • 11 Strafermittlungsverfahren, von denen 8 Verkehrsstraftaten wegen Trunkenheit darstellten
  • 3 der 8 Trunkenheitsfahrten resultierten in einem Unfall

Bei einer einstündigen Kontrolle am 16. Juli in Berlin-Mitte wurden außerdem 21 E-Scooter-Fahrer dabei erwischt, wie sie verbotenerweise auf dem Gehweg fuhren. Sie alle erwartet ein Bußgeld.

Auch andere Städte ziehen eine erste E-Scooter-Bilanz, die jedoch harmloser ausfällt als in Berlin: So wurden in Hamburg bislang lediglich vier Unfälle mit E-Scootern verzeichnet, von denen zwei Alleinunfälle waren. Allerdings erwischte die Polizei in der Hansestadt während einer zweistündigen Kontrolle Anfang Juli bereits 15 Rollerfahrer bei Verstößen wie z. B. Fahren ohne Versicherungsschutz, auf dem Gehweg oder über eine rote Ampel.

Bei einer Kontrolle in Köln am 10. Juli verzeichnete die Polizei wiederum bei der Hälfte aller kontrollierten E-Scooter-Fahrer einen Regelverstoß. Und in München wurden in den vergangenen vier Wochen mehr als 90 betrunkene Fahrer auf ihrem Roller erwischt.

Kommunen sollen bei Verstößen härter durchgreifen

Mehrere Städte ziehen nach vier Wochen eine erste E-Scooter-Bilanz.
Mehrere Städte ziehen nach vier Wochen eine erste E-Scooter-Bilanz.

Auch wenn viele Menschen die E-Scooter eher als Spielzeug betrachten und nicht als ernstzunehmendes Fortbewegungsmittel, sieht der Gesetzgeber die Elektroroller als Kraftfahrzeuge. Demzufolge gelten für sie bestimmte Verkehrsregeln und es drohen Sanktionen, wenn gegen diese verstoßen wird. Am 14. Juni wurden im Bundesgesetzblatt die entsprechenden Bußgelder veröffentlicht.

Doch die E-Scooter-Bilanz nach nur vier Wochen macht deutlich, was eigentlich schon längst im gesamten öffentlichen Straßenverkehr bekannt ist: Vorschriften und die Androhung von Bußgeldern nützen wenig, wenn niemand die Verstöße ahndet.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer verfasste diesbezüglich einen Brief an den Präsidenten des Deutschen Städtetags. Darin bat er die Städte und Kommunen um Mitwirkung bei der Durchsetzung der E-Scooter-Regeln, „um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer jederzeit zu gewährleisten“ (Quelle: zeit.de).

Es bleibt abzuwarten, ob die Verstöße in Zukunft stärker geahndet werden oder mehr Fahrer die Regeln befolgen. Die Polizei Berlin jedenfalls hat angekündigt, nach drei Monaten eine erneute E-Scooter-Bilanz zu ziehen.

Bußgeldkatalog für E-Scooter

VerstoßBußgeld in Euro
Mit E-Scooter nebeneinander gefahren15
... mit Behinderung20
... mit Gefährdung25
... mit Sachbeschädigung30
Mit E-Scooter auf einer Verkehrsfläche gefahren, wo dies nicht erlaubt ist (z. B. Gehweg)15
... mit Behinderung20
... mit Gefährdung25
... mit Sachbeschädigung30
Mit E-Scooter gefahren, obwohl dessen Einrichtung für Schallzeichen (Glocke, Hupe etc.) nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht bzw. nicht vorhanden ist15
Mit E-Scooter gefahren, obwohl dessen Einrichtung für Lichttechnik nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht bzw. nicht vorhanden ist20
Gegen sonstige Sicherheitsanforderungen verstoßen und trotzdem mit E-Scooter gefahren25
Mit E-Scooter gefahren trotz erloschener Betriebserlaubnis und dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (gilt auch, wenn die Fahrt vom Fahrzeughalter angeordnet bzw. zugelassen wurde)30
Mit E-Scooter gefahren ohne gültige Versicherungsplakette (gilt auch, wenn die Fahrt vom Fahrzeughalter angeordnet bzw. zugelassen wurde)40
Mit E-Scooter gefahren ohne Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis
(gilt auch, wenn die Fahrt vom Fahrzeughalter angeordnet bzw. zugelassen wurde)
70

Bildnachweise: depositphotos.com/Akaberka; fotolia.com/ingusk

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