Unfälle, Fahrfehler und Alkoholverstöße

Am gestrigen Mittwoch veröffentlichte die Berliner Polizei ihre eigene vorläufige Bilanz zu den E-Scootern. Folgendes wurde dabei in der Hauptstadt für die ersten vier Wochen seit Zulassung der Elektroroller gemeldet:
- 21 Unfälle mit E-Scootern, dabei wurden insgesamt 4 Personen schwer und 15 Personen leicht verletzt
- 18 der 21 Unfälle wurden von E-Scooter-Fahrern verursacht
- 7 der 21 Unfälle waren Alleinunfälle, es war also kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt
- 11 Strafermittlungsverfahren, von denen 8 Verkehrsstraftaten wegen Trunkenheit darstellten
- 3 der 8 Trunkenheitsfahrten resultierten in einem Unfall
Bei einer einstündigen Kontrolle am 16. Juli in Berlin-Mitte wurden außerdem 21 E-Scooter-Fahrer dabei erwischt, wie sie verbotenerweise auf dem Gehweg fuhren. Sie alle erwartet ein Bußgeld.
Auch andere Städte ziehen eine erste E-Scooter-Bilanz, die jedoch harmloser ausfällt als in Berlin: So wurden in Hamburg bislang lediglich vier Unfälle mit E-Scootern verzeichnet, von denen zwei Alleinunfälle waren. Allerdings erwischte die Polizei in der Hansestadt während einer zweistündigen Kontrolle Anfang Juli bereits 15 Rollerfahrer bei Verstößen wie z. B. Fahren ohne Versicherungsschutz, auf dem Gehweg oder über eine rote Ampel.
Bei einer Kontrolle in Köln am 10. Juli verzeichnete die Polizei wiederum bei der Hälfte aller kontrollierten E-Scooter-Fahrer einen Regelverstoß. Und in München wurden in den vergangenen vier Wochen mehr als 90 betrunkene Fahrer auf ihrem Roller erwischt.
Kommunen sollen bei Verstößen härter durchgreifen

Auch wenn viele Menschen die E-Scooter eher als Spielzeug betrachten und nicht als ernstzunehmendes Fortbewegungsmittel, sieht der Gesetzgeber die Elektroroller als Kraftfahrzeuge. Demzufolge gelten für sie bestimmte Verkehrsregeln und es drohen Sanktionen, wenn gegen diese verstoßen wird. Am 14. Juni wurden im Bundesgesetzblatt die entsprechenden Bußgelder veröffentlicht.
Doch die E-Scooter-Bilanz nach nur vier Wochen macht deutlich, was eigentlich schon längst im gesamten öffentlichen Straßenverkehr bekannt ist: Vorschriften und die Androhung von Bußgeldern nützen wenig, wenn niemand die Verstöße ahndet.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer verfasste diesbezüglich einen Brief an den Präsidenten des Deutschen Städtetags. Darin bat er die Städte und Kommunen um Mitwirkung bei der Durchsetzung der E-Scooter-Regeln, „um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer jederzeit zu gewährleisten“ (Quelle: zeit.de).
Es bleibt abzuwarten, ob die Verstöße in Zukunft stärker geahndet werden oder mehr Fahrer die Regeln befolgen. Die Polizei Berlin jedenfalls hat angekündigt, nach drei Monaten eine erneute E-Scooter-Bilanz zu ziehen.
Bußgeldkatalog für E-Scooter
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Mit E-Scooter nebeneinander gefahren | 15 |
... mit Behinderung | 20 |
... mit Gefährdung | 25 |
... mit Sachbeschädigung | 30 |
Mit E-Scooter auf einer Verkehrsfläche gefahren, wo dies nicht erlaubt ist (z. B. Gehweg) | 15 |
... mit Behinderung | 20 |
... mit Gefährdung | 25 |
... mit Sachbeschädigung | 30 |
Mit E-Scooter gefahren, obwohl dessen Einrichtung für Schallzeichen (Glocke, Hupe etc.) nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht bzw. nicht vorhanden ist | 15 |
Mit E-Scooter gefahren, obwohl dessen Einrichtung für Lichttechnik nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht bzw. nicht vorhanden ist | 20 |
Gegen sonstige Sicherheitsanforderungen verstoßen und trotzdem mit E-Scooter gefahren | 25 |
Mit E-Scooter gefahren trotz erloschener Betriebserlaubnis und dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (gilt auch, wenn die Fahrt vom Fahrzeughalter angeordnet bzw. zugelassen wurde) | 30 |
Mit E-Scooter gefahren ohne gültige Versicherungsplakette (gilt auch, wenn die Fahrt vom Fahrzeughalter angeordnet bzw. zugelassen wurde) | 40 |
Mit E-Scooter gefahren ohne Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis (gilt auch, wenn die Fahrt vom Fahrzeughalter angeordnet bzw. zugelassen wurde) | 70 |
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