E-Scooter sollen doch nicht auf Gehwegen fahren dürfen

News veröffentlicht am 7. Mai 2019 von bussgeldkataloge.de

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) rudert zurück und weicht von seinen ursprünglichen Plänen ab: E-Scooter sollen nun doch nicht auf Gehwegen fahren dürfen, wie ursprünglich angedacht war. Damit reagiert Scheuer auf die Kritik mehrerer Länder, Fußgängervertreter und Experten.

Der Gehweg soll den Fußgängern gehören

E-Scooter sollen Gehwege nun doch nicht benutzen dürfen.

E-Scooter sollen Gehwege nun doch nicht benutzen dürfen.

E-Scooter sollen ab Juni als alternatives Fortbewegungsmittel in Deutschland unterwegs sein. Zu den Planungen gehörte bisher auch, dass die elektrischen Tretroller auf Gehwegen fahren dürfen, wenn sie langsamer als 12 km/h fahren.

Modelle, die diesen Wert übersteigen sollen demnach Fahrräder gleichgestellt werden und müssten somit die Radwege mitbenutzen. Das Vorhaben, Gehwege für E-Scooter freizugeben, stieß auf einige Kritik mit dem Argument, dass Fußgängern durch die E-Scooter auch bei Schrittgeschwindigkeit gefährdet werden könnten.

Wie die Deutsche Presse-Agentur am heutigen Dienstag vermeldet, reagiert Scheuer nun auf diesen Kritikpunkt und will entgegen der ursprünglichen Planungen Gehwege nicht für E-Scooter freigeben, egal mit welchem Tempo diese unterwegs sind.

Der Spiegel zitiert den Bundesverkehrsminister diesbezüglich wie folgt:

Mir geht es darum, neue Formen der Fortbewegung so zu ermöglichen, dass sie niemanden gefährden.

Über die Verordnung für E-Scooter soll der Bundesrat voraussichtlich am 17. Mai abstimmen. Dann wird höchstwahrscheinlich auch endgültige Gewissheit herrschen, welche Flächen mit den elektrischen Tretrollern befahren werden dürfen.

Welche Bestimmungen gelten für E-Scooter eigentlich?

E-Scooter müssen strikte Vorgaben erfüllen.

E-Scooter müssen strikte Vorgaben erfüllen.

In anderen Ländern Europas gehören die Tretroller mit Elektromotor längst zum Städtebild dazu, auch in Deutschland dürfte es bald soweit sein. Die E-Scooter gelten als sogenannte „Elektrokleinstfahrzeuge“ und müssen daher eine Reihe von Bestimmungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h,
  • zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen sowie eine Beleuchtung,
  • ein Maximalgewicht von 55 Kilogramm (ohne Fahrer) und
  • E-Scooter dürfen höchstens 70 Zentimeter breit, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang sein.
Übrigens: In Frankreich dürfen Sie mit einem E-Scooter ebenfalls die Gehwege nicht benutzen, andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro.

Bildnachweise: fotolia.com/ © FerrezFrames, fotolia.com/ © ingusk

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