Verkehrsregeln für das Fahren mit dem Elektroroller

Mitte Juni 2019 tritt die vieldiskutierte E-Scooter-Verordnung in Kraft.
- Es gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
- Das Mindestalter wurde auf 14 Jahre festgelegt.
- Es besteht eine Versicherungspflicht. Allerdings ist statt eines Kennzeichens ein kleiner Versicherungsaufkleber am Fahrzeug ausreichend.
- Für Diskussionen bei der E-Scooter-Verordnung sorgte auch die Frage: Wo dürfen die Roller fahren? Beschlossen wurde die Regel, dass Gehwege und Fußgängerzonen tabu, Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen aber erlaubt sind. Einbahnstrafen dürfen in entgegengesetzter Richtung befahren werden, falls dies für Fahrräder freigegeben ist.
- Eine Helmpflicht gibt es nicht, empfohlen wird es jedoch.
- Gemäß der E-Scooter-Verordnung gelten dieselben Vorschriften wie für Autofahrer, wenn es um den Alkohol am Steuer geht.
Welche Sanktionen bei Verstößen verhängt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Möglichkeiten der E-Scooter-Verordnung

Es besteht die Hoffnung, dass mithilfe der E-Scooter-Verordnung der Stadtverkehr entlastet wird.
Es besteht die Hoffnung, dass auf diese Weise kürzere Strecken, die andernfalls vielleicht mit dem Auto zurückgelegt würden, mit dem Elektroroller in Angriff genommen werden. Auf diese Weise wird idealerweise auch der oftmals überbeanspruchte öffentliche Nahverkehr entlastet.
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