Parkscheibe vergessen – wird dieses Versehen trotzdem sanktioniert?

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„Oh, ich drehe schon seit Stunden hier so meine Runden … Ich finde keinen Parkplatz, ich komm zu spät zu dir, mein Schatz.“ Wer kennt ihn nicht, Grönemeyers „Mambo“ über den alltäglichen Parkwahnsinn. Und dann – Platz gefunden, Auto eingeparkt und … keine Parkscheibe zur Hand. Was nun? Bekomme ich trotzdem ein Knöllchen, selbst wenn es nur ein Versehen war?

Achtung! Aktuell ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Planung, die unter anderem höhere Bußgelder für Halte- und Parkverstöße vorsieht. Diese sollen spätestens bis zur Bundestagswahl in Kraft treten. Die geplanten Bußgelderhöhungen können Sie im Ratgeber zur StVO nachlesen.

Bußgeldtabelle für abgelaufene und fehlende Parkscheibe

Tatbe­standGeld­buße
ohne vor­ge­schrie­bene
Park­schei­be ge­parkt
… bis zu 30 min10 Euro
… bis zu 1 Std.15 Euro
… bis zu 2 Std.20 Euro
… bis zu 3 Std.25 Euro
… über 3 Std.30 Euro

FAQ: Parkscheibe vergessen

Ich habe die Parkscheibe vergessen – welchem Kosten kommen auf mich zu?

Je nach Parkdauer müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld zwischen 10 bis 30 Euro rechnen.

Ist es ordnungswidrig, wenn ich auf einem Privatparkplatz die Parkscheibe vergessen habe?

Weil Privatparkplätze kein öffentlicher Raum sind, kommt eine Ordnungswidrigkeit gewöhnlich nicht in Betracht und daher auch kein Bußgeld. Unter Umständen kann aber der Inhaber des Parkplatzes eine Vertragsstrafe verlangen.

Wann ist eine Strafzahlung gerechtfertigt, wenn ein Kraftfahrer die Parkscheibe vergisst?

Das Unternehmen muss auf einem Schild am Parkeingang gut lesbar auf die dort geltenden Parkbedingungen hinweisen. Dabei dürfen die Vertragsstrafen z. B. bei Überziehung der Parkdauer nicht beliebig hoch sein.

Was sagt der Bußgeldkatalog zum Parken ohne Parkscheibe?

Parkscheibe vergessen einzulegen? Das kann eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darstellen.
Parkscheibe vergessen einzulegen? Das kann eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darstellen.

Sie muss unbedingt blau-weiß sein und den Maßen 11 cm x 15 cm entsprechen. Die Parkscheibe zeigt den Mitarbeitern des Ordnungsamtes an, wann der Autofahrer seinen Wagen auf dem Parkplatz abgestellt hat. Überall dort, wo das Parken nur für eine vorgegebene Zeit erlaubt ist, hat der Fahrer sie gut sichtbar im oder am Auto anzubringen. So dient die Scheibe der Kontrolle der Parkdauer.

Um es noch etwas komplizierter zu machen, darf der Parkende nicht einfach irgendeine Parkscheibe benutzen. Nein, das Gesetz schreibt ganz genau vor, wie eine solche auszusehen hat. Folglich ist ein Zettel, auf dem Sie die Ankunftszeit notieren, auch keine erlaubte Option, wenn Sie die Parkscheibe vergessen haben.

Zwar droht für das Parken ohne Parkscheibe keine Strafe im juristischen Sinne, wohl aber ein Bußgeld bzw. Verwarnungsgeld von mindestens 10 Euro, weil es sich hierbei um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt.

Parkscheibe vergessen – welche Kosten kommen auf mich zu?

Keine Parkscheibe eingelegt: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Keine Parkscheibe eingelegt: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wie hoch der Betrag auf Ihrem Parkknöllchen ausfällt, hängt vom entsprechenden Tatbestand ab. Der Bußgeldkatalog sieht unter anderem für folgende Verstöße eine Geldbuße vor:

  • Parken an einer nicht funktionierenden Parkuhr, ohne die Parkscheibe richtig eingestellt zu haben: Die „Gebühr“ für das Parken ohne Parkscheibe beläuft sich hier auf 10 bis 30 Euro.
  • Haben Sie in einem eingeschränkten Halteverbot die Parkscheibe vergessen, liegen die Kosten im selben Bereich.
  • Wer die vorgeschriebene blaue Tafel nicht von außen gut lesbar im oder am Auto anbringt, zahlt für dieses Parken ohne Parkscheibe ebenfalls ein Bußgeld zwischen 10 und 30 Euro.
Als Faustregel können Sie sich merken, dass sich die Höhe des Betrags nach der entsprechenden Zeitüberschreitung richtet.

Parken ohne Parkscheibe auf dem Privatparkplatz

Die soeben beschriebenen Regelungen gelten im öffentlichen Straßenverkehr. Allerdings kann es auch passieren, dass Autofahrer auf einem Privatparkplatz eine Art Knöllchen hinter ihrem Scheibenwischer finden, weil sie die Parkscheibe vergessen haben einzulegen. Die entsprechenden „Strafzettel“ stammen von Firmen wie Park&Control oder Parkräume KG, die im Auftrag der Supermärkte deren Parkplatz überwachen.

Diese Bereiche sind gewöhnlich privater Grundbesitz und damit kein öffentlicher Raum. Es steht den Supermärkten frei, ihre Kunden hier kostenlos parken zu lassen, eine maximale Parkdauer festzulegen oder eine Parkgebühr zu verlangen. Wer gegen diese Regeln verstößt, begeht keine Ordnungswidrigkeit.

Für die Ordnungswidrigkeit "keine Parkscheibe" ist keine Strafe vorgesehen, sondern allenfalls ein Verwarnungs- oder Bußgeld.
Für die Ordnungswidrigkeit „keine Parkscheibe“ ist keine Strafe vorgesehen, sondern allenfalls ein Verwarnungs- oder Bußgeld.

Aber der entsprechende Fahrer schließt durch das Parken unter Umständen einen Vertrag mit dem Unternehmen, vorausgesetzt, der Kunde wird am Parkeingang durch ein gut lesbares Schild über die hier herrschenden Parkbedingungen und Strafen aufgeklärt.

Ein solches Schild kann zum Beispiel eine Vertragsstrafe dafür vorsehen, dass der Autofahrer die Parkscheibe vergessen hat einzulegen.

Allerdings dürfen die verlangten Strafzahlungen nicht beliebig hoch sein. Denn § 307 Abs. 2 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verbietet Regelungen, die wesentlich von den gesetzlichen Regelungen abweichen.

Folglich muss sich der Parkplatzinhaber an den jeweiligen Bußgeldern wegen Falschparkens orientieren. Er sollte nicht mehr als das Doppelte der entsprechenden Geldbuße verlangen.

Video: Parken mit Parkscheibe

Alle wichtigen Informationen zur Parkscheibe finden Sie auch im Video.
Alle wichtigen Informationen zur Parkscheibe finden Sie auch im Video.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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