Sonntagsfahrverbot: Ruhen in Frankreich die LKW am Wochenende?

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Geschäftlich oder auch privat, nicht wenige LKW-Fahrer sind zwischen Deutschland und Frankreich unterwegs oder durchqueren unser Nachbarland gen Süden. Dabei sind natürlich einige lokale und auch allgemeine Verkehrsregeln in Frankreich zu beachten, wie beispielsweise ein Sonntagsfahrverbot in Frankreich.

FAQ: Sonntagsfahrverbot für LKW in Frankreich

Gibt es in Frankreich ein Sonntagsfahrverbot für Lkw?

Ja. Es gilt auf allen Straßen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr. Es beginnt allerdings bereits am Tag davor um 22:00 Uhr. Gleiches gilt im Fall von Feiertagen.

Hat Frankreich auch ein Ferienfahrverbot?

Ja. An bestimmten Samstagen in den Ferien dürfen Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t ebenfalls nicht fahren. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Gibt es bei den Fahrverboten Ausnahmen?

Ja. Beispiele hierfür sind etwa Lkw, deren Ladung mindestens zur Hälfte aus verderblichen Produkten oder lebenden Tieren besteht. Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind in Frankreich generell keinem Sonntagsfahrverbot unterworfen.

Sonntagsfahrverbot für LKW: Was in Frankreich vorgeschrieben ist

Ein Sonntagsfahrverbot gilt in Frankreich für gewerbliche LKW ab 7,5.

Die Autobahnen sind an den Sonntagen frei von LKW, diese Bild sind Urlauber aus Deutschland von zu Hause gewohnt. Da kann es bei einer Fahrt in den Urlaub schnell befremdlich sein, wenn dann auch am Sonntag LKW überholt werden müssen.

Frankreich ist tatsächlich eines der europäischen Länder, in denen LKW am Sonntag und teilweise auch schon am Samstag nicht fahren dürfen. Konkret betrifft das alle Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 7,5 t, die gewerblich Güter transportieren. Das LKW-Sonntagsfahrverbot gilt in Frankreich auf allen Straßen und muss entsprechend beachtet werden.

Eine Ausnahme bildet die Autobahn von der belgischen Grenze nach Calais. Sind LKW auf dem Weg zur Fähre und nehmen diese auch tatsächlich in Anspruch, dürfen sie auch am Wochenende auf der A 16 unterwegs sein. Für alle weiteren Straßen in der Region bleibt das Fahrverbot allerdings bestehen.

Eine weitere Ausnahme bezieht die Ladung der Fahrtzeuge mit ein. Besteht diese zu mindestens zu 50 Prozent aus verderblichen Produkten oder lebenden Tieren, gilt das Sonntagsfahrverbot in Frankreich nicht. Gefahrgut- sowie Spezialtransporte unterliegen ohnehin anderen Bestimmungen und erhalten in der Regel Sondergenehmigungen für bestimmte Zeiträume.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind von diesem Fahrverbot ebenfalls nicht betroffen und dürfen an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Hier ist darauf zu achten, dass die Zulassung bestimmt, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt.

Wann gilt das LKW-Sonntagsfahrverbot in Frankreich?

LKW: Ein teilweises Wochenendfahrverbot ist in Frankreich ebenfalls möglich.

Im Prinzip kann teilweise von einem LKW-Wochendfahrverbot in Frankreich gesprochen werden, dass die Fahrzeuge müssen bereits am Samstagabend ab 22.00 Uhr stehen. Gleiches gilt für den Tag vor einem Feiertag, auch hier ist ab 22.00 Uhr Schluss.

Das eigentliche Sonntagsfahrverbot gilt in Frankreich zwischen 00.00 Uhr und 22.00 Uhr, umfasst also fast den gesamten Sonn- oder Feiertag. Hinzu kommen in den Ferien auch Samstage an denen zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr ebenfalls nicht gefahren werden darf. Das LKW-Fahrverbot an diesen Wochenenden ist ebenfalls auf alle Straßen des Landes bezogen.

Zusätzlich kann es im Winter oder im Sommer regional begrenzte Fahrverbote an den Wochenenden im französischen Ausland geben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Umweltbedingungen oder die Verkehrssituation dies verlangen. So kann ein Sonntagsfahrverbot in Frankreich für LKW ausgeweitet werden und andere Tage mit einbeziehen.

Rund um Paris und der Region Île-de-France ist zudem darauf zu achten, dass weitere Einschränkungen für LKW gelten. Fahrer sollten sich immer bereits vor einer Fahrt darüber informieren, welche Bestimmungen für sie relevant sind. Grundsätzlich gelten diese gesonderten regionalen Bestimmungen zusätzlich zu einem Sonntagsfahrverbot. In Frankreich und besonders in Paris sind dann einige Straßen zu bestimmten Zeiten für LKW nicht zugänglich bzw. Dürfen durch diese nicht befahren werden. Missachtungen dieser Vorgaben haben in der Regel Sanktionen wie Bußgelder zur Folge.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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