Streckenverbote gemäß StVO: Was regeln die Verkehrszeichen?

Für Verkehrsteilnehmer gelten auf unterschiedlichen Streckenabschnitten bestimmte Grundregeln gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese sind allgemein bekannt und bedürfen keiner weiteren Ankündigung durch Verkehrszeichen. Es gibt allerdings immer wieder Schilder, die auf besondere Regeln auf einzelnen Abschnitten hinweisen. Zu diesen gehören die Streckenverbote. Welche Verkehrszeichen damit gemeint sind, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Streckenverbote

Was sind Streckenverbote eigentlich?

Streckenverbote wie etwa ein Überholverbot werden durch entsprechende Verkehrszeichen angekündigt. Sie ordnen für einen bestimmten Streckenabschnitt von den sonst gültigen Bestimmungen abweichende Regelungen an.

Welche Streckenverbotszeichen gibt es?

In aller Regel betreffen Streckenverbote das Überholen oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Hier können Sie nachlesen, welche Verkehrszeichen ein Streckenverbot anzeigen.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich Streckenverbote missachte?

Missachten Sie zum Beispiel ein Überholverbot, dann drohen Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Für andere Verstöße gegen Streckenverbote gelten die jeweiligen Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Durch die StVO definierte Streckenverbote

Was sind Streckenverbote und wo gelten diese überall?
Was sind Streckenverbote und wo gelten diese überall?

Streckenverbote können an unterschiedlichen Orten auftreten. In aller Regel handelt es sich dabei um Überholverbote oder Regelungen zur zulässigen Geschwindigkeit. Sie werden durch Verkehrszeichen angekündigt.

Das Ende aller Streckenverbote wird in der Regel ebenfalls durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet. Das ist nicht der Fall, wenn zum Beispiel bei dem Überholverbot ein Zusatzzeichen angebracht war, welches definiert, dass das Verbot über eine Strecke von einem Kilometer oder ähnlichem gilt.

Streckenverbote: Diese Verkehrszeichen gibt es

Um Streckenverbote anzuzeigen, sind in der StVO im Wesentlichen die nachfolgenden vier Verkehrszeichen definiert:

  • Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t (Verkehrszeichen 277)
  • Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (Verkehrszeichen 276)
  • Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (Verkehrszeichen 275) Zulässige Höchstgeschwindigkeit (Verkehrszeichen 274)

Streckenverbot missachtet: Welche Sanktionen drohen?

Streckenverbotszeichen: Hier ist ein Überholverbot dargestellt.
Streckenverbotszeichen: Hier ist ein Überholverbot dargestellt.

Wer Streckenverbote einfach missachtet, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Falle werden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog fällig. Wenn Sie zum Beispiel trotz eines Überholverbots überholen und dabei erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Noch drastischer können die Sanktionen ausfallen, wenn Sie bei dem unerlaubten Überholmanöver einen Unfall verursachen und Personen zu Schaden kommen. Darauf folgt nicht selten eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Gemäß § 229 Strafgesetzbuch (StGB) kann diese Straftat die nachfolgenden Konsequenzen verursachen:

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es kann also durchaus passieren, dass die Missachtung von einem Streckenverbot eine Freiheitsstrafe nach sich zieht, wenn Sie dadurch einen schwerwiegenden Unfall verursachen. Da Streckenverbote häufig an Unfallschwerpunkten aufgestellt werden, ist das Risiko für Kollisionen an diesen Orten sowieso schon erhöht.

Gut zu wissen: Welche Sanktionen drohen, wenn Sie Streckenverbote bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit missachten, können Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung ermitteln.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (43 Bewertungen, Durchschnitt: 4,51 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

Bildnachweise