Zusatzzeichen gemäß StVO: Was bedeuten diese?

Wer mit einem Kraftfahrzeug von A nach B gelangt, wird auf seinem Weg auf viele Verkehrszeichen treffen. Diese regeln beispielsweise die Vorfahrt oder geben Geschwindigkeitsbegrenzungen an. Ergänzt werden sie nicht selten auch durch sogenannte Zusatzzeichen. Doch was ist das eigentlich genau? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Zusatzzeichen

Was bedeuten Zusatzschilder?

Die in der StVO definierten Zusatzzeichen können unterschiedliche Bedeutungen haben. Grundsätzlich definieren sie ein vorheriges Verkehrszeichen genauer. Sehen Sie beispielsweise ein Tempo-30-Schild, unter welchem sich ein Zusatzzeichen befindet, definiert dieses häufig, in welchem Zeitraum die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Fahren Sie außerhalb dieser Zeiten auf der besagten Straße, gilt die Höchstgeschwindigkeit entsprechend der Regelungen der StVO.

Sind Zusatzzeichen Verkehrszeichen?

Ja. Auch Zusatzzeichen stellen Verkehrszeichen dar und müssen somit von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden. So definiert es § 39 Absatz 3 StVO.

Welche Zusatzzeichen gibt es?

Grundsätzlich gibt es vier Gruppen Verkehrszeichen, die als Zusatzzeichen gelten: allgemeine, freie, beschränkte und besondere Zusatzzeichen.

Verkehrszeichen: Zusatzzeichen gemäß StVO

Ein Zusatzschild ergänzt das Verkehrszeichen, unter welchem es angebracht wurde.
Ein Zusatzschild ergänzt das Verkehrszeichen, unter welchem es angebracht wurde.

Nicht selten ist von einem Schilderwald im Straßenverkehr die Rede. In der Realität lässt sich tatsächlich häufig feststellen, dass es eine Vielzahl an Verkehrszeichen gibt. Diesen kommt eine essentielle Bedeutung zu.

So regeln sie beispielsweise die Vorfahrt, Tempolimits oder geben ein allgemeines Überholverbot an. Einige Verkehrsschilder können auch durch sogenannte Zusatzzeichen ergänzt werden. In § 39 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird definiert:

Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Diesem Paragraphen können Sie entnehmen, dass ein Zusatzzeichen nur in Verbindung mit einem anderen Verkehrszeichen Gültigkeit besitzt. Ein Beispiel soll den Einsatz von Zusatzzeichen im Straßenverkehr verdeutlichen:

Auf einer Straße, die an einer Schule vorbeiführt, wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h durch ein entsprechendes Verkehrsschild angegeben. Darunter befindet sich ein Zusatzzeichen, welches angibt „6:00 bis 17:00 Uhr“.

Das bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer im Zeitraum von 6 bis 17 Uhr diese Straße nur mit einem Tempo von maximal 30 km/h befahren dürfen. Fahren Sie aber um 18 Uhr dort lang, dürfen Sie mit 50 km/h fahren.

Zusatzzeichen gelten in aller Regel ab dem Straßenabschnitt, an welchem Sie aufgestellt sind. § 41 Absatz 2 StVO definiert zudem:

Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.

Welche Zusatzzeichen gibt es?

Es gibt vier Gruppen der Zusatzzeichen.
Es gibt vier Gruppen der Zusatzzeichen.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Zusatzzeichen. Diese lassen sich in vier Gruppen einteilen, welche wir Ihnen nachfolgend genauer vorstellen wollen:

  • „Frei“-Zusatzzeichen: Diese können allgemeine Verbote durch ein anderes Verkehrszeichen für bestimmte Kfz aufheben.
  • Besondere Zusatzzeichen: Diese geben zusätzliche Informationen über Ausnahmen oder Beschränkungen.
  • Beschränkte Zusatzzeichen: Hierbei handelt es sich um die eben beschriebenen Zusatzzeichen, welche ein Tempolimit zeitlich definieren.
  • Allgemeine Zusatzzeichen: Diese zeigen an, in welcher Fahrtrichtung sich eine Gefahrenstelle befindet oder wie lang eine bestimmte Verbotsstrecke ist.

Nachfolgend drei Zusatzschilder gemäß StVO als Beispiel:

Auf 800 m (VZ 1001)
Auf 800 m (VZ 1001)
Richtung (VZ 1000)
Richtung (VZ 1000)
Entfernungsangabe in m (VZ 1004)
Entfernungsangabe in m (VZ 1004)

Zusatzzeichen missachtet: Drohen Sanktionen?

Wenn Sie sich nicht an die Vorgaben der Zusatzzeichen halten, droht in aller Regel dafür keine konkrete Sanktion, da diese Schilder ja nur ein anderes Verkehrszeichen ergänzen. Allerdings begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie sich nicht an die Vorgabe des übergeordneten Schildes halten.

Diese zieht dann in aller Regel ein Bußgeldverfahren nach sich. Als Sanktionen erwarten Verkehrssünder eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Wichtig: Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid für einen Tempoverstoß, obwohl das Tempolimit nur zu einer bestimmten Uhrzeit galt, zu welcher Sie nicht gefahren sind, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt schriftlich einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (24 Bewertungen, Durchschnitt: 4,20 von 5)
Zusatzzeichen gemäß StVO: Was bedeuten diese?
Loading...

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

Bildnachweise

Ein Gedanke zu „Zusatzzeichen gemäß StVO: Was bedeuten diese?

  1. Helmut S.

    Wie erlangen Zusatzschilder zu Verkehrszeichen ihre Gültigkeit?
    Wer weist auf die Gültigkeit von neuen Zusatzzeichen hin?
    Ich habe z.B. gestern auf einen ausgewiesenen Parkplatz ohne Parkscheinpflicht geparkt. Mein Fz. wurde abgeschleppt!
    Das Zusatzschild, dessen Bedeutung ich nicht verstand, sollte diesen Parkplatz wohl für Fz. im car-sharing vorbehalten.
    Wie wird über die Geltung neuer Zeichen informiert?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert