Je nachdem, wie schwer ein Kraftfahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, können ihn im Anschluss daran unterschiedliche Sanktionen ereilen. Handelte es sich lediglich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, wird in der Regel nur ein Verwarnungsgeld fällig. In diesem Zusammenhang fragen sich einige Fahrer, ob es neben dem Bußgeldkatalog auch einen Verwarnungsgeldkatalog gibt, der die Höhe der möglichen Verwarngelder festhält. Aber ist dem wirklich so?
Bußgeldrechner: Wie hoch fällt das Verwarnungsgeld aus?
FAQ: Verwarnungsgeldkatalog
Nein. Bevor der Bußgeldkatalog im Jahr 2002 eingeführt wurde, existierte zwar ein spezieller Verwarnungsgeldkatalog, allerdings wurde dieser mittlerweile abgeschafft.
Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote stehen allesamt im Bußgeldkatalog.
Verwarnungsgeld vs. Bußgeld: Wo liegen die Unterschiede?
Inhalt
Hat sich ein Autofahrer nur eine leichte Ordnungswidrigkeit im Verkehr zuschulden kommen lassen, kann die zuständige Verwaltungsbehörde (z. B. die Polizei) es gemäß § 56 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) bei einer Verwarnung belassen. Eine solche kann mit oder ohne Verwarnungsgeld erteilt werden. Dem genannten Paragraphen zufolge bewegt sich ein Verwarngeld zwischen 5 und 55 Euro.
Alles, was darüber hinausgeht, wird demzufolge als Bußgeld bezeichnet. Ein weiterer Unterschied zwischen diesen Sanktionsformen ist, dass ein Verwarnungsgeld keine Gebühren oder Auslagen mit sich bringt. Dies geschieht normalerweise nur bei einem Bußgeldbescheid. Aber kann die zuständige Behörde bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit den drohenden Betrag aus einem Verwarnungsgeldkatalog ablesen?
Dies war allerdings nicht immer so: Vor der Einführung des Bußgeldkatalogs im Jahr 2002 machten die zuständigen Behörden tatsächlich Gebrauch von einem speziellen Verwarngeldkatalog. Wurde im Straßenverkehr eine unerhebliche Ordnungswidrigkeit begangen, kam in der Regel die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Erteilung einer Verwarnung bei Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten“ (VerwarnVwV) vom 12. Juni 1975 zum Einsatz. Mittlerweile wurde dieser Verwarnungsgeldkatalog jedoch aufgehoben.
Welche Verstöße würden im Verwarnungsgeldkatalog stehen?
Zwar gibt es per se keinen Verwarnungsgeldkatalog mehr, weil alle Ahndungsformen mittlerweile im Bußgeldkatalog festgehalten sind, allerdings wird logischerweise immer noch zwischen Regelmissachtungen unterschieden, auf die ein Bußgeld oder ein Verwarnungsgeld folgt.
Damit Sie sich zumindest einen groben Überblick darüber verschaffen können, bei welchen Verstößen Letzteres der Fall ist, haben wir Ihnen im Folgenden selbst einen Verwarnungsgeldkatalog zusammengestellt:
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Anschnallpflicht missachtet | 30 € |
Im Halteverbot geparkt | 35 € |
Sanktion vor der StVO-Novelle* Im Halteverbot geparkt | 15 € |
Keine Warnweste im Fahrzeug | 15 € |
Verkehrsfluss aufgrund zu langsamen Fahrens behindert | 20 € |
Ohne rechtzeitig zu blinken abgebogen | 10 € |
Geschwindigkeit innerorts um zwischen 11 und 15 km/h überschritten | 50 € |
Sanktion vor der StVO-Novelle* Geschwindigkeit innerorts um zwischen 11 und 15 km/h überschritten | 25 € |
Rechtsfahrgebot nicht beachtet | 5 € |
Geschwindigkeit außerorts um 10 km/h überschritten | 20 € |
Sanktion vor der StVO-Novelle* Geschwindigkeit außerorts um 10 km/h überschritten | 10 € |
Gehweg vorschriftswidrig befahren | 55 € |
Sanktion vor der StVO-Novelle* Gehweg vorschriftswidrig befahren | 10 € |
Von einem Grundstück aus auf die Straße gefahren, ohne zu blinken | 10 € |
In einer scharfen Kurve geparkt | 15 € |
*geplante Änderung: In einer scharfen Kurve geparkt | 30 € |
Vorfahrt missachtet | 25 € |
Ohne Parkschein geparkt für 30 Minuten | 20 € |
Sanktion vor der StVO-Novelle Ohne Parkschein geparkt für 30 Minuten | 10 € |
Kein Verbandskasten im Fahrzeug | 5 € |
Einem anderen Fahrer die Parklücke weggeschnappt | 10 € |
*Diese Sanktionen galten bis zum Inkraftreten der StVO-Novelle am 28.04.2020. |
Wie Ihnen vielleicht schon aufgefallen sein mag, wird fast ausschließlich bei Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht ein Verwarnungsgeld fällig, die sich im ruhenden Verkehr abspielten. Beispiele dafür sind unter anderem in unserem für Sie erstellten Verwarngeldkatalog das Parken ohne Parkschein oder das Parken im Halteverbot. Im Folgenden erläutern wir anhand zweier Beispiele, woran sich die Höhe der zu zahlenden Beträge aus dem Verwarnungsgeldkatalog beim Parken sowie bei einer Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit bemisst.
Welche Faktoren beeinflussen die zu zahlenden Summen im Verwarngeldkatalog beim Parken?
Grundsätzlich richten sich die Angaben zu den jeweiligen Verstößen im oben vorgestellten Verwarngeldkatalog nach der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung). Diese Verordnung regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen und beinhaltet demzufolge auch die Vorschriften zum Halten und Parken (§ 12 StVO).
Die Höhe des Verwarngeldes ist dabei sowohl davon abhängig, wie lange Sie verbotenerweise an einer bestimmten Stelle gehalten bzw. geparkt haben, als auch davon, welche Konsequenzen daraus resultieren. Weiterhin befinden sich höhere Beiträge im Verwarnungsgeldkatalog, wenn Sie Ihr Fahrzeug geparkt – also verlassen – und nicht nur kurz damit gehalten haben. Zur Verdeutlichung:
- Hielten Sie an einer unübersichtlichen Straßenstelle, kostet Sie dies 20 Euro.
- Behinderten Sie dadurch den Verkehrsfluss, steigt der Betrag auf 35 Euro an.
- Parkten Sie an einer unübersichtlichen Stelle, müssen Sie 35 Euro zahlen.
- Kam es dadurch zu einer Behinderung, kommen gleich 55 Euro auf Sie zu.
Wonach richten sich die Beträge im Verwarngeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit überschritten wurde?
Auch Verstöße, bei denen das vorgeschriebene Tempo nicht eingehalten wurde, sind im oben vorgestellten Verwarnungsgeldkatalog festgehalten. Die StVO widmet sich in § 3 dem Thema Geschwindigkeit.
Welche Punkte das Verwarnungsgeld in seiner Höhe beeinflussen, wenn es um Überschreitungen der erlaubten Maximalgeschwindigkeit geht, verrät Ihnen die folgende Zusammenfassung:
- Wo fand die Geschwindigkeitsüberschreitung statt?
- Mit welcher Art Fahrzeug war der betroffene Verkehrssünder unterwegs?
- Wie viele km/h lag er über der erlaubten Geschwindigkeit?
Waren Sie beispielsweise als Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs und der Tacho Ihres Fahrzeugs zeigte 13 km/h mehr an als erlaubt, drohen Ihnen hierfür 50 Euro aus dem Verwarnungsgeldkatalog. Der gleiche Verstoß würde Sie außerhalb geschlossener Ortschaften 10 Euro weniger kosten.
Innerorts würde bei der beschriebenen Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg auf Sie zukommen, außerorts wiederum wären es 70 Euro und 1 Punkt. Daraus ergibt sich: Die Angaben im Verwarnungsgeldkatalog richten sich auch bei Tempoverstößen stets nach der Schwere der jeweiligen Regelmissachtung.