Vollstreckung: In Belgien ist das Bußgeldverfahren nicht zu unterschätzen

Im Urlaub passieren mitunter schneller Fehler als gedacht. Ungewohnte Verkehrssituationen, Ablenkungen durch die Landschaft oder einfach nur Unaufmerksamkeit können am Ende ein Bußgeld zur Folge haben. Dann kann es wichtig sein zu wissen, wie es sich beispielsweise mit der Vollstreckung in Belgien verhält.

FAQ: Vollstreckung in Belgien

Was passiert, wenn ein Bußgeld in Belgien nicht vor Ort bezahlt wird?

Bezahlen Verkehrssünder das Bußgeld nicht vor Ort, wird das Verfahren in der Regel an die Staatsanwaltschaft übergeben und eine Sicherheitsleistung verlangt.

Was geschieht, wenn die Sicherheitsleistung vor Ort nicht erbracht wird?

Hinterlegen Urlauber die Kaution nicht, kann ihr Fahrzeug für die Dauer des Verfahrens beschlagnahmt werden.

Gegen wen wird in Belgien der Bußgeldbescheid vollstreckt?

In Belgien gilt die Halterhaftung, das heißt, der Bescheid geht an den Halter des Fahrzeugs.Bis zur Verjährung kann ein Bescheid in Deutschland vollstreckt werden, sofern das Bußgeld mindestens 70 Euro beträgt (inklusive Gebühren).

Halterhaftung: In Belgien geht der Bescheid nicht unbedingt an den Fahrer

Die Vollstreckung kann in Belgien vor Ort oder per Bußgeldbescheid erfolgen.
Die Vollstreckung kann in Belgien vor Ort oder per Bußgeldbescheid erfolgen.

Bei unseren belgischen Nachbarn wird bei einem Verkehrsverstoß der Fahrer nur dann direkt belangt, wenn für den Verstoß bzw. das Vergehen ein Ahndung vor Ort stattfindet. Stellen Behörden eine Missachtung der belgischen Verkehrsregeln im Nachhinein fest, wird der Bußgeldbescheid jedoch immer an den Halter des betreffenden Fahrzeugs geschickt. Dieser muss dann beweisen, dass eine andere Person zum Tatzeitpunkt gefahren ist.

Stellen Beamte einen Verstoß fest, ist das Bußgeld in Form eines sogenannten Verwarnungsgeldes in der Regel sofort und vor Ort zu zahlen. Die Vollstreckung in Belgien ist in diesem Fall also unmittelbar. Nach einer Zahlung gilt das Verfahren üblicherweise als beendet und ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Sollten dennoch Gründe bestehen, dies weiter zu verfolgen, kann das nur durch die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgen. Diese muss ab Zahlung die Betroffenen innerhalb eines Monats informieren.

Folgen einer Nichtzahlung vor Ort

Können oder wollen Urlauber das Bußgeld nicht sofort vor Ort bezahlen, wird die Angelegenheit zur Vollstreckung in Belgien an die Staatsanwaltschaft übergeben. In diesem Fall ist eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen, welche sich üblicherweise auf die Höhe des Verwarnungsgeldes für den Verstoß inklusive der Verfahrensgebühren beläuft. Leisten Reisende diese sogenannte Kaution nicht, kann durchaus ihr Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Ist eine Vollstreckung in Belgien nicht möglich, kann diese auch in Deutschland vollzogen werden.
Ist eine Vollstreckung in Belgien nicht möglich, kann diese auch in Deutschland vollzogen werden.

Eine Versteigerung des beschlagnahmten Wagens ist beispielsweise dann möglich, wenn bei einer Verurteilung die dann festgelegte Geldstrafe ebenfalls nicht gezahlt wird.

Findet eine Ahndung des Verstoßes nicht vor Ort, sondern durch einen belgischen Bußgeldbescheid statt, kann die Vollstreckung aus Belgien dennoch erfolgen. Auf Grundlage des Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionsvollstreckung ist es den belgischen Behörden innerhalb der Europäischen Union möglich, Amtshilfe zu beantragen. Bußgelder ab 70 Euro (Summe des Bußgeldes inklusive aller Gebühren) sind dadurch in Deutschland vollstreckbar.

Ignorieren sollten Betroffene einen Bußgeldbescheid aus Belgien also nicht, zumal unbezahlte Beträge bei einer erneuten Einreise bei Kontrollen für Probleme sorgen können.

Bußgeld aus Belgien: Vollstreckung bis zur Verjährung

Eine Vollstreckung ist in Belgien bis zum Eintritt der Verjährung möglich. Die Verfolgungsverjährung beträgt beispielsweise bei Tempo- oder Parkverstößen ein Jahr. Die Behörden haben also ein Jahr Zeit, diese Verstöße zu ahnden, was deutlich länger ist als in Deutschland. Bei schweren Verstößen sowie bei Straftaten setzt die Verfolgungsverjährung erst nach drei Jahren ein.

Die Verjährung für eine Vollstreckung beträgt in Belgien bei einfachen Verstößen wiederum ein Jahr und bei schweren fünf Jahre. Ist also ein Bescheid bzw. das betreffende Urteil rechtskräftig, setzt diese Vollstreckungsverjährung ein.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam. Sie gehört seit 2016 zum Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem bei ausländischen Verkehrsregeln sowie besonderen Vorschriften für Fahrer von Lastwagen.

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