Busreifen: Diese Regelungen müssen Sie beachten

Eine Bereifung, die dem Fahrzeug entspricht, ist in jedem Fall essentiell. Grundsätzlich sind Reifen dauerhaft einer großen Belastung ausgesetzt und maßgeblich für die Fahrsicherheit des Fahrzeugs verantwortlich. Busreifen bilden hier keine Ausnahme. Daher ist grundsätzlich darauf zu achten, eine Bereifung zu wählen, die den Regelungen des Gesetzgebers entspricht, und auf diese Weise zur Verkehrssicherheit beizutragen.

Bußgeldtabelle: Busreifen

TatbestandBußgeldPunkte
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne für winterliche Verhältnisse geeignete Reifen gefahren60 €1
... dadurch kam es zu einer Behinderung80 €1
… dadurch kam es zu einer Gefährdung100 €1
… dadurch kam es zu einem Unfall120 €1
Mit mangelhaften Reifen an Fahrzeug oder Anhänger gefahren und dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt90 €
Mit Reifen für winterliche Verhältnisse gefahren ohne Plakette im Sichtfeld des Fahrzeugführers mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen5 €
… mit Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit25 €
Mit Spikes auf den Reifen gefahren50 €
Mit Kfz oder Anhänger mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe gefahren60 €1
… dadurch kam es zu einer Gefährdung75 €1
… dadurch kam es zu einem Unfall90 €1

FAQ: Busreifen

Wo stehen die Regelungen zur richtigen Busbereifung?

Informationen über die korrekte Bereifung finden Sie in § 36 StVZO.

Dürfen an einem Bus sowohl Radial- als auch Diagonalreifen montiert werden?

Das ist möglich, allerdings dürfen an einer Achse nur Radialreifen oder nur Diagonalreifen montiert werden.

Braucht ein Bus Winterreifen?

Die Winterreifenpflicht gilt auch für Busse.

Was sagt der Gesetzgeber zu Busreifen?

Busreifen sind im Betrieb dauerhaft hohen Belastungen ausgesetzt, die bei mangelhafter Bereifung zu Unfällen führen können.
Busreifen sind im Betrieb dauerhaft hohen Belastungen ausgesetzt, die bei mangelhafter Bereifung zu Unfällen führen können.
Die Regelungen, denen ein Bus hinsichtlich seiner Reifen unterliegt, sind in § 36 StVZO zu finden.
Die Regelungen, denen ein Bus hinsichtlich seiner Reifen unterliegt, sind in § 36 StVZO zu finden.

Die Rechtsvorschriften, die Relevanz im Straßenverkehr haben, sind im Allgemeinen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Regelungen und Informationen zur Bereifung, und somit auch zu Busreifen, sind in § 36 StVZO festgeschrieben. Diese gelten klassenübergreifend. Unter anderem wird hier grundsätzlich Folgendes festgelegt:

Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.

Ein Bus, dessen Reifen Mängel aufweisen, stellt nicht nur eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, sondern auch für die Personen, die er befördert. Gemäß dem Bußgeldkatalog für den Bus werden Verstöße gegen die korrekte Bereifung daher mit Bußgeldern in nicht geringer Höhe sanktioniert.

Ist eine Mischbereifung beim Bus zulässig?

Unter Mischbereifung versteht man die Kombination von Radial- und Diagonalreifen auf einer Achse eines Fahrzeugs. Das ist gemäß StVZO unzulässig. Während ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t ausschließlich entweder Radial- oder Diagonalreifen führen darf, gelten für Lkw und Bus andere Vorgaben.

Ein Bus darf keine Reifen unterschiedlichen Aufbaus an einer Achse montiert haben.
Ein Bus darf keine Reifen unterschiedlichen Aufbaus an einer Achse montiert haben.

Beide dürfen die Bereifung mischen – jedoch nicht im enger definierten Sinne: Eine Achse darf jeweils nur mit Radial- oder nur mit Diagonalreifen ausgestattet sein. Weiterhin müssen auf einer Achse immer Busreifen gleichen Durchmessers montiert werden.

Entsprechendes gilt auch für die Reifen eines Anhängers, der von einem Bus gezogen wird. In der Regel kommen heute aber generell Radialreifen an Bussen zum Einsatz, da diese sich durch eine höhere Flexibilität auszeichnen.

Grundsätzlich ist es auch zulässig, Busreifen mit unterschiedlicher Profiltiefe oder Materialzusammensetzung zu verwenden. Unter Einhaltung der StVZO-Vorgaben ist diese Art der Mischbereifung zwar erlaubt, aber sie kann unter Umständen eine geringere Fahrstabilität und eine verschlechterte Bremswirkung bedingen – ein Unfall kann die Folge sein.

Winterreifen beim Bus

Ein Bus ist nicht von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Diese ist in § 2 StVO festgeschrieben. Dementsprechend darf ein Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte auf öffentlichen Straßen nur dann fahren, wenn es mit Winterreifen ausgestattet ist.

Diese sogenannten M+S-Reifen müssen das „3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF)“-Symbol aufweisen. Die auch als Alpine-Symbol bekannte Kennzeichnung muss spätestens ab Juli 2020 zwingend auf einem Reifen zu finden sein, damit er als Winterreifen gilt. Dieser Regelung unterliegen auch Busreifen.

Bis zum 30. September 2024 werden M+S-Reifen noch als Winterreifen anerkannt, die kein Alpine-Symbol aufweisen – sofern Sie bis Ende 2017 produziert wurden.
Busreifen für den Winter müssen neben der M+S-Bezeichnung das Alpine-Symbol aufweisen.
Busreifen für den Winter müssen neben der M+S-Bezeichnung das Alpine-Symbol aufweisen.

Hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit gilt bei Busreifen, die im Winter verwendet werden, eine andere Regelung als bei Sommerreifen. Anders als bei Sommerreifen darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen die tatsächlich erreichbare Höchstgeschwindigkeit des Busses unterschreiten.

Beim Fahren darf diese allerdings nicht überschritten werden. Weiterhin muss im Blickfeld des Fahrers ein Hinweis über die nicht zu überschreitende Geschwindigkeit angebracht werden.

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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