Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Dänemark
Tatbestand | Sanktionen in Euro |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h | Ab 135 |
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h | Ab 300 |
Rotlichtverstoß | 270 |
Handy am Steuer | 200 |
Verstoß gegen die Gurtpflicht | 200 |
Parkverstoß | Ab 70 |
Alkohol am Steuer | Bis zu einem Nettomonatsverdienst |
FAQ: Vollstreckung von Bußgeldern aus Dänemark
Ein Bußgeld kann in Dänemark entweder direkt vor Ort oder per Bußgeldbescheid eingefordert werden.
Ein Bußgeldbescheid aus Dänemark ist in Deutschland ab einer Summe von 70 Euro inkl. aller Gebühren vollstreckbar. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Die Verfolgungsverjährung für Ordnungswidrigkeiten liegt in Dänemark bei zwei Jahren. Wird das Bußgeld in dieser Zeit nicht bezahlt, kann es zu Problemen bei erneuter Einreise kommen.
Vor Ort oder per Bußgeldbescheid: Sanktionen werden auf verschiedenen Wegen eingefordert

Für ein Bußgeld aus Dänemark kann eine Vollstreckung vor Ort oder per Post erfolgen.
Inhalt
Manchmal ist es dann doch schneller geschehen als gedacht: Das Fuß stand zu lang auf dem Gaspedal oder ein Verkehrszeichen wurde übersehen und das Bußgeld ist da. Je nachdem wie der Verstoß aufgefallen ist, kann die Information über diesen unterschiedlich stattfinden. Wurde beispielweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch einen mobilen Blitzer festgehalten oder der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle angehalten, kann ein etwaiges Bußgeld vor Ort verlangt werden.
In diesem Fall findet für das Bußgeld in Dänemark die Vollstreckung unmittelbar statt. Können oder wollen Betroffene die Zahlung nicht vor Ort leisten, hat das in der Regel einen Bußgeldbescheid zur Folge, welcher dann per Post zugestellt wird. Gleiches gilt, wenn ein Verstoß zum Beispiel durch stationäre Blitzer eingefangen wurde und erst geahndet wird, wenn der Fahrer das Land schon wieder verlassen hat.
Ist für ein Bußgeld aus Dänemark die Vollstreckung in Deutschland dann überhaupt möglich oder können Betroffene einen solchen Bescheid zu den Akten legen? Ein solches Vorgehen sollten sich Reisende gut überlegen, denn seit 2010 können Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt und somit auch eingetrieben werden. Davon abgesehen kann ein unbezahltes Bußgeld bei einer erneuten Einreise nach Dänemark zu Schwierigkeiten führen.
Rechtliche Grundlage für die Vollstreckung

Für ein Bußgeld aus Dänemark kann eine Vollstreckung in Deutschland erfolgen.
Sowohl die EU-Richtlinie 2011/82 als auch das Abkommen bezüglich der Vollstreckung von Geldsanktionen stellen die Basis für eine Vollstreckung von Bußgeldern innerhalb der Europäischen Union dar.
Erstere ermöglicht es ausländischen Behörden durch Zugriff auf das Verkehrsregister im Heimatland des Fahrzeughalters, diesen einfacher zu ermitteln. Bis auf Griechenland haben alle Mitgliedsstaaten der EU diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, sodass eine Halterermittlung möglich ist.
Auch den Rahmenbeschluss bezüglich der Vollstreckung wurde von den Staaten umgesetzt, allerdings bildet auch hier Griechenland wieder eine Ausnahme. Das heißt, für ein Bußgeld aus Dänemark kann die Vollstreckung mittels Amtshilfegesuchen in Deutschland dann beantragt werden, wenn die Summe des Bußgelds inklusive aller Gebühren mindestens 70 Euro beträgt.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist in Deutschland dann für die Einforderung der offenen Beträge zuständig. Das bedeutet allerdings auch, dass diese an den deutschen Staat gehen und nicht an die Behörden in Dänemark. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass nur das BfJ ermächtigt ist, einen ausländischen Bußgeldbescheid zu vollstrecken. Erhalten Betroffen Post von Inkassounternehmen, ist es ratsam, das Schreiben gut zu prüfen und sich Unterstützung durch einen Anwalt zu holen.
Bußgeld aus Dänemark: Ist eine Vollstreckung unbegrenzt lang möglich?

Bußgeld aus Dänemark: Die Vollstreckung unterliegt einer anderen Verjährung als in Deutschland.
Für ein Bußgeld aus Dänemark ist eine Vollstreckung, wie in Deutschland auch, nur innerhalb der Verjährungsfristen möglich. Diese unterschieden sich allerdings von den deutschen insofern, als dass die Verfolgungsverjährung für Ordnungswidrigkeiten hier bei zwei Jahren liegt. In Deutschland sind dies drei Monate.
Das bedeutet, ein dänischer Bußgeldbescheid kann Betroffene auch noch lange nach dem Urlaub erreichen bzw. verfolgt werden. Bei einer erneuten Einreise ist es also innerhalb der zwei Jahre möglich, dass ein Verstoß verfolgt wird. Wurden Betroffene dann in der Frist über diesen Verstoß entweder vor Ort oder per Bußgeldbescheid informiert, setzt die Vollstreckungsverjährung ein. Diese kann bis zu drei Jahre betragen. Das heißt, wollen Reisende einen Bescheid ignorieren, ist eine Einreise für mindestens diese Zeit der Verjährung nicht ratsam.
Denn kommt es innerhalb der Verjährungsfristen zu Kontrollen, kann das ausstehende Bußgeld sofort eingefordert werden und eine Weiter- bzw. Einreise bis zur Zahlung untersagt sein. Ein Bußgeld in Dänemark sowie dessen Vollstreckung können sich also zu einer langwierigen und in Betracht der Mahngebühren auch zu einer kostspieligen Angelegenheit entwickeln.