Fahrerflucht: Droht Strafe bei einem Kratzer?

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon den nebenstehenden Wagen im Parkhaus angedockt – solche und ähnliche Vorfälle passieren jedem Autofahrer früher oder später mal. Gerade wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, ist die Versuchung, einfach weg zu fahren, entsprechend groß. Dennoch sieht eine beweisbare Fahrerflucht stets eine Strafe vor – auch Kratzer können geahndet werden.

FAQ: Fahrerflucht: Strafe bei einem Kratzer

Gibt es eine Strafe für Fahrerflucht, wenn nur ein Kratzer entstanden ist?

Auch bei einem kleinen Kratzer dürfen Sie sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernen. Auch bei einem vermeintlichen Bagatellschaden handelt es sich um Fahrerflucht.

Wie hoch fällt die Strafe für Fahrerflucht bei einem Kratzer aus?

Das Strafmaß erstreckt sich von einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bis zu einer Geldstrafe.

Kann bei Fahrerflucht Verjährung eintreten?

Eine Fahrerflucht verjährt in aller Regel fünf Jahre nachdem Tattag.

Kratzer am anderen Auto – Kann von „Fahrerflucht“ gesprochen werden?

Nur ein Kratzer: Fahrerflucht dürfen Sie trotzdem nicht begehen
Nur ein Kratzer: Fahrerflucht dürfen Sie trotzdem nicht begehen

Der Begriff „Fahrerflucht“ hat für viele Verkehrsteilnehmer einen ernsten, wenn nicht sogar unheilvollen Beiklang. Das ist grundsätzlich auch verständlich, denn es handelt sich dabei um eine Straftat. Dennoch muss es sich hierbei nicht zwangsläufig um einen Schaden schweren Ausmaßes handeln. Eine Fahrerflucht zieht eine Strafe auch für Kratzer nach sich!

Denn das Strafgesetzbuch, welches das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ reglementiert, macht bei der Definition keinen Unterschied. Laut § 142 Abs.1 Nummer 1 und 2 StGB handelt es sich dann um Fahrflucht, wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, […]

Wenn eine Person im Verkehr einen Schaden verursacht und den Ort einfach verlässt, dann ist es also Fahrerflucht. Ob kleiner Kratzer an der Stoßstange oder schwerer Personenschaden ist erst einmal nicht relevant.

Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass jeden Delinquenten das gleiche Strafmaß trifft. Die spätere Sanktionierung muss natürlich die individuellen Umstände berücksichtigen. Bei einer Fahrerflucht ist die Strafe für einen Kratzer natürlich weniger streng anzusetzen.

Urteil Fahrerflucht: Welche Folgen kann der Kratzer haben?

Laut StGB sind für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen; das hängt jedoch vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal festgelegt werden.
Fahrerflucht: Auch ein Kratzer im Auto kann eine Strafe bedeuten
Fahrerflucht: Auch ein Kratzer im Auto kann eine Strafe bedeuten

Gerade bei solchen Bagatellschäden ist es nämlich auch durchaus möglich, dass betroffenen Autofahrern ihre eigene Fahrerflucht nicht auffällt. Kommt es dann im Nachhinein zu einem Verfahren, gilt es dies natürlich zu beweisen. Wäre das erfolgreich und die Kratzer wurden wirklich nicht bemerkt, dann würde für die Fahrerflucht mitunter keine Strafe anfallen.

Anders würde es aussehen, wenn ein einbestellter Sachverständiger durch Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen würde, dass der verursachte Schaden durchaus vom Fahrer hätte gehört oder gespürt werden müssen. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die errechnete Kollision zu stark oder ein entsprechendes Geräusch zu laut gewesen sein musste, um wirklich nicht aufzufallen. Dann könnte es schwer mit der Beweis der eigenen Unschuld werden.

Eine Strafminderung wäre dann laut § 142 Abs. 4 möglich, wenn der Unfallverursacher sich innerhalb der nächsten 24 Stunden meldet und der Unfall selbst nicht im fließenden Verkehr stattfand. Dies wird auch als „Tätige Reue“ bezeichnet.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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