Nicht wenige Leute überprüfen, bevor sie das Haus verlassen, ob sie wirklich alle notwendigen Dokumente und Gegenstände dabeihaben. Wichtig sind unter anderem Schlüssel, Personalausweis, Fahrkarte, Führerschein und Krankenkassenkarte. Lkw-Fahrer müssen zudem an ihre Fahrerkarte für den digitalen Tachographen denken. Doch was ist, wenn die Fahrerkarte vergessen wurde?
Bußgeldtabelle: Fahrerkarte vergessen
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Sie nutzen keine Fahrerkarte. | je 24 Std. 250 € |
Sie führten die Fahrerkarte nicht. | |
… Die Kontrolle war nicht möglich. | je 24 Std. 250 € |
… Die Kontrolle wurde erschwert. | je 24 Std. 75 € |
Sie führten eine abgelaufene Fahrerkarte nicht für mindestens 28 Tage mit. | |
… Die Kontrolle war nicht möglich. | je 24 Std. 250 € |
… Die Kontrolle wurde erschwert. | je 24 Std. 75 € |
FAQ: Fahrerkarte vergessen
In der Regel ist das Fahren ohne Fahrerkarte nur in Ausnahmesituationen gestattet. Laut Gesetzgeber liegen solche insbesondere bei Diebstahl und Defekt der Fahrtenschreiberkarte vor. Konkrete Regelungen für Vergesslichkeit gibt es hingegen nicht, daher müssen Lkw-Fahrer bei einer Kontrolle ggf. auf die Kulanz der Beamten hoffen.
Abhängig von den jeweiligen Umständen können unterschiedliche Tatbestände vorliegen. Wie hoch die Bußgelder dabei im Regelfall ausfallen zeigt diese Tabelle.
Ja, denn um bei einer Verkehrskontrolle die vollständige Auswertung der Aufzeichnungen zu ermöglichen, muss auch die alte Fahrerkarte für mindestens 28 Tage mitgenommen werden.
Fahrerkarte vergessen: Darf ich trotzdem fahren?
Inhalt
Mithilfe der Fahrerkarte sind bei gewerblichen Gütertransporten die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren. So soll sichergestellt werden, dass die Fahrer nicht zu lange hinter dem Steuer sitzen und regelmäßig Pausen einlegen. Entsprechende Aufzeichnung sind aber nur möglich, wenn die Karte vor Fahrtbeginn auch in den digitalen Tachographen eingesteckt wird. Daher sind Lkw-Fahrer laut § 5 Abs. 4 Fahrpersonalverordnung (FPersV) dazu verpflichtet, ihre Fahrerkarte während der Fahrt mitzuführen. Doch darf somit eine Tour nicht mehr begonnen werden, wenn die Fahrerkarte vergessen wurde?
Das Fahren ohne Fahrerkarte ist grundsätzlich untersagt und wird mit einem Bußgeld geahndet. Allerdings sieht der Gesetzgeber unter bestimmten Umständen Ausnahmen vor. Diese sind gemäß Artikel 16 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3821/85 bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte vorgesehen. In diesem Fall ermöglicht die Sonderregelung für einen Zeitraum von üblicherweise 15 Tagen das Fahren ohne eine eingelegte Fahrerkarte, wobei weiterhin eine Dokumentationspflicht für die Lenk- und Ruhezeiten besteht. Entsprechende Nachweise sind daher manuell zu erstellen.
Vergesslichkeit berücksichtigt der Gesetzestext allerdings nicht, weshalb nicht eindeutig geklärt ist, ob die Sonderregelungen Anwendung finden. Wurde die Fahrerkarte vergessen, müssen Kraftfahrer die trotzdem fahren, daher bei einer Verkehrskontrolle im Einzelfall auf die Kulanz der Beamten hoffen. Damit unter Umständen die Möglichkeit besteht, ein Bußgeld zu vermeiden, sollten Lkw-Fahrer die Tätigkeiten aber unbedingt manuell festhalten.
Alte Fahrerkarte nicht vergessen!
Bei einer Verkehrskontrolle muss bei gewerblichen Gütertransporten die Möglichkeit bestehen, die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage zu überprüfen. Diese Regelung gilt grundsätzlich gilt auch, wenn Sie Ihre bestehende Fahrerkarte verlängert und dadurch eine neue erhalten haben. Daher sind Lkw-Fahrer laut § 6 FPerV dazu verpflichtet, ihre abgelaufene Fahrerkarte für einen Zeitraum von mindestens 28 Tage zusätzlich mitzuführen und diese bei einer Kontrolle auszuhändigen.
Wird während dieser Zeitspanne die alte Fahrerkarte vergessen, zieht dies in der Regel ein Bußgeld nach sich. Da es sich bei der Fahrerkarte um ein persönliches Dokument handelt, für das der Fahrer verantwortlich ist, wird ausschließlich dieser zur Kasse gebeten. Was dabei im Einzelnen droht, verrät die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers.