Fahrradträger: Ist in Dänemark eine Kennzeichnung Pflicht?

Es ist nicht selten, dass auch Fahrräder Teil des Urlaubsgepäcks sind. Wer seinen Drahtesel auf dem Dach oder auf Trägern für die Anhängerkupplung mitnehmen möchte, muss wissen, welche Regeln diesbezüglich im Urlaubsland herrschen. Ist ein Fahrradträger beispielsweise in Dänemark erlaubt und wenn ja, muss die überstehende Ladung gekennzeichnet werden?

FAQ: Mit einem Fahrradträger durch Dänemark fahren

Müssen Sie in Dänemark einen Fahrradträger am Auto mit einer Warntafel kennzeichnen?

In der Regel müssen Sie einen Fahrradträger nicht mit einer Warntafel kennzeichnen. Sie müssen den Fahrradträger aber kennzeichnen, wenn dieser über 1 m hinter dem Fahrzeug oder 15 cm an den Seiten hinausragt. Wie Sie die Kennzeichnung vornehmen können, erfahren Sie hier.

Was, wenn der Fahrradträger das Nummernschild verdeckt?

Das Nummernschild muss immer sichtbar sein. Wird es durch den Fahrradträger verdeckt, müssen Sie an diesem ein Nummernschild anbringen.

Was sollten Sie beachten, wenn Sie einen Fahrradträger anbringen?

Möchten Sie in Dänemark mit dem Fahrradträger am Auto fahren, darf das Auto dadurch nicht länger als 12 m oder höher als 4 m sein.

Dänemark: Fahrradträger unterliegen Regelungen

Als Urlauber sollten Sie wissen, wie die Regelungen zum Fahrradträger in Dänemark aussehen.
Als Urlauber sollten Sie wissen, wie die Regelungen zum Fahrradträger in Dänemark aussehen.
Ein Fahrradträger ist in Dänemark grundsätzlich erlaubt.
Ein Fahrradträger ist in Dänemark grundsätzlich erlaubt.

Grundsätzlich sind Fahrradträger für die Anhängerkupplung in Dänemark ebenso erlaubt wie jene fürs Autodach oder Heckklappenträger. Urlauber können also beruhigt sein, wenn es darum geht Fahrräder mit in den Urlaub zu nehmen. Dass auch in Dänemark bestimmte Regelungen zu beachten sind, sollte dabei jedoch nicht außer Acht gelassen werden.

Wie auch in Deutschland sollten Reisende in Dänemark darauf achten, dass gesetzlich vergebene Maße nicht überschritten werden. So gilt auch im Urlaub, dass das Fahrzeug einschließlich der Ladung nicht breiter als 2,55 m sein darf. Dabei darf die Ladung maximal 40 cm von den Leuchten aus gesehen überstehen. Des Weiteren darf das Fahrzeug inklusive Ladung nicht länger als 12 m und nicht höher als 4 m sein. Bei der Nutzung von einem Fahrradträger in Dänemark sind diese Vorgaben ebenfalls zu beachten.

Überschreitet das Fahrzeug die Maße, muss eine Sondergenehmigung beantragt und die Ladung besonders gekennzeichnet werden. Ist das nicht der Fall, drohen Bußgelder, die in Dänemark deutlich höher ausfallen als in Deutschland. Wie hoch diese genau sind, wird je nach vorliegenden Maßen bestimmt und ist meist vom Einzelfall abhängig.

Auch das Gewicht spielt eine Rolle

Neben den Ausmaßen der Ladung auf dem Fahrradträger muss in Dänemark auch das Gewicht dieser beachtet werden. Je nach Art des Trägers sowie des Fahrzeugs müssen Reisende die Gewichtsangaben in den Fahrzeugpapieren sowie auch die der Hersteller und gesetzlich festgelegte Maximalbelastungen in Betracht ziehen. Sind die Räder auf dem Dach oder auf dem Heckträger zu schwer, sind Bußgelder für eine Überladung möglich.

Ist der Fahrradträger in Dänemark auf der Anhängerkupplung angebracht, spielt hier die zulässige Belastung dieser ebenfalls eine Rolle. Auch hier finden sich die Informationen bei den Herstellern sowie in den jeweiligen Fahrzeugpapieren.

Warntafel für Fahrradträger: Muss in Dänemark eine angebracht werden?

In Dänemark muss ein Fahrradträger unter Umständen besonders gekennzeichnet werden.
In Dänemark muss ein Fahrradträger unter Umständen besonders gekennzeichnet werden.

Die Frage, die sich Urlauber im Zusammenhang mit Dachboxen und Fahrradträgern häufig stellen, befasst sich mit der richtigen Kennzeichnung von überstehender Ladung. Gemäß den Vorgaben der dänischen Verkehrsregeln sowie den Angaben des dänischen Verkehrsministeriums sind unter bestimmten Voraussetzungen Kennzeichnungen notwendig.

Grundsätzlich sollten Reisende wissen, dass ein Fahrradträger in Dänemark mit zusätzlichen Leuchten und einem Nummernschild bestückt werden muss, wenn diese am Fahrzeug durch die transportierten Räder verdeckt werden. Das Nummernschild muss immer sichtbar und auch die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung darf durch einen Fahrradträger nicht beeinträchtigt sein.

Steht die Ladung auf dem Fahrradträger in Dänemark mehr als einen Meter über das vordere bzw. hintere Ende des Fahrzeugs hinaus oder mehr als 15 cm an den Seiten über, ist diese zu markieren. Das kann jedoch durch ein helles Tuch oder ähnlich auffällige Wimpel oder Fähnchen erfolgen. In Dänemark kann ein Fahrradträger also ohne Warntafel ausreichend gekennzeichnet sein.
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam. Sie gehört seit 2016 zum Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem bei ausländischen Verkehrsregeln sowie besonderen Vorschriften für Fahrer von Lastwagen.

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