LKW-Fahrverbot: In Belgien zu beachten oder nicht?

LKW-Fahrer müssen sich bei Fahrten ins Ausland mit den jeweils gültigen Verkehrsregeln befassen – so auch mit den Verkehrsregeln in Belgien. Meist gehören zu den Vorschriften auch Regelungen zu Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen. Ob es auch in Belgien ein Fahrverbot für LKW-Fahrer zu beachten gilt, soll nachfolgend geklärt werden.

FAQ: LKW-Fahrverbot in Belgien

Müssen Berufskraftfahrer mit einem LKW-Fahrverbot in Belgien rechnen?

Nein, ein allgemeines Fahrverbot für LKWs gibt es in Belgien nicht.

Gibt es regionale Regelungen für LKW in Belgien?

Ja, lokal kann es LKW-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen geben.

Müssen besondere Vorgaben bei Spezialtransporten beachtet werden?

Ja, auch in Belgien unterliegen Sondertransporte Auflagen, sodass zu bestimmten Zweiten Fahrverbote bestehen können. Mehr dazu erfahren Sie hier

Belgien: Ein LKW-Fahrverbot gibt es nicht

Ein generelles LKW-Fahrverbot in Belgien gibt es nicht.
Ein generelles LKW-Fahrverbot in Belgien gibt es nicht.


Ein generelles LKW-Fahrverbot besteht in Belgien nicht. Das heißt, auch an Sonn- und Feiertagen dürfen Berufskraftfahrer, die gewerblich unterwegs sind, fahren. Allerdings können je nach Region und auch für bestimmte Straßen Fahrverbote angeordnet werden. Da diese nicht immer gültig sind, müssen sich Fahrer bei den entsprechenden Behörden im Vorfeld informieren.

Lokal kann es daher durchaus ein LKW-Fahrverbot in Belgien an einem Feiertag geben. Verstoßen Fahrer dann gegen dieses, werden die Bußgelder durch die lokalen Behörden bestimmt. Im LKW-Bußgeldkatalog von Belgien sind pauschal keine Sanktionen festgehalten. Gleiches gilt natürlich auch für ein regionales LKW-Fahrverbot am Sonntag in Belgien.

Derzeit ist auch nicht angedacht, ein überregional gültiges LKW-Fahrverbot In Belgien einzuführen. Schwierig wird es für Fahrer dann, wenn sie von Belgien in andere Ländern fahren wollen. So werden sie an Sonn- und Feiertagen an der deutsch-belgischen Grenze gezwungen sein, eine Pause einzulegen. Denn in Deutschland besteht für LKW ohne Sondergenehmigung ein Fahrverbot. Auch zu Ferienzeiten ist es auf bestimmten Autobahnen und Straßen nicht zulässig mit einem LKW zu fahren, andernfalls drohen Bußgelder im Ausland.

Sondertransporte: In Belgien kann ein LKW-Fahrverbot gelten

 Ein LKW-Fahrverbot in Belgien kann am Feiertag in der Regel nur regional ausgesprochen werden..
Ein LKW-Fahrverbot in Belgien kann am Feiertag in der Regel nur regional ausgesprochen werden.

Eine Ausnahme besteht in Belgien jedoch. Sondertransporte, die per LKW durchgeführt werden, unterliegen auch in unserem Nachbarland bestimmten Auflagen. Hierzu gehört auch ein spezielles LKW-Fahrverbot. In Belgien wird dieses in der Regel je nach Monat und Tag unterschiedlich festgelegt. Eine Übersicht zu den aktuell geltenden Zeiten können sich Fahrer online bei den zuständigen Behörden besorgen.

Sondertransporte bestehen in diesem Fall, wenn das Fahrzeug bzw. das Gespann oder Zug eine Breite von 4 Metern und/oder einer Länge von 30 Metern überschreitet. Ist dies der Fall gilt dann auf bestimmten Autobahnen täglich von 6 bis 21 Uhr ein LKW-Fahrverbot in Belgien. Das heißt, ein solcher Transport darf nur nachts durchgeführt werden.

Ebenfalls ein tägliches Fahrverbot gilt für Sondertransporte, die mehr als 60 t wiegen, breiter als 3,50 Meter und länger als 27 Meter sind. Diese Fahrzeuge dürfen zwischen 7 und 9 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr nicht fahren.

Ein generelles LKW-Fahrverbot kommt in Belgien für Sondertransporte dann zum Tragen, wenn diese Übermaße bzw. Übergewicht haben und eine Sicht unter 200 Metern sowie Eisglätte oder Eisglätte bei Dunkelheit herrschen. Das Fahrzeug bzw. Gespann oder Zug muss dann sicher abgestellt werden, bis die Bedingungen für eine Weiterfahrt wieder vorliegen.

Sanktionen wie Bußgelder für die Missachtung von einem speziellen LKW-Fahrverbot werden in Belgien in der Regel durch die zuständigen Behörden verhängt.
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam. Sie gehört seit 2016 zum Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem bei ausländischen Verkehrsregeln sowie besonderen Vorschriften für Fahrer von Lastwagen.

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