Sicherheitsabstand innerorts: In Ballungszentren steigt die Unfallgefahr

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist der Verkehr aufgrund des engeren Raumes und der geringeren Geschwindigkeit oftmals dichter als auf weitläufigen Landstraßen und Autobahnen. Durch die Konzentration so vieler Verkehrsteilnehmer auf engem Raum spielt die Einhaltung vom Sicherheitsabstand auch innerorts eine wesentliche Rolle, um Unfälle zu vermeiden oder zumindest die Schäden zu minimieren. Doch wie groß sollte der Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften sein?

Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand innerorts nicht eingehalten

Ab­stands­ver­stoßBuß­geldFahr­verbotPunkteLohnt ein Einspruch?
Ab­stands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sachbe­schä­digung35 €Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €3 Mo­nate2Hier prüfen **
Ab­stand­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €3 Mo­nate2Hier prüfen **

Bußgeldtabelle LKW: Sicherheitsabstand für Lastkraftwagen

VergehenBußgeldPunkteLohnt ein Einspruch?
Erforderlicher LKW-Abstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten, Fahrer war schneller als 50 km/h und führte einen LKW mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht80 Euro1Hier prüfen **
Erforderlicher LKW-Abstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten, Fahrer war schneller als 50 km/h und führte ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bzw. einen Omnibus mit Fahrgästen120 Euro1Hier prüfen **

Bußgeldrechner: Unterschreitung des notwendigen Sicherheitsabstands

Haben Sie den Sicherheitsabstand innerorts nicht eingehalten und möchten wissen, welche Konsequenzen zu erwarten sind? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner um mehr zu erfahren.

FAQ: Sicherheitsabstand innerorts

Wie viel Sicherheitsabstand ist innerorts einzuhalten?

Mindestens drei Fahrzeuglängen oder 15 Meter. Als Faustformel gilt auch die 1-Sekundenregel.

Was kostet ein Abstandsverstoß innerorts?

Das Bußgeld liegt zwischen 25 und 400 Euro.

Was sagt die StVO zum Sicherheitsabstand innerorts?

Laut StVO müssen Sie immer in der Lage sein, noch rechtzeitig anzuhalten – auch wenn der Vordermann eine Vollbremsung macht. Entsprechend ist die Geschwindigkeit und der Abstand anzupassen.

Video: Der Mindestabstand zum Vordermann

In diesem Video erfahren Sie, wie viel Abstand Sie zum Fahrzeug vor Ihnen halten müssen.
In diesem Video erfahren Sie, wie viel Abstand Sie zum Fahrzeug vor Ihnen halten müssen.

Wie groß sollte der Sicherheitsabstand im Stadtverkehr sein?

Auf den Sicherheitsabstand muss auch innerorts geachtet werden.
Auf den Sicherheitsabstand muss auch innerorts geachtet werden.

„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“ (§ 4 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO)

Die StVO bleibt hier bezüglich der benötigten Mindestabstände im Straßenverkehr recht vage und gibt keine besonderen Meterangaben vor. Hier müssen sich Fahrzeugführer zumeist an die Fahrschulzeit zurückerinnern, um zu wissen, welchen Sicherheitsabstand sie innerorts und außerorts im Einzelfall einzuhalten haben. Eine kleine Erinnerungsstütze kann dabei auch der Bußgeldkatalog sein, der Verkehrsverstöße entsprechend ahndet.

Der Sicherheitsabstand gilt in der Stadt ebenso wie außerorts.
Der Sicherheitsabstand gilt in der Stadt ebenso wie außerorts.

Bei der Ahndung von Abstandsverstößen spielt hier nämlich der Tachowert eine wesentliche Rolle, d. h. die im Einzelfall gefahrene Geschwindigkeit. Bei höheren Geschwindigkeiten sollte der Mindestabstand in der Regel dem halben Tachowert in Metern entsprechen.

Das hieße jedoch bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h 25 Meter Sicherheitsabstand. Im Stadtverkehr lässt sich dies allerdings nicht ohne Weiteres realisieren.

Aus diesem Grunde gelten beim Sicherheitsabstand innerorts abweichende Faustformeln:
  1. 3 Pkw-Längen Abstand oder
  2. 1-Sekundenregel (Abstand entspricht dem in einer Sekunde zurückgelegten Weg)

Bei beiden Regeln ergibt sich ungefähr ein mindestens einzuhaltender Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften von 15 Metern (im fließenden Verkehr).

Achtung! Auch Autobahnabschnitte können innerhalb geschlossener Ortschaften liegen

Diese Bestimmungen zum Sicherheitsabstand in der Stadt greifen jedoch dann nicht mehr, wenn vereinzelt höhere Geschwindigkeiten als 50 km/h gefahren werden. Vereinzelt können tatsächlich auch Autobahnabschnitte oder Kraftfahrstraßen streckenweise innerorts liegen.

Der Sicherheitsabstand im Stadtverkehr sollte zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer eingehalten werden.
Der Sicherheitsabstand im Stadtverkehr sollte zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer eingehalten werden.

Dann richtet sich hier der mindestens einzuhaltende Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen wieder nach dem Tachowert – also bei einem Tempo von 80 km/h 40 Meter, bei 100 km/h 50 Meter usf.

Für Lastkraftwagen gelten regelmäßig strengere Bestimmungen. Diese müssen nämlich bei Geschwindigkeiten über 50 km/h auf Autobahnen gemäß § 4 Absatz 3 StVO stets einen Mindestabstand von 50 Metern zum Vorausfahrenden einhalten, auch um anderen Verkehrsteilnehmern das Einscheren in die Linke Spur, das Auf- und Abfahren zu ermöglichen.

Statistisch gesehen mehr Unfälle innerhalb geschlossener Ortschaften

Dichter Verkehr, weniger Spielraum, eine größere Zahl an Verkehrsteilnehmern, zahlreiche Kreuzungen und Einmündungen: Innerorts kommt es nach wie vor am häufigsten zu Unfällen (gut 60 % aller Unfälle mit Personenschaden). Allerdings entfallen nur etwa ein Drittel der bei einem Unfall getöteten Verkehrsteilnehmer auf die städtischen Gebiete. Häufig bleibt es hier auch aufgrund der geringeren Geschwindigkeiten bei Sachschäden und leichteren Personenschäden.

Dabei führt insbesondere auch die Nichteinhaltung vom benötigten Sicherheitsabstand gerade innerorts schnell zu Unfällen.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

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