Tagfahrlicht: Pflicht in Dänemark?

Wer in den skandinavischen Ländern mit dem Auto unterwegs ist, muss sich selbstverständlich an die dortigen Verkehrsregeln halten. Auch die Lichtpflicht am Tag gehört zu diesen Vorschriften. Wer ohne Abblend- oder Tagfahrlicht in Dänemark fährt, riskiert ein Bußgeld.

FAQ: Lichtpflicht in Dänemark

Besteht in Dänemark tagsüber eine Lichtpflicht?

Ja, in Dänemark muss auch am Tag mit Licht gefahren werden.

Reicht das Tagfahrlicht in Dänemark als Beleuchtung bei Tag aus?

Das Tagfahrlicht ist in Dänemark zugelassen. Besitzt Ihr Fahrzeug keine Tagfahrleuchten, ist mit Abblendlicht zu fahren.

Was droht, wenn die Lichtpflicht in Dänemark missachtet wird?

Fahren Sie in Dänemark am Tage ohne Licht, kann das ein Bußgeld von umgerechnet etwa 67 Euro zur Folge haben. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Bußgeldtabelle Dänemark: Lichtpflicht am Tag

VerstoßBußgeld
Lichtpflicht missachtet500 Kronen (ca. 67 Euro)

Lichtpflicht in Dänemark: Das ist darunter zu verstehen

Existiert eine Lichtpflicht in Dänemark?
Existiert eine Lichtpflicht in Dänemark?

Die Lichtpflicht soll dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer besser gesehen werden und das Unfallrisiko so minimiert wird. Denn auch tagsüber können die Lichtverhältnisse Einfluss auf den Straßenverkehr haben, sind Fahrzeuge dann mit eingeschaltetem Licht unterwegs, werden sie in der Regel besser erkannt.Üblicherweise bedeutet eine Lichtpflicht tagsüber, dass das Abblendlicht einzuschalten ist. Zusätzlich kann die Nutzung von Tagfahrleuchten ebenfalls erlaubt sein.

Urlauber sollten sich für eine Reise informieren, ob nur das Abblendlicht oder beide Varianten zugelassen sind. Im Ernstfall kann die falsche Option ein Bußgeld bedeuten. Zudem kann das auch das Unfallrisiko erhöhen, wenn einzelne nicht oder falsch beleuchtete Fahrzeuge unterwegs sind. Diese werden dann üblicherweise nicht weniger wahrgenommen.

Dänemark gehört zu den Ländern, in den tagsüber eine Lichtpflicht gilt. Fahrzeuge müssen also das ganze Jahr über auch am Tag mit Licht unterwegs sein. Doch welches Licht muss eigentlich eingeschaltet sein? Ist in Dänemark Tagfahrlicht oder Abblendlicht vorgeschrieben?

Reicht das Tagfahrlicht in Dänemark aus?

Ist bei Fahrten in Dänemark das Tagfahrlicht ausreichend?
Ist bei Fahrten in Dänemark das Tagfahrlicht ausreichend?

Die Frage nach den richtigen Leuchten sollten Reisen vor den Fahrten nach Dänemark klären – Tagfahrlicht oder Abblendlicht?  Laut dem  ADAC ist das Tagfahrlicht in Dänemark zugelassen. Diese Leuchten dürfen daher verwendet werden. Sind solche nicht vorhanden, muss jedoch immer das Abblendlicht verwendet werden.

Welche Leuchten als Tagfahrlicht auch in Dänemark verwendet werden dürfen, ist europaweit in der Regel einheitlich geregelt. Im Zweifel sollten sich Reisende beim TÜV oder den Autoclubs informieren. Hier kann üblicherweise Auskunft darüber gegeben werden, ob die verbauten Leuchten zulässig sind. Sind sich Fahrer unsicher, wird empfohlen, immer das Abblendlicht zu verwenden.

Welche Sanktionen drohen können

Schalten Reisende weder das Abblend- noch das Tagfahrlicht in Dänemark ein, sieht der Bußgeldkatalog einen Betrag in Höhe von umgerechnet etwa 67 Euro vor. Da die Lichtpflicht für alle Straßen gilt, kann das Bußgeld also auch innerorts drohen.

Der Betrag kann sowohl vor Ort verlangt als auch in Form eines Bußgeldbescheids per Post zugesandt werden. Ignorieren sollten Betroffene diesen Bescheid dann nicht, denn Bußgelder ab 70 Euro können in Deutschland vollstreckt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld).

Halten Urlauber das Bußgeld wegen der falschen bzw. Nichtnutzung vom Tagfahrlicht in Dänemark für ungerechtfertigt, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Im Zweifel sollten sich Betroffene an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden und mit diesem gemeinsam abklären, ob ein Einspruch in diesem Fall erfolgversprechend ist und wie vorzugehen ist. Zu empfehlen ist es, einen deutschsprachigen Anwalt mit Sitz in Dänemark zu konsultieren.
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam. Sie gehört seit 2016 zum Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem bei ausländischen Verkehrsregeln sowie besonderen Vorschriften für Fahrer von Lastwagen.

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